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Ernst Joseph Lichtenstrasser (r.) im Gespräch mit seinem Anwalt Alber Titus. Foto: AZ-Archiv
Ernst Joseph Lichtenstrasser (r.) im Gespräch mit seinem Anwalt Alber Titus. Foto: AZ-Archiv

NIMT-Ausbildungsleiter sagt aus

Angebliche Arbeitsverweigerung führt zur vorläufigen Suspendierung
Der Ausbildungsleiter beim Namibischen Institut für Minenkunde (NIMT) in Arandis sagte am Dienstagnachmittag im Obergericht in Windhoek aus. Er erwähnt Lichtenstrassers angebliche Drohung und verdeutlicht die Umstände in der Umwandlungsphase von NIMT.
Stefan Noechel
Von Stefan Noechel

Windhoek

Hendrik Benjamin Koekemoer, Ausbildungsleiter am Namibischen Institut für Minenkunde (NIMT) in Arandis trat am Dienstagnachmittag beim Ernst-Lichtenstrasser-Mordprozesses als Staatszeuge Nummer 23 in den Zeugenstand. Koekemoer, der als dritter Zeuge an dem Morgen am Tatort ankam, bestätigte unter anderem auch, was der amtierende Geschäftsführer des Arandis-NIMT-Campus, Ralph Bussel, schon am Montag in seiner Aussage bekanntgegeben hatte.

Koekemoer, der gewöhnlich morgens mit den am 15. April 2019 erschossenen ehemaligen Direktoren Eckhart Mueller und seinem Stellvertreter Heimo Hellwig von Swakopmund nach Arandis gefahren war, fuhr an diesem Tag mit einem anderen Wagen zum NIMT-Campus. Koekemoer beschrieb, wie er an dem Morgen bei dem Tatort ankam, wo er die Raumpflegerin (Matrone) Gertrud Naubes und eine Sicherheitswache vor Ort antraf (AZ berichtete). Koekemoer parkte sein Fahrzeug und ging zu den unter Leinentüchern verdeckten Körpern, um festzustellen, ob sie noch am Leben waren. Er konnte bei keinem der beiden einen Pulsschlag fühlen. Daraufhin schickte er die Nachtwache und Naubes zur Polizeistation, da deren Notrufe zur Polizei nicht erfolgreich waren. Nach Aussagen von Koekemoer erschien die Polizei dann etwas später.

Koekemoer beschrieb ebenfalls das eigenartige Verhalten von Mueller nach der Tsumeb-Reise und bezeugte, dass Mueller eine Woche nach dem Treffen das gesamte NIMT-Management über die von Lichtenstrasser ausgesprochene Drohung, „mit einem Auge offen zu schlafen“, informiert hatte. Er nannte auch Muellers Entschluss, seine Reisepläne nicht mehr schriftlich bekannt zu machen.

Die Umstände

Staatsanklägerin Antonia Verhoef ging auch auf die berüchtigte Reise (Januar 2019) zum NIMT-Campus bei Tsumeb ein. Koekemoer verdeutlichte die Angelegenheit um die Auflösung verschiedener Abteilungen des NIMT, wobei um die 40 Stellen des Instituts gestrichen werden sollten. Er erklärte, dass das Bildungsministerium sich eingemischt hatte und die Betriebsverkleinerung mit den 40 Kündigungen stoppte. Lichtenstrasser war einer der Kandidaten, deren Arbeitsplatz in Tsumeb gestrichen wurde. Lichtenstrasser wurde eine Position in Keetmanshoop angeboten, die er auch vorübergehend annehmen wollte. Arbeitsanfang sollte der 4. März 2019 sein. Lichtenstrasser wurde kurzfristig vom Arzt krankgeschrieben und erschien nicht zum aufgeschobenen Arbeitsanfang am 2. April beim NIMT-Campus in Keetmanshoop. Er meldete sich jedoch zur Arbeit beim Tsumeb-Campus. Dort wurde ihm vom Campusleiter mitgeteilt, dass es keine Arbeit für ihn beim Tsumeb-Campus gebe. Ein Briefwechsel zwischen ihm und der NIMT-Führung (Mueller) ging so weit, dass Lichtenstrasser, als er sich am 8. April in Keetmanshoop melden musste und dies wieder nicht geschah, von Mueller auf bezahlten Urlaub geschickt wurde, in Erwartung einer disziplinarischen Anhörung. Das war eine Woche vor dem Doppelmord. Lichtenstrasser war am 8. April in Tsumeb und wollte bewirken, dass NIMT ihm vielleicht doch noch eine Position am dortigen NIMT-Campus geben würde, gegen den Willen des Managements.

Das kam im Kreuzverhör der Verteidigung raus. Anwalt Albert Titus, im Auftrag von Lichtenstrasser, ließ auch verlauten, dass der Eingriff vom Bildungsministerium (die Kündigungen zu stornieren) auf Gesuch von Lichtenstrasser und etlichen besorgten/betroffenen NIMT-Mittarbeitern geschehen war. Es soll ein Treffen zwischen Management, dem Ministerium und der Premierministerin gegeben haben, welches zu dem ministeriellen Entschluss geführt haben soll. Titus gab erklärte, dass sein Mandant es abstreitet, jemals eine Drohung (Mueller sollte „mit einem Auge offen schlafen“) ausgesprochen zu haben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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