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Henock Negodhi wird nach seiner Verurteilung in Handschellen abgeführt, bevor er ins Zentralgefängnis von Windhoek zurückgebracht wird. Foto: Kristien Kruger
Henock Negodhi wird nach seiner Verurteilung in Handschellen abgeführt, bevor er ins Zentralgefängnis von Windhoek zurückgebracht wird. Foto: Kristien Kruger

Plädoyer auf Notwehr gescheitert

Messerstecher für schuldig befunden – Kinder waren Zeugen der Tat
Der Mann, der vor drei Jahren auf seine damalige Partnerin und die Mutter zweier Kinder in ihrem gemeinsamen Schlafzimmer 16 Mal mit einem Küchenmesser eingestochen hat, wurde am vergangenen Freitag vor dem Obergericht in Windhoek des Mordes für schuldig befunden
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek





Im Jahr 2021 mussten zwei minderjährige Kinder mit ansehen, wie der Lebensgefährte ihrer Mutter sie mit einem Messer erstach. Die Kinder waren zu diesem Zeitpunkt neun und 14 Jahre alt, als ihre Mutter, Ndapandula Ndinelago, um Hilfe schrie. Sie sahen, wie der Partner auf ihrer Mutter saß und sie mit einem Küchenmesser angriff. Sie wurde von 16 Messerstiche getroffen und starb kurz darauf an Blutverlust. Henock Negodhi (44) wurde am vergangenen Freitag vor dem Obergericht in Windhoek des Mordes für schuldig befunden. Der Vorfall ereignete sich am 25. Dezember 2021 in der informellen Siedlung Mix in Windhoek. Ndinelagos Kinder, von denen eines das leibliche Kind Negodhis ist, sagten beide in der Verhandlung aus. Beide Kinder sagten im Zeugenstand aus, dass sie gegen zwei Uhr nachts aufwachten und ihre Mutter schreien hörten: „Helft mir! Er bringt mich um!“



Angebliche Selbstverteidigung



Negodhi und Ndinelago waren 13 Jahre lang liiert, und obwohl Negodhi zugab, mit dem Messer auf sie eingestochen zu haben, argumentierte er, dass dies in Notwehr während eines Streits geschah. Er sagte während des Prozesses aus, dass Ndinelago das Messer unter einem Kissen auf dem Bett hervorgeholt und ihn damit angegriffen habe. Er behauptete weiter, dass er ihr das Messer nach einem Handgemenge abgenommen habe. Er meint, dass er nicht die Absicht hatte, sie zu töten. Richter Herman Januar stellte in seinem Urteil jedoch fest, dass Negodhi den Angriff geplant hatte. Das Urteil bezieht sich auf die Aussage eines der Kinder, das gesehen haben will, wie Negodhi das Messer Stunden vor dem Mord unter das Kopfkissen gelegt hatte. „Er hat es geplant und seinen Plan ausgeführt. Er hat sie in einem Wutanfall [. . .] angegriffen. Er hatte eine bewusste Absicht“, heißt es in dem Urteil.



Januar verwies auch auf die Aussage des Arztes, der die Obduktion durchführte. Er stellte fest, dass Ndinelago Abwehrwunden an Händen und Armen hatte, die bewiesen, dass sie versucht hatte, sich zu wehren. Negodhi gab auch zu, dass er nach dem Vorfall in ein nahe gelegenen Stück Busch/Veld ging und dort in der Nacht schlief. „Der Angeklagte verließ den Tatort, ohne der Verstorbenen zu helfen“, betonte January in seinem Urteil. Die Messerwunden befanden sich an Ndinelagos Hals, Brust und Oberkörper und trafen ihr Herz, ihre Lunge und ihre Leber. Der Arzt sagte aus, dass ihre Organe weiß waren, was darauf hindeutet, dass sie sehr schnell verblutete und aufgrund des Blutverlustes starb.



Die Zeugen



Mehrere Einwohner der informellen Siedlung waren während des Prozesses als Zeugen geladen. Ndinelagos Nachbarin sagte aus, dass die Kinder zu ihr kamen, um sie zu rufen. Sie soll durch einen Schlitz im Haus in das Schlafzimmer des Paares geschaut haben und sah Ndinelagos Leiche auf dem Bett liegen. Eine der Bewohnerinnen sagte auch aus, dass sie gesehen habe, wie Negodhi sein Hemd ausgezogen und sich damit die blutigen Hände abgewischt hatte. Negodhis Rechtsvertreter, Mbanga Siyomunji, zog sich von dem Fall zurück, nachdem die Staatsanwaltschaft den Fall abgeschlossen hatte. Dies geschah offenbar auf der Grundlage widersprüchlicher Anweisungen durch seinen ehemaligen Mandanten. Negodhi ist seither ohne Rechtsbeistand. Er wird am 2. Dezember erneut vor Gericht erscheinen müssen, um für eine Strafmilderung zu plädieren, während der Staat Argumente für eine härtere Strafe vorbringen wird. Die Staatsanwaltschaft hat bereits angedeutet, dass sie beabsichtigt, in diesem Verfahren einen Zeugen zu rufen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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