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New Era wegen Verleumdung verurteilt

katharina moser
Windhoek (krk) - Die New Era-Publikation ist zu einer Geldstrafe von 50.000 N$ verurteilt worden, nachdem das Gericht festgestellt hat, dass die Tageszeitung verleumderische Aussagen über einen Polizeikommissar veröffentlicht hatte. Das Obergericht in Windhoek gab am Freitag der Klage von Andreas Nelumbu gegen New Era statt und ordnete außerdem an, dass das Blatt die Aussagen zurückziehen und sich öffentlich entschuldigen muss.

„Information von Quellen, die es vorziehen, anonym zu bleiben, sollten von den Journalisten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, ohne sich die Zeit zu nehmen, die Richtigkeit der Information zu überprüfen“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts. Obwohl Nelumbu 300 000 N$ verlangte, ordnete das Gericht an, dass New Era ihm lediglich 50 000 N$ zahlen muss.

Der Artikel, der im Mittelpunkt der gerichtlichen Auseinandersetzung stand, war am 27. September 2022 auf der Titelseite von New Era unter der Überschrift „Top cops plot thickens“ erschienen. In dem Artikel wird behauptet, dass Nelumbu, der als Leiter der Logistikabteilung tätig war, einen Generator gestohlen und ein Polizeifahrzeug auf seiner privaten Farm im Norden Namibias benutzt habe. Weiter heißt es in dem Artikel, dass der Polizei in Windhoek unter Nelumbus Aufsicht rund 90 Schusswaffen und Munition gestohlen worden seien. Nelumbu argumentierte während des Prozesses, dass die Aussagen seinen guten Namen und seinen Ruf schädigten und ihn als Dieb darstellten.

Der leitende Redakteur von New Era, Johnathan Beukes, trat während des Prozesses in den Zeugenstand und sagte aus, dass der Artikel nicht verleumderisch sei, sondern vielmehr eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Beukes argumentierte weiter, dass der Artikel nicht mit dem Ziel veröffentlicht wurde, Nelumbus Ruf oder seine Menschenwürde zu schädigen. Die Information sei nicht erfunden, sondern beruhe auf dem gegen Nelumbu angestrengten Strafverfahren.

Richter Orben Sibeya stellte aber fest, dass der Artikel verleumderische Aussagen enthalte und die Veröffentlichung daher nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei. „Nach dem Gesetz unterliegt das Recht auf freie Meinungsäußerung angemessenen Einschränkungen, die im Interesse der Souveränität und Integrität unseres Landes, der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, des Anstands und der Moral erforderlich sind“, heißt es in Sibeyas Urteil.

Sibeya stellte fest, dass einige der in dem Artikel enthaltenen Aussagen jeglicher Grundlage entbehrten und daher Nelumbus Namen und Menschenwürde verletzten. „Ich habe keinen Zweifel daran, dass der Artikel ihm und seiner Familie geschadet hat und dass er in der Gesellschaft anders angesehen wird“.

Sibeya wies in seinem Urteil ferner darauf hin, dass Journalisten nicht leichtfertig handeln und Information aus Quellen verbreiten dürften, ohne diese zu überprüfen. „Es gibt keinen Grund, warum ein Journalist Information verbreiten kann, die eine andere Person verleumden, und nicht wegen Verleumdung haftbar gemacht werden kann“, heißt es in Sibeyas Urteil.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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