Oberrichterin vor Gericht
Juristin soll versäumt haben, Integrität und Unparteilichkeit walten zu lassen
Eine Richterin des Obergerichts ist in einen Rechtsstreit verwickelt, weil sie einen Fall angeblich achtmal verschoben hat, bevor sie sich schlussendlich von dem Verfahren zurückgezogen haben soll. Die Richterin Esi Schimming-Chase soll nun des Klägers Anwaltskosten bezahlen.
Von K.Kruger und S. Noechel
Windhoek
Gegen die Oberrichterin Esi Schimming-Chase wurde ein Gerichtsverfahren eingereicht, in dem der Kläger behauptet, sie habe ihre Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit gegenüber der Justiz nicht gewahrt.
Hendrik Christian hatte seine eidesstattliche Erklärung im Januar dieses Jahres beim Obergericht in Windhoek eingereicht, in der er angibt, dass Schimming-Chase vom 20. April bis zum 21. September 2021 die Richterin in einem seiner Gerichtsfälle war. Nach knapp fünf Monaten zog sich die Richterin jedoch aus dem Fall zurück, da sie 2006 den Drittangeklagten, in diesem Fall, die namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namibia Financial Institutions Supervisory Authority, Namfisa), bei einem vorhergegangenen Prozess vor Gericht vertreten hatte.
Schimming-Chase wurde der Christian-Fall am 20. April 2020 übertragen. Am 22. April führte sie die Anhörung zum Stand des Verfahrens durch und am 5. Mai die Verfahrensleitung. Dann vertagte sie den Fall auf den 22. Juni für die Verhandlung. Der Fall wurde jedoch ein weiteres Mal auf den 7. Juli vertagt, weil sie zu diesem Zeitpunkt in COVID-19-Quarantäne war. Danach vertagte sie den Fall offenbar erneut auf den 22. Juli, dann wieder auf den 8. September und daraufhin noch ein weiteres Mal auf den 22. September. Am 21. September jedoch zog sich Schimming-Chase dann komplett aus dem Fall zurück.
„Die Richterin hat sich fünf Monate lang mit dem Fall befasst und sie hat ihn acht Mal vertagt. Sie versäumte es jedoch, das Gericht über ihre enge Beziehung zum Drittangeklagten zu informieren", heißt es in Christians Erklärung. Christian zufolge hat sie gegen das Gesetz verstoßen und die Pflichten eines Gerichtsvollziehers nicht mit gebührlicher Unparteilichkeit und Kompetenz erfüllt. Christian fordert, dass Schimming-Chase die Gerichtskosten für die oben genannten Verschiebungen tragen soll.
Genehmigung, um einen Richter zu verklagen
In Gerichtsdokumenten, die von Schimming-Chases Rechtsvertretern eingereicht wurden, behauptet sie, dass Christian nicht die notwendige Erlaubnis erhalten habe, um eine Zivilklage gegen eine/n Richter/in einzureichen.
In den Dokumenten wird ein Absatz von Paragraph 21 des „High Court Act 16 von 1990“ zitiert, in dem zu lesen ist, „Keine Vorladung ... gegen einen Richter des Obergerichtes wird von irgendeinem Gericht in einer Zivilsache ausgestellt, außer mit der Erlaubnis des Gerichtspräsidenten.“
Laut § 21 Absatz 2 wird im Falle einer solchen Genehmigung der Termin für das Erscheinen des Richters/der Richterin im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Obergerichts festgelegt.
„Die rechtlichen Schritte des Klägers beinhalten, dass er eine Beschwerde bei der Justizdienstkommission (Judicial Service Commission, JSC) einreichen muss.“ Schimming-Chase behauptet weiter, dass sie weder einen Befund noch und/oder eine Entscheidung in dem Fall getroffen habe, bevor sie sich aus dem Verfahren zurückgezogen habe. Schimming-Chase beantragte daraufhin, dass der Fall aus den Gerichtsakten gestrichen werden soll.
Verzögerung im Prozess
Das Gerichtsverfahren muss zunächst abgewartet werden, da sich die Parteien derzeit mit der Frage eines Kondiktionsantrags (Duldungsantrag) befassen müssen.
Schimming-Chase hat die Absichtserklärung, sich gegen Christians Klage zu verteidigen, nicht rechtzeitig beim Gericht eingereicht, so dass sie einen Antrag auf Kondiktion stellen musste. Dieser Antrag wurde von Christian jedoch abgelehnt. Die Verhandlung des Kondiktionsantrags wird dennoch am 24. Mai vor Richter Hosea Angula im Obergericht in Windhoek stattfinden.
Windhoek
Gegen die Oberrichterin Esi Schimming-Chase wurde ein Gerichtsverfahren eingereicht, in dem der Kläger behauptet, sie habe ihre Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit gegenüber der Justiz nicht gewahrt.
Hendrik Christian hatte seine eidesstattliche Erklärung im Januar dieses Jahres beim Obergericht in Windhoek eingereicht, in der er angibt, dass Schimming-Chase vom 20. April bis zum 21. September 2021 die Richterin in einem seiner Gerichtsfälle war. Nach knapp fünf Monaten zog sich die Richterin jedoch aus dem Fall zurück, da sie 2006 den Drittangeklagten, in diesem Fall, die namibische Finanzaufsichtsbehörde (Namibia Financial Institutions Supervisory Authority, Namfisa), bei einem vorhergegangenen Prozess vor Gericht vertreten hatte.
Schimming-Chase wurde der Christian-Fall am 20. April 2020 übertragen. Am 22. April führte sie die Anhörung zum Stand des Verfahrens durch und am 5. Mai die Verfahrensleitung. Dann vertagte sie den Fall auf den 22. Juni für die Verhandlung. Der Fall wurde jedoch ein weiteres Mal auf den 7. Juli vertagt, weil sie zu diesem Zeitpunkt in COVID-19-Quarantäne war. Danach vertagte sie den Fall offenbar erneut auf den 22. Juli, dann wieder auf den 8. September und daraufhin noch ein weiteres Mal auf den 22. September. Am 21. September jedoch zog sich Schimming-Chase dann komplett aus dem Fall zurück.
„Die Richterin hat sich fünf Monate lang mit dem Fall befasst und sie hat ihn acht Mal vertagt. Sie versäumte es jedoch, das Gericht über ihre enge Beziehung zum Drittangeklagten zu informieren", heißt es in Christians Erklärung. Christian zufolge hat sie gegen das Gesetz verstoßen und die Pflichten eines Gerichtsvollziehers nicht mit gebührlicher Unparteilichkeit und Kompetenz erfüllt. Christian fordert, dass Schimming-Chase die Gerichtskosten für die oben genannten Verschiebungen tragen soll.
Genehmigung, um einen Richter zu verklagen
In Gerichtsdokumenten, die von Schimming-Chases Rechtsvertretern eingereicht wurden, behauptet sie, dass Christian nicht die notwendige Erlaubnis erhalten habe, um eine Zivilklage gegen eine/n Richter/in einzureichen.
In den Dokumenten wird ein Absatz von Paragraph 21 des „High Court Act 16 von 1990“ zitiert, in dem zu lesen ist, „Keine Vorladung ... gegen einen Richter des Obergerichtes wird von irgendeinem Gericht in einer Zivilsache ausgestellt, außer mit der Erlaubnis des Gerichtspräsidenten.“
Laut § 21 Absatz 2 wird im Falle einer solchen Genehmigung der Termin für das Erscheinen des Richters/der Richterin im Einvernehmen mit dem Präsidenten des Obergerichts festgelegt.
„Die rechtlichen Schritte des Klägers beinhalten, dass er eine Beschwerde bei der Justizdienstkommission (Judicial Service Commission, JSC) einreichen muss.“ Schimming-Chase behauptet weiter, dass sie weder einen Befund noch und/oder eine Entscheidung in dem Fall getroffen habe, bevor sie sich aus dem Verfahren zurückgezogen habe. Schimming-Chase beantragte daraufhin, dass der Fall aus den Gerichtsakten gestrichen werden soll.
Verzögerung im Prozess
Das Gerichtsverfahren muss zunächst abgewartet werden, da sich die Parteien derzeit mit der Frage eines Kondiktionsantrags (Duldungsantrag) befassen müssen.
Schimming-Chase hat die Absichtserklärung, sich gegen Christians Klage zu verteidigen, nicht rechtzeitig beim Gericht eingereicht, so dass sie einen Antrag auf Kondiktion stellen musste. Dieser Antrag wurde von Christian jedoch abgelehnt. Die Verhandlung des Kondiktionsantrags wird dennoch am 24. Mai vor Richter Hosea Angula im Obergericht in Windhoek stattfinden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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