Neue Anwaltskammer gegründet
Vereinigung für Rechtsanwälte möchte von alten Normen losbrechen
Eine neue namibische Anwaltskammer, die Namibian Bar Association, wurde am 16. Dezember 2023 offiziell mit einer neu überarbeiteten Satzung gegründet. Sie weicht, in manchen Punkten, wesentlich der bestehenden Anwaltskammer ab. Geheimniskrämerei ist nach der neuen Satzung auch verboten.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel
Windhoek
„Wir erbringen eine Dienstleistung gegenüber der Öffentlichkeit, und es kostet eine Menge Geld, einen Anwalt zu engagieren. Das Mindeste, was wir tun können, ist, den Klienten den besten Service zum bestmöglichen Preis zu bieten." Das sagte Advokat Marius Boonzaier, der am 29. Januar zum Vorsitzenden der neu gegründeten namibischen Anwaltskammer, der „Namibian Bar Association“ gewählt wurde. „Wir sind sehr aufgeregt. So etwas passiert nicht jeden Tag", sagt er.
Boonzaiers Kollege und Freund, Advokat Abraham (Apie) Small, wurde zum Sekretär und Schatzmeister ernannt, und Advokat Herman Steyn verfasste die Satzung der Vereinigung. „Ich habe mit der Verfassung bei Null angefangen. Ich sah hier eine Chance für einen Neuanfang", sagt Steyn. Eine der Bestimmungen der Satzung besagt, dass der Verein wie „ein Zuhause für seine Mitglieder sein soll“, in dem sie Wissen, Fähigkeiten, Information und Erfahrungen miteinander frei teilen können.
Die Verfassung der namibischen Anwaltskammer ermöglicht es ihren Mitgliedern, von jedem Standort aus zu praktizieren. „Die Satzung ist modernisiert worden. Sie ist sehr flexibel und ermöglicht es verschiedenen Gruppen der Gesellschaft, zu praktizieren, denn nicht jeder kann sich anfangs unbedingt Räumlichkeiten leisten", sagt Boonzaier.
Ihm zufolge kann es auch ideal sein, wenn Eltern von zu Hause aus praktizieren möchten oder Anwälte im Ruhestand, die nicht mehr die Kosten für Vollzeit-Kanzleien (wie Anwälte und Richter ihre Büros gerne nennen) auf sich nehmen wollen. „Eine Person kann von zu Hause aus praktizieren und trotzdem Mitglied in unserer Anwaltskammer sein. Die Person hat dann immer noch Zugang zu Räumlichkeiten und Software für die Forschung. Die Einrichtungen sind da – und das zu einem Bruchteil der Kosten", erklärt Boonzaier.
Keine Konkurrenten
Small und Boonzaier waren beide Mitglieder der „Society of Advocates of Namibia“, die bisher die einzige Vereinigung für Rechtsanwälte im Lande war. Nachdem sie jedoch die Möglichkeit erhalten hatten, eigene Räumlichkeiten zu kaufen, beantragten sie bei der „Society of Advocates“, von dort aus zu praktizieren.
Ihr Antrag wurde jedoch im September des vergangenen Jahres abgelehnt, woraufhin die Idee einer neuen Vereinigung geboren wurde. „Wir stehen nicht in Opposition zu ihnen (Society of Advocates) und wir sind nicht dazu da, die Mitglieder zu beeinflussen. Die Idee ist wirklich spontan entstanden. Die Gelegenheit hat sich einfach so ergeben." Laut Steyn wandte die Advokatenkammer Regeln an, die nicht mehr den Bedürfnissen der Mitglieder entsprachen, wenn es um den Standort zum Praktizieren ging.
„Wir sind nicht darüber erbost, sondern unsere Bedürfnisse wurden dort einfach nicht erfüllt, vor allem, was die Standorte der Räumlichkeiten betrifft", sagte Steyn. Boonzaier betonte auch, dass der Verband nicht mit den Anwälten konkurriert. „Wir sind immer noch Dienstleister, an die Klienten verwiesen werden. Eine Person kann nicht einfach nur zu uns kommen, er muss immer noch von einem Anwalt weiterverwiesen werden. Das ist wie der Unterschied zwischen einem Allgemeinmediziner und einem Facharzt. Zum Facharzt kann man nicht ohne Überweisung gehen", erklärt er.
Die Bedürfnisse
Laut Boonzaier gab es neben der Frage der Räumlichkeiten auch andere Bedürfnisse, die der neue Verband erkannt und berücksichtigt hat, um sozusagen „auf dem neusten Stand der Dinge zu sein“. „Unsere Satzung sieht vor, dass eine Person, die seit 20 Jahren als Anwalt tätig ist, automatisch zum Senior Advokaten ernannt wird", so Boonzaier. Steyn fügte hinzu, dass der Anwalt in solchen Fällen trotzdem einen Antrag stellen muss.
Keine Geheimorganisationen
Eine weitere Bedingung der Satzung des Verbandes - die sich von vielen anderen in der Welt unterscheidet - besagt, dass eine Person nicht Mitglied werden kann, wenn diese Person ein Mitglied in einer Geheimorganisation ist. „Es geht um Objektivität. Wenn man für einen Kunden arbeitet, muss man in der Lage sein sich nicht von äußeren Faktoren beeinflussen zu lassen", so Boonzaier. ,,Offenheit und Transparenz sind für uns wichtig", stimmte ihm Steyn zu.
(Bearbeitet von S. Noechel
Windhoek
„Wir erbringen eine Dienstleistung gegenüber der Öffentlichkeit, und es kostet eine Menge Geld, einen Anwalt zu engagieren. Das Mindeste, was wir tun können, ist, den Klienten den besten Service zum bestmöglichen Preis zu bieten." Das sagte Advokat Marius Boonzaier, der am 29. Januar zum Vorsitzenden der neu gegründeten namibischen Anwaltskammer, der „Namibian Bar Association“ gewählt wurde. „Wir sind sehr aufgeregt. So etwas passiert nicht jeden Tag", sagt er.
Boonzaiers Kollege und Freund, Advokat Abraham (Apie) Small, wurde zum Sekretär und Schatzmeister ernannt, und Advokat Herman Steyn verfasste die Satzung der Vereinigung. „Ich habe mit der Verfassung bei Null angefangen. Ich sah hier eine Chance für einen Neuanfang", sagt Steyn. Eine der Bestimmungen der Satzung besagt, dass der Verein wie „ein Zuhause für seine Mitglieder sein soll“, in dem sie Wissen, Fähigkeiten, Information und Erfahrungen miteinander frei teilen können.
Die Verfassung der namibischen Anwaltskammer ermöglicht es ihren Mitgliedern, von jedem Standort aus zu praktizieren. „Die Satzung ist modernisiert worden. Sie ist sehr flexibel und ermöglicht es verschiedenen Gruppen der Gesellschaft, zu praktizieren, denn nicht jeder kann sich anfangs unbedingt Räumlichkeiten leisten", sagt Boonzaier.
Ihm zufolge kann es auch ideal sein, wenn Eltern von zu Hause aus praktizieren möchten oder Anwälte im Ruhestand, die nicht mehr die Kosten für Vollzeit-Kanzleien (wie Anwälte und Richter ihre Büros gerne nennen) auf sich nehmen wollen. „Eine Person kann von zu Hause aus praktizieren und trotzdem Mitglied in unserer Anwaltskammer sein. Die Person hat dann immer noch Zugang zu Räumlichkeiten und Software für die Forschung. Die Einrichtungen sind da – und das zu einem Bruchteil der Kosten", erklärt Boonzaier.
Keine Konkurrenten
Small und Boonzaier waren beide Mitglieder der „Society of Advocates of Namibia“, die bisher die einzige Vereinigung für Rechtsanwälte im Lande war. Nachdem sie jedoch die Möglichkeit erhalten hatten, eigene Räumlichkeiten zu kaufen, beantragten sie bei der „Society of Advocates“, von dort aus zu praktizieren.
Ihr Antrag wurde jedoch im September des vergangenen Jahres abgelehnt, woraufhin die Idee einer neuen Vereinigung geboren wurde. „Wir stehen nicht in Opposition zu ihnen (Society of Advocates) und wir sind nicht dazu da, die Mitglieder zu beeinflussen. Die Idee ist wirklich spontan entstanden. Die Gelegenheit hat sich einfach so ergeben." Laut Steyn wandte die Advokatenkammer Regeln an, die nicht mehr den Bedürfnissen der Mitglieder entsprachen, wenn es um den Standort zum Praktizieren ging.
„Wir sind nicht darüber erbost, sondern unsere Bedürfnisse wurden dort einfach nicht erfüllt, vor allem, was die Standorte der Räumlichkeiten betrifft", sagte Steyn. Boonzaier betonte auch, dass der Verband nicht mit den Anwälten konkurriert. „Wir sind immer noch Dienstleister, an die Klienten verwiesen werden. Eine Person kann nicht einfach nur zu uns kommen, er muss immer noch von einem Anwalt weiterverwiesen werden. Das ist wie der Unterschied zwischen einem Allgemeinmediziner und einem Facharzt. Zum Facharzt kann man nicht ohne Überweisung gehen", erklärt er.
Die Bedürfnisse
Laut Boonzaier gab es neben der Frage der Räumlichkeiten auch andere Bedürfnisse, die der neue Verband erkannt und berücksichtigt hat, um sozusagen „auf dem neusten Stand der Dinge zu sein“. „Unsere Satzung sieht vor, dass eine Person, die seit 20 Jahren als Anwalt tätig ist, automatisch zum Senior Advokaten ernannt wird", so Boonzaier. Steyn fügte hinzu, dass der Anwalt in solchen Fällen trotzdem einen Antrag stellen muss.
Keine Geheimorganisationen
Eine weitere Bedingung der Satzung des Verbandes - die sich von vielen anderen in der Welt unterscheidet - besagt, dass eine Person nicht Mitglied werden kann, wenn diese Person ein Mitglied in einer Geheimorganisation ist. „Es geht um Objektivität. Wenn man für einen Kunden arbeitet, muss man in der Lage sein sich nicht von äußeren Faktoren beeinflussen zu lassen", so Boonzaier. ,,Offenheit und Transparenz sind für uns wichtig", stimmte ihm Steyn zu.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen