Neuer Richter im Fischrot-Fall
Kobus Miller übernimmt den Prozess
Windhoek (ks) • Von nun an werden sich die Fischrot 9 bis auf weiteres dem amtierenden Richter Kobus Miller präsentieren. Die Angeklagten wurden bereits gestern für vorgerichtliche Verfahren vor dem Richter Christie Liebenberg geführt. Diese vertagte den weiteren Vorgang auf den 3. Februar, damit Miller übernehmen kann.
„Das ist eine Anweisung des Richterpräsidenten. Miller wird sich dem Fall weiter annehmen bis der Prozess beginnt.“, sagte Liebenberg im Obergericht Windhoek. Trevor Brockerhoff, der Rechtsanwalt des auf Kaution freigelassenen Ricardo Gustavos, äußerte bereits seinen Unmut über die Entscheidung. Er hat vor, einen Antrag zu stellen, dass der Richter vom Fall abgezogen wird. „Er hat bereits bestimmte Feststellungen auf Grundlage der vorliegen Beweise getroffen“, erklärte Brockerhoff gegenüber Liebenberg. Sein Mandant wurde bereits bezüglich eines Kautionsverfahrens vor Miller geführt. Dieser lehnte den Antrag damals noch ab. Ricardo soll ebenfalls am 3. Februar für Vorverhandlungen im Gericht antreten.
Die Verteidiger sollen außerdem für die Verhandlung über ein einstweiliges Verfügungsverbot bezüglich ihrer Anlagen auf Geheiß der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa nach dem Gesetz zur Vermeidung organisierter Kriminalität 29 von 2004 vor Richter Orben Sibeya vorgeführt werden.
James Hatuikulipi, Otneel Shuudifonya, Mike Nghipunya, Pius Mwatelulo und Phillipus Mwapopi werden außerdem im Rahmen ihrer Kautionsanträge am 24 Januar vor Richter Shafimana Uietele sprechen. Bisher wurde nur dem Nebenangeklagten Ricardo Gustavo Freilassung auf Kaution gewährt.
Der entscheidene Richter, Herman Oosthuizen, war zuletzt in Kritik geraten, nachdem er als Bedingung gestellt hatte, Gustavo müsse eine elektronische Fußfessel mit Standortvermittlung tragen, wozu der Richter nicht berechtigt gewesen war. Diese Bedingung fiel entsprechend weg. Imalwa möchte deswegen Berufung einlegen.
Die FNB-Klage, die allerdings von der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa als „zum Scheitern verurteilt“ bezeichnet wurde, wird dennoch am 27. Februar angehört. Darum geht es um die Veräußerung der über die Bank finanzierten Geladanlagen von Ricardo Gustavo und Tamson Hatuikulipi, falls sie für schuldig befunden werden. Allerdings hätte dies außergerichtlich geregelt werden sollen, so Imalwa.
„Das ist eine Anweisung des Richterpräsidenten. Miller wird sich dem Fall weiter annehmen bis der Prozess beginnt.“, sagte Liebenberg im Obergericht Windhoek. Trevor Brockerhoff, der Rechtsanwalt des auf Kaution freigelassenen Ricardo Gustavos, äußerte bereits seinen Unmut über die Entscheidung. Er hat vor, einen Antrag zu stellen, dass der Richter vom Fall abgezogen wird. „Er hat bereits bestimmte Feststellungen auf Grundlage der vorliegen Beweise getroffen“, erklärte Brockerhoff gegenüber Liebenberg. Sein Mandant wurde bereits bezüglich eines Kautionsverfahrens vor Miller geführt. Dieser lehnte den Antrag damals noch ab. Ricardo soll ebenfalls am 3. Februar für Vorverhandlungen im Gericht antreten.
Die Verteidiger sollen außerdem für die Verhandlung über ein einstweiliges Verfügungsverbot bezüglich ihrer Anlagen auf Geheiß der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa nach dem Gesetz zur Vermeidung organisierter Kriminalität 29 von 2004 vor Richter Orben Sibeya vorgeführt werden.
James Hatuikulipi, Otneel Shuudifonya, Mike Nghipunya, Pius Mwatelulo und Phillipus Mwapopi werden außerdem im Rahmen ihrer Kautionsanträge am 24 Januar vor Richter Shafimana Uietele sprechen. Bisher wurde nur dem Nebenangeklagten Ricardo Gustavo Freilassung auf Kaution gewährt.
Der entscheidene Richter, Herman Oosthuizen, war zuletzt in Kritik geraten, nachdem er als Bedingung gestellt hatte, Gustavo müsse eine elektronische Fußfessel mit Standortvermittlung tragen, wozu der Richter nicht berechtigt gewesen war. Diese Bedingung fiel entsprechend weg. Imalwa möchte deswegen Berufung einlegen.
Die FNB-Klage, die allerdings von der Generalstaatsanwältin Martha Imalwa als „zum Scheitern verurteilt“ bezeichnet wurde, wird dennoch am 27. Februar angehört. Darum geht es um die Veräußerung der über die Bank finanzierten Geladanlagen von Ricardo Gustavo und Tamson Hatuikulipi, falls sie für schuldig befunden werden. Allerdings hätte dies außergerichtlich geregelt werden sollen, so Imalwa.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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