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FREE AS A BIRD: Fabian Amukwelele. PHOTO: FILE
FREE AS A BIRD: Fabian Amukwelele. PHOTO: FILE

Polizist der Vergewaltigung freigesprochen

Gericht deckt Lücken in der Aussage des Klägerin auf
Ein Polizist der Windhoeker Stadtpolizei wurde schlussendlich freigelassen, nachdem er im Jahr 2020 zunächst wegen Vergewaltigung verhaftet worden war. Die eidesstattliche Aussage der Klägerin und ihre Motive wurden vom Gericht als fraglich empfunden.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Marie van der Walt

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Eine Frau, die den Windhoeker Polizeibeamten Fabian Amukwelele beschuldigt hatte, sie vergewaltigt zu haben, hat ihm scheinbar gesagt, dass sie ein Mentor-Programm für junge Mädchen aus ihrer Kirche leitet. Dieses Programm beziehe sich darauf, dass sich die Mädchen nicht auf sexuelle Beziehungen vor der Ehe einlassen sollten, und dass daher ihr Ruf durch ihre ungewollte Schwangerschaft ruiniert werde. Dies wurde am Montag vor dem Magistratsgericht Windhoek verhandelt, wobei Amukwelele vollständig von der Vergewaltigungsanklage freigesprochen wurde.

Die Frau, die ebenfalls bei der städtischen Polizei arbeitet,soll ihm auch gesagt haben, er solle sich über „date rape“ informieren, denn das würde passieren, wenn sie schwanger würde. Amukwelele, der in dieser Angelegenheit von Sisa Namandje vertreten wurde, behauptete während seines Antrags auf Kaution und der Hauptverhandlung, dass der Geschlechtsverkehr zwischen ihm und der Klägerin einvernehmlich gewesen sei.

Die angebliche Vergewaltigung

Die beiden hatte angeblich im Januar 2020 Sex, und im März gab die Frau an, schwanger zu sein. Zu diesem Zeitpunkt erzählte sie angeblich ihrer Familie und Freunden, dass sie drei Monate zuvor vergewaltigt worden sei. Dies geschah, nachdem sie in den Norden gereist war, um ihrer Familie mitzuteilen, dass sie nach der Vergewaltigung schwanger war - und dass sie die Schwangerschaft abbrechen wolle. So Amukweleles Plädoyer. „Erst als man ihr mitteilte, dass sie die Schwangerschaft ohne eine Anzeige nicht abbrechen lassen könne, wandte sie sich an die Polizei“, heißt es in den Gerichtsunterlagen.

Amukwelele wurde also nur deshalb im Zusammenhang mit dem Verfahren verhaftet, um die Abtreibung, sprich den Schwangerschaftsabbruch zu bewirken. Es ist eine Tatsache, dass die Klägerin erreicht hat, was sie wollte - die angezielte Abtreibung wurde durchgeführt, da die Klägerin nicht schwanger sein wollte. Gegen Amukwelele wurde eine weitere Anklage wegen Entführung erhoben, von der er ebenfalls freigesprochen wurde.

Aussage unzuverlässig

Magistratsrichter Leopoldt Hangalo befand die Version der Klägerin als widersprüchlich und daher „unzuverlässig“. Man könne nur zu dem Schluss kommen, dass sie ihren Ärzten von der „Vergewaltigung" erzählt habe, um die Schwangerschaft zu beenden, falls die Notfallverhütung nicht funktionierte, so Hangalo in seinem Urteil.

Die Klägerin sagte aus, sie habe Amukwelele zum Abendessen besucht. Er sei während des Abends noch mal fortgefahren und habe ihr Auto nach seiner Rückkehr eingeparkt. Sie habe angeblich Amukwelele drei Mal gebeten sein Auto wegzufahren, damit sie nach Hause fahren könne. Sie verbrachte jedoch dann die Nacht bei Amukwelele im Haus, bevor er sie am nächsten Morgen, nachdem er geduscht hatte, angeblich vergewaltigte.

Amukwelele sagte aus, dass er und die Klägerin einvernehmlichen Sex hatten und dass sie den Geschlechtsverkehr initiiert habe. Ihm zufolge teilte er ihr dann mit, dass das Kondom, das sie benutzt hatten, fehlerhaft war, und riet ihr Notfallverhütung anzuwenden.

Richterliche Zweifel

Magistrat Hangalo hob mehrere Aspekte der Aussage der Klägerin hervor. Unter anderem stellte er in Frage, warum sie Amukwelele nach der angeblichen Vergewaltigung weiterhin half, sich für die Arbeit fertig zu machen, und warum sie verschiedene Versionen der Ereignisse angegeben habe. Er fragte sich auch, warum sie „mutig genug“ war, nach dem Geschlechtsverkehr die Notfallverhütung zu kaufen, aber sich nicht bei der Polizei zu melden. „Aufgrund ihrer intellektuellen Fähigkeiten ging sie zu ihren Privatärzten und erstattete Anzeige wegen ,Vergewaltigung am Tag der Verabredung'. Aber selbst nachdem man ihr dringend riet, ein Strafverfahren einzuleiten und sich einem Vergewaltigungstest zu unterziehen, weigerte sie sich immer noch", heißt es in dem Urteil. „Man kann nur zu dem Schluss kommen, dass sie dies tat, um einen Fall zu konstruieren, in der Erwartung, die Schwangerschaft zu beenden, wenn das Notfallkontrazeptivum versagt", so Hangalo in seinem Urteil.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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