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Festus Mbandeka. Foto: Facebook
Festus Mbandeka. Foto: Facebook

Rechtsschreiben der Herero

OTA und NTLA wenden sich an Generalstaatsanwalt
Vertreter der Herero und Nama sind überzeugt, dass die Gemeinsame Erklärung zwischen Namibia und Deutschland zum Genozid der namibischen Verfassung widerspricht. Sie haben sich in einem rechtlichen Schreiben an den Generalstaatsanwalt gewendet.
Von Katharina Moser
Von Katharina Moser, Windhoek

Die Ovaherero Traditional Authority (OTA) und Nama Traditional Leaders Association (NTLA) gemeinsam mit dem Parlamentarier Bernadus Swartbooi haben sich in einem rechtlichen Schreiben an den namibischen Generalstaatsanwalt Katuna Festus Mbandeka gewandt und mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte die Regierung das Genozidabkommen mit der Bundesregierung unterzeichnen. In dem Schreiben legen die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Weder, Kauta und Hoveka Inc. dar, dass die Gemeinsame Erklärung der namibischen und der deutschen Regierung verfassungswidrig sei und dem Parlamentsmandat widerspreche. „Das Mandat des Hauses findet seine allgemeine Autorität in Artikel 63 der Verfassung. Es gibt zwei unverzichtbare Eckpfeiler im Mandat des Hauses: Die Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften und der Erhalt von Wiedergutmachung. Die gemeinsame Erklärung wurde ohne Beteiligung der betroffenen Gemeinschaften geschlossen und es wurde ein Zuschuss und keine volle Wiedergutmachung nach internationalem Gewohnheitsrecht vereinbart. Allein diese Gründe machen die gemeinsame Erklärung unwirksam“, heißt es.

Aus vier Gründen verstoße das Abkommen, falls unterzeichnet, gegen Menschenrechte und internationales Recht: Erstens verletzte der Prozess, durch den das Abkommen zustande kam, die Gewaltenteilung und entspreche nicht den in der Verfassung gegebenen Kompetenzen der Regierung. „Geheime und vertrauliche Verhandlungen stehen im Widerspruch zur konstitutionellen Demokratie.“

Zweitens sehe das internationale Gewohnheitsrecht vor, dass indigene Gemeinschaften an den Verhandlungen beteiligt werden müssen. „Die Behauptung des Kabinetts, sie hätten als Berater des technischen Ausschusses eine Chance gehabt, ist rechtlich nicht haltbar.“

Drittens könne es nicht angehen, dass die namibische Regierung „das Argument der deutschen Regierung akzeptiert hat, dass der Völkermord nicht auf der Grundlage der Doktrin der Intertemporalität nach dem damals geltenden Recht begangen wurde“. Intertemporalität bezeichnet laut des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) den Grundsatz, nach dem ein rechtlicher Sachverhalt auf Grundlage der zu der jeweiligen Zeit gültigen Gesetze beurteilt wird. „In manchen Fällen kann die Anwendung des Grundsatzes aber dazu führen, dass beispielsweise Verbrechen, die während der Kolonialisierung Afrikas oder Südamerikas begangen wurden, nicht nach heutigen juristischen Maßstäben beurteilt werden, sondern anhand der rassistischen und diskriminierenden Gesetze der damaligen Kolonisierenden“, wertet das ECCHR.

Viertens sei es explizit das Mandat des Hauses gewesen, Reparationen auszuhandeln. Entwicklungsgelder seien nicht angemessen. „Wir haben uns im Namen unserer Mandanten an den Generalstaatsanwalt als wichtigsten Rechtsberater des Präsidenten und des Kabinetts gewandt, um zu erfahren, ob das Parlament vor der Umsetzung und Ausführung der gemeinsamen Erklärung die Möglichkeit erhält, im Sinne des Artikels 63 (2)(c)(d)(e) der Verfassung zu handeln. Letztere sehen vor, dass die Nationalverfassung die Befugnis hat, unter anderem, Schritte zu nehmen, um die Verfassung zu verteidigen, und der Ratifizierung von internationalen Vereinbarungen zuzustimmen, die aufgrund Artikel 32 (3)(e) dieser Verfassung verhandelt sind.

Kommentar

Ernst Edert Vor 2 Jahren 16 September 2022

Geht es um den Attorney-General, der NICHT der Generalstaatsanwalt ist, oder um wen? Das Foto zeigt den Attorney-General, es ist aber vom Generalstaatsanwalt die Rede. Vielleicht mal die Verfassung anschauen, was der Unterschied ist. Der Generalstaatsanwalt ist der Prosecutor-General, der dem Büro des Attorney-General (dafür gibt es keine deutschsprachige Bezeichnung, da es das Amt im deutschsprachigen Raum nicht gibt) unterstellt ist.

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