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Nadat Alexander Krylov maande gelede skuldig bevind en gevonnis is, hoop hy en sy medebeskuldigde om teen hul skuldigbevinding en vonnisoplegging te appelleer. Foto Iréne-Mari van der Walt
Nadat Alexander Krylov maande gelede skuldig bevind en gevonnis is, hoop hy en sy medebeskuldigde om teen hul skuldigbevinding en vonnisoplegging te appelleer. Foto Iréne-Mari van der Walt

„Parteiisches“ Gericht

Krylov und Engelbrecht wollen in Berufung gehen
Alexander Krylov und Anna Engelbrecht wollen gegen ihre Verurteilung wegen Vergewaltigung und Kinderhandel nun eine Berufung einlegen. Sie machen dem Gericht Vorwürfe, Tatsachen geschaffen zu haben und beteuern, juristische Laien zu sein.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Mari van der Walt

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Der russische Staatsbürger Alexander Krylov und seine namibische Mitangeklagte und Komplizin Anna Engelbrecht erschienen in der vergangenen Woche vor dem Obergericht in Windhoek, um gegen ihre Verurteilung und ihr Urteil Berufung einzulegen.

Im Februar dieses Jahres befand Richterin Claudia Claasen Krylov und Engelbrecht u. a. der Vergewaltigung und des Kinderhandels für schuldig und verurteilte sie zu 35 bzw. 20 Jahren Gefängnis.

„Die Richterin hat Beweise oder Tatsachen geschaffen, die von den Zeugen während des Prozesses nicht vorgetragen wurden", behaupten Krylov und Engelbrechts durch ihre Rechtsvertreterin Ileni Velikoshi in Dokumenten, die dem Gericht vorgelegt wurden. Während des Prozesses erweckte Claasen offenbar auch den Eindruck, dass sie nicht unparteiisch war, und mischte sich offenbar in die Befragung und in das Kreuzverhör von Zeugen ein.

Opfer waren willig

Krylov und Engelbrecht behaupten, dass mehrere der minderjährigen Mädchen, die Krylov mehrmals vergewaltigt haben soll, bereit waren, an sexuellen Aktivitäten mit Krylov teilzunehmen. Die beiden sind der Ansicht, dass die Tatsache, dass die Mädchen für ihre sexuellen Gefälligkeiten bezahlt wurden, nicht dazu diente, ihre Zustimmung zu erlangen, sondern vielmehr zum Vorteil der Mädchen war. In ihren Gerichtsdokumenten verweisen sie auch auf die Aussage eines der Mädchen, das sagte, sie seien „im Geschäft" und würden sich die Gelegenheit, Geld zu verdienen, nicht entgehen lassen.

Velikoshi argumentiert weiter, dass mehrere der Opfer von Krylov und Engelbrecht über ihr Alter gelogen haben und dass es ihrer Meinung nach unfair ist, dass das Gericht sich nur Fotos der Personen ansah und auf der Grundlage dieser Fotos festgestellt haben wollte, dass die Mädchen minderjährig aussahen. „Der Fotoplan umfasst nicht alle Kläger. Diesbezüglich hat das Gericht einen Fehler begangen, indem es seine Schlussfolgerung nicht auf das Verhalten, den Reifegrad, das Aussehen oder die Einstellung der Beschwerdeführer gestützt hat", lautet eine weitere Beschwerde.

Menschenhandel

Velikoshi sagte im Namen der beiden Angeklagten, dass das Gericht ihnen kein faires Verfahren geboten habe. Sie argumentieren, dass das Gericht ihre Absicht und ihr Wissen über ihre Handlungen nicht vollständig berücksichtigt hat. Sie argumentieren auch, dass sie sich als juristische Laien nicht der Tatsache bewusst waren, dass ihre Handlungen als Menschenhandel angesehen werden könnten, und behaupten, dass der Staat keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um ihre Schuld im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Menschenhandels zu beweisen.

Engelbrecht, die die Mädchen offenbar für Krylov rekrutiert hat, behauptet, dass ihre Anwesenheit nicht dazu diente, die Mädchen einzuschüchtern, und dass sie sich daher nicht der Vergewaltigung aufgrund von Nötigung schuldig machen kann.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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