Loading svg Please wait while we translate the article
Die minister van justisie, Yvonne Dausab. Foto argief
Die minister van justisie, Yvonne Dausab. Foto argief

Neues Gesetz zur Nachlassverwaltung

Justizministerin will veraltetes Gesetz erneuern und reibungsloser gestalten
Das Justizministerium beabsichtigt das Gesetz über die Verwaltung von Nachlässen aufzuheben und durch ein umfassenderes Gesetz zu ersetzen. Die Vorarbeit sei geleistet und dadurch soll die Nachlassverwaltung um vieles leichter werden.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die übermäßigen Verzögerungen bei der Abwicklung von Nachlässen durch die Direktion des Obergerichts sind ein Problem, das viele Namibier betrifft. Laut Justizministerin Yvonne Dausab hat ihr Ministerium diesbezüglich zahlreiche Beschwerden aus der Öffentlichkeit erhalten, möchte dies aber durch die Außerkraftsetzung und Änderung des Gesetzes über die Verwaltung von Nachlässen ändern. „Wir wollen nicht, dass sich die Menschen in der schwierigen Zeit des Verlustes mit dem Verfahren beim Gerichtsvollzieher am Obergericht herumschlagen müssen. „Deshalb wollen wir mit diesen Außerkraftsetzung und Neuänderungen des Gesetzes einige der Bedenken der Menschen aus dem Weg räumen“, sagte Dauasb in der vergangenen Woche in einem Interview mit dem Ministerium für Informations- und Kommunikationstechnologie.

ÄNDERUNGEN

Laut Dausab mangelt es in der Abteilung der Gerichtsvollzieher derzeit an Personal. Dies trägt offenbar auch zu dem großen Rückstand bei der Erledigung anhängiger Fälle bei. „Es gibt einfach nicht genug Leute, aber wir arbeiten hart daran, diese Zahl zu erhöhen. Wir versuchen, den gesamten Prozess der Berichterstattung und des Feedbacks an die Kunden neu zu gestalten." Sie erklärt, dass das Ministerium beabsichtigt, mehr stellvertretende Direktoren zu ernennen, die die Arbeitsbelastung verringern werden.

Das vorgeschlagene Gesetz sieht in dieser Hinsicht offenbar auch Flexibilität vor, indem das Ministerium ermächtigt wird, je nach Bedarf weitere Ernennungen selber vorzunehmen. Dausab erklärt weiter, dass das Ministerium beabsichtigt, seine Dienstleistungen auf weitere Teile des Landes auszudehnen, da sie derzeit nur in Oshakati und Windhoek verfügbar sind. Das Ministerium will auch sein elektronisches System verbessern. Außerdem, so Dausab, wolle man die Dokumente für die Meldung von Nachlässen benutzerfreundlicher gestalten, da sie derzeit sehr kompliziert seien. Sie wies auch darauf hin, dass das Gesetz aus dem Jahr 1965 stammt und daher veraltet ist.

Sie ist auch der Meinung, dass das Gesetz sehr kompliziert sei und mehrere Schlupflöcher hat. Das Gesetz besteht außerdem aus kleineren Rechtsakten, und für das Gebiet Rehoboth gibt es beispielsweise eine eigene Proklamation, die für die Regelung von Nachlässen gilt. „Was wir mit dieser Aufhebung erreichen wollen, ist die Zusammenfassung all dieser separaten Rechtsvorschriften in einem einzigen Gesetz“.

Dausab kündigte außerdem an, dass man einen neuen Aspekt einführen wolle, den sie für „revolutionär“ hält. Dabei geht es um die Selbstüberprüfung von Entscheidungen. Sie ist der Meinung, dass diese Änderung verhindern wird, dass die Menschen sich an das Gericht wenden müssen, um eine Entscheidung überprüfen zu lassen. „Das Gesetz erlaubt es nicht, eine bereits getroffene Entscheidung zu revidieren, aber wir wollen einen Aspekt in das Gesetz aufnehmen, der es erlaubt, eine Entscheidung noch einmal zu überprüfen, wenn es einen zwingenden Grund dafür gibt“, erklärte Dausab.

Missbrauch

Dausab erklärte weiter, dass das Ministerium auch zahlreiche Beschwerden über den Missbrauch und die Misswirtschaft von Vermögenswerten erhält. Deshalb wolle man auch ein Gesetz einführen, das sich an Nachlassverwalter richtet. „Dieses Gesetz wird dem Gerichtsvollzieher mehr Befugnisse geben, um sich mit den Problemen der Nachlassverwalter zu befassen. Wir sind jetzt auf der Suche nach qualifizierten Personen. Wir suchen nach Treuhandkonten. Wir suchen nach Sicherheiten“, betonte sie und fügte hinzu, dass Nachlassverwalter auch strenge Fristen einhalten müssen, da es sonst zu Sanktionen kommt. „Noch bevor der Nachlassverwalter ernannt ist, werden die Leute anfangen, Dinge zu verkaufen. Deshalb wollen wir die Integrität dieses Prozesses schützen“

Beratung

Laut Dausab werden sie in den kommenden Monaten Konsultationen mit der Öffentlichkeit und den Zielgruppen durchführen. „Wir haben bereits die ganze Arbeit gemacht. Wir haben alle Untersuchungen durchgeführt. Die Task Force hat eine unglaubliche Arbeit geleistet. Sie hat sich in verschiedenen Ländern in Afrika und auf der ganzen Welt umgesehen, wie andere Länder diesen Prozess effizienter gestaltet haben.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-25

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 34° Rundu: 19° | 32° Eenhana: 21° | 33° Oshakati: 21° | 32° Ruacana: 22° | 29° Tsumeb: 20° | 27° Otjiwarongo: 20° | 29° Omaruru: 24° | 33° Windhoek: 21° | 30° Gobabis: 19° | 31° Henties Bay: 17° | 23° Swakopmund: 17° | 18° Walvis Bay: 18° | 23° Rehoboth: 24° | 33° Mariental: 22° | 36° Keetmanshoop: 25° | 37° Aranos: 20° | 35° Lüderitz: 16° | 26° Ariamsvlei: 26° | 38° Oranjemund: 16° | 25° Luanda: 25° | 27° Gaborone: 20° | 29° Lubumbashi: 17° | 31° Mbabane: 16° | 30° Maseru: 16° | 31° Antananarivo: 16° | 31° Lilongwe: 20° | 33° Maputo: 21° | 32° Windhoek: 21° | 30° Cape Town: 20° | 30° Durban: 19° | 27° Johannesburg: 16° | 25° Dar es Salaam: 25° | 32° Lusaka: 20° | 30° Harare: 18° | 27° #REF! #REF!