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Isaskar Asser (25). Foto: Nampol
Isaskar Asser (25). Foto: Nampol

Polizei zum Narren gehalten

Adam Hartman,Erwin Leuschner
Swakopmund/Walvis Bay (ah/er) • Ein verurteilter Autodieb soll mit einem angeblich gefälschten Urteil Beamte der Justizvollzugsanstalt in Walvis Bay überzeugt haben, dass er mit seinem Berufungsantrag vor dem Obergericht erfolgreich war – er wurde am vergangen Mittwoch freigelassen. Die Polizei fahndet nun nach dem 25-jährigen Isaskar Asser wegen Gefängnisausbruchs und Fälschung.

Asser wurde ursprünglich im September 2019 wegen Autodiebstahls zu zwölf Jahren Haft verurteilt, nachdem er 2016 einen Toyota Hilux im Wert von 530 000 N$ in Walvis Bay gestohlen hatte. Die lange Haftstrafe wurde unter anderem wegen Assers „Reihe von Vorstrafen“ begründet. Das Strafmaß bezeichnete er aber als „erschreckend unangemessen“ und legte Berufung am Obergericht ein. Im Oktober 2021 urteilte Richterin Dinah Usiku zuwider Assers.

Während des Berufungsverfahrens wurde Asser bei der Justizvollzugsanstalt in Windhoek untergebracht. Vergangene Woche wurde er aber nach Walvis Bay überliefert, da er sich in einem anderen Fall wegen Betruges und Geldwäsche vor dem Magistratsgericht in der Hafenstadt verantworten muss.

Während seiner Haft in Walvis Bay soll die Leitung der dortigen Justizvollzugsanstalt angeblich eine E-Mail (von einer Yahoo-Adresse) erhalten haben, in dem das Berufungsurteil im Anhang war – dieses Mal aber in seinen Gunsten. In diesem Dokument besteht Assers Anwaltsteam aus Trevor Brockerhoff und Sisa Namandje. Darin heißt es, dass Richterin Usiku den Berufungsantrag stattgegeben und die Haftstrafe wegen „Aktenrekonstruktion“ ausgesetzt hat. Sie ordnet an, dass „Issaskar Asser auf Verwarnung freigelassen wird“.

Am vergangenen Mittwoch wurde Asser nach Zahlung einer Kaution in Höhe von 4 000 N$, offenbar im Zusammenhang wegen der Anklage wegen Betrugs und Geldwäsche, freigelassen – seither ist er verschwunden. Er hat offenbar die Polizei überzeugt, dass die Haftstrafe ausgesetzt wurde und er somit berechtigt auf Freilassung gegen Kaution sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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