Obergericht verkündet Urteil
Menzies-Antrag, am HKIA weiter zu arbeiten, erneut gescheitert
Windhoek (krk/sno) – Menzies Aviation Namibia musste einen weiteren Rückschlag hinnehmen, nachdem ihr jüngster Eilantrag gestern vor dem Obergericht in Windhoek erneut abgewiesen wurde. Richter Shafimana Ueitele wies Menzies Eilantrag auf Rückkehr zum nahe Windhoek gelegenen Hosea Kutako International Airport (HKIA) ab.
In dem Antrag wollte Menzies die Durchsetzung eines früheren Urteils vom 8. August bekräftigen lassen. Dabei geht es darum, dass die namibische Flughafenbehörde (Namibian Airports Company, NAC), Menzies mindestens 30 Tage Räumungspflicht, gegenüber der zugewiesenen Frist von nur drei Tagen, zum Räumen des Flugplatzes zugestehen muss.
Paragon hatte nach drei Tagen die Bodenabfertigungsdienste von Menzies übernommen und sie quasi gezwungen, die Räumlichkeiten am HKIA zu verlassen. Richter Shafimana Ueitele wies diesen Antrag zurück.
Im aktuellen Antrag, der nur einer von vielen im vergangenen Jahr ist, musste Ueitele entscheiden, ob Menzies berechtigt war, ein Urteil durchzusetzen zu wollen, obwohl Berufung dagegen eingelegt worden war.
In dem Ueitele-Urteil wird erläutert, dass nach allgemeinem Recht die Vollstreckung eines Urteils ausgesetzt wird, wenn ein Rechtsmittel dagegen eingelegt wurde. Das Gericht kann jedoch nach eigenem Ermessen die Vollstreckung eines Urteils anordnen. Ueitele entschied jedoch, dass eine Anordnung der Vollstreckung des Urteils einen indirekten Widerspruch zu anderen, bereits ergangenen Urteilen darstellt und Auswirkungen auf anhängige Berufungsverfahren habe.
„Im Mittelpunkt der von Menzies eingereichten Mehrfachanträge steht der Wunsch, am HKIA zu bleiben und die Bodenabfertigungsdienste fortdauernd zu erbringen. Die Vielzahl der Anträge führt zu untrennbaren Problemen", heißt es in dem Urteil.
Es ist noch ein Nachprüfungsantrag anhängig, in dem Menzies das Ausschreibungsverfahren (Tender process), seine Disqualifizierung und die Vergabe des Auftrags an Paragon anficht.
In dem Antrag wollte Menzies die Durchsetzung eines früheren Urteils vom 8. August bekräftigen lassen. Dabei geht es darum, dass die namibische Flughafenbehörde (Namibian Airports Company, NAC), Menzies mindestens 30 Tage Räumungspflicht, gegenüber der zugewiesenen Frist von nur drei Tagen, zum Räumen des Flugplatzes zugestehen muss.
Paragon hatte nach drei Tagen die Bodenabfertigungsdienste von Menzies übernommen und sie quasi gezwungen, die Räumlichkeiten am HKIA zu verlassen. Richter Shafimana Ueitele wies diesen Antrag zurück.
Im aktuellen Antrag, der nur einer von vielen im vergangenen Jahr ist, musste Ueitele entscheiden, ob Menzies berechtigt war, ein Urteil durchzusetzen zu wollen, obwohl Berufung dagegen eingelegt worden war.
In dem Ueitele-Urteil wird erläutert, dass nach allgemeinem Recht die Vollstreckung eines Urteils ausgesetzt wird, wenn ein Rechtsmittel dagegen eingelegt wurde. Das Gericht kann jedoch nach eigenem Ermessen die Vollstreckung eines Urteils anordnen. Ueitele entschied jedoch, dass eine Anordnung der Vollstreckung des Urteils einen indirekten Widerspruch zu anderen, bereits ergangenen Urteilen darstellt und Auswirkungen auf anhängige Berufungsverfahren habe.
„Im Mittelpunkt der von Menzies eingereichten Mehrfachanträge steht der Wunsch, am HKIA zu bleiben und die Bodenabfertigungsdienste fortdauernd zu erbringen. Die Vielzahl der Anträge führt zu untrennbaren Problemen", heißt es in dem Urteil.
Es ist noch ein Nachprüfungsantrag anhängig, in dem Menzies das Ausschreibungsverfahren (Tender process), seine Disqualifizierung und die Vergabe des Auftrags an Paragon anficht.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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