Loading svg Please wait while we translate the article
No Image Caption

Rechtsstreit von August 26 dauert an

Ehemaliger Bürgermeisters Unternehmen muss neuen Nachlassverwalter anstellen
In Rechtsstreit zwischen dem Verteidigungsministerium zusammen mit dem August 26-Unternehmen und einer Firma des verstorbenen ehemaligen Bürgermeisters von Windhoek, Matheus Shikongo, sind gewisse Uneinigkeiten aus dem Jahr 2015 noch nicht geklärt. Auch ein Fishrot-Angeklagter ist mit dabei.
Stefan Noechel,Kristien Kruger
Von Kristien Kruger und Stefan Noechel

Windhoek

In dem Gerichtsverfahren des Ministeriums für Verteidigung und Veteranenangelegenheiten und zweier seiner 26. August-Unternehmen gegen den verstorbenen ehemaligen Bürgermeister von Windhoek, Mateus Kristof Shikongo, und seinem Unternehmen „Broad-Based Network“ entschied das Gericht, dass zunächst ein neuer Nachlassverwalter für Shikongos Firma bestimmt werden muss.

Das Ministerium mit den beiden Unternehmen „August 26 Holdings“ und „August 26 Logistics“ verklagen „Broad-Based Network“ wegen Vertragsbruchs und fordern, dass das Gericht anordnet, dass die Aktien von dem Unternehmen „August 26 Food Services No 2“, die angeblich fälschlicherweise auf Shikongos und/oder seinen Firmennamen („Broad-Based Network“) eingetragen wurden, rückgängig gemacht werden sollen.

Nach Shikongos Tod im Mai 2021 wurde Marén de Klerk zum Nachlassverwalter ernannt.

De Klerk ist ein Windhoeker Anwalt, der in Südafrika im Zusammenhang mit dem Fishrot-Korruptions-Skandal in Namibia gesucht wird. Die namibische Generalstaatsanwältin Martha Imalwa hat Interpol schon gebeten, de Klerk in Südafrika aufzuspüren, damit er nach Namibia ausgeliefert werden kann (AZ berichtete). Der flüchtige de Klerk soll zusammen mit dem ehemaligen Fischereiminister Bernhard Esau, dem ehemaligen Justizminister Sacky Shanghala und etlichen weiteren Personen wegen dem millionenschweren Fangquotenskandal in Namibia von dem Gesetz zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Obergericht unter Richter Orben Sibeya erließ am vergangenen Freitag einen Gerichtsbeschluss, dass de Klerk nicht länger der Testamentsvollstrecker im Shikongo-Nachlass zu sein hat. „Der Nachlassbrief des verstorbenen Matheus Kristof Shikongo muss an den Sekretär des Obergerichts zurückgeschickt werden und dieser muss innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dieser Anordnung einen neuen Testamentsvollstrecker ernennen“, heißt es in Sibeyas Gerichtsanordnung.

Sibeya ordnete außerdem an, dass die betroffenen Parteien bis zum 27. Juni einen überarbeiteten gemeinsamen Bericht vorlegen und dass der Fall auf den 30. Juni zur Vorverhandlung vertagt wird. Dieser Fall wurde bereits im Oktober 2020 am Gerichtshof angemeldet.

Die Hintergründe

Das Ministerium und „August 26 Holdings“ unterzeichneten vor sieben Jahren einen Vertrag mit Shikongos Unternehmen „Broad-Based Network“, um ein Projekt zur Versorgung von Armeestützpunkten mit Lebensmitteln zu starten.

Die Vereinbarung vom Februar 2015 zielte auf ein angebliches Pilotprojekt ab, das vier Wochen nach der Unterzeichnung der Dienstleistungsvereinbarung (Service Level Agreements ,SLA) in Grootfontein, Otavi und Otjiwarongo starten sollte.

Dieser einstweilige Vertrag wurde dann jedoch im Dezember 2015 gekündigt, die Gründe dafür wurden in den Gerichtsunterlagen nicht genannt.

Shikongo, der im Mai 2021 verstarb, war zu jener Zeit der Vorsitzende im Vorstand von „Broad-Based Network“ mit Lloyd Winterbach als Geschäftsführer.

Das SLA sah vor, dass ein neues Unternehmen, „August 26 Food Services No. 2“, unter dem alleinigen Besitz von „August 26 Logistics“ gegründet werden sollte. „Broad-Based Network“ sollte das neue Unternehmen registrieren und alle seine Anteile an „August 26 Logistics“ übertragen.

„Die Gelder, die aus der Lieferung von Lebensmitteln an die lokalen Unternehmen des zweiten Klägers (Verteidigungsministerium) stammen, sollen auf das Konto des dritten Klägers „August 26 Logistics" gehen, heißt es in der Klageschrift der Kläger.

Entgegen der Vereinbarung der Parteien und den Anweisungen des Verteidigungsministeriums wurden „Broad-Based Network“ und/oder Shikongo persönlich im März 2015 als Aktieninhaber von „August 26 Food Services No 2“ anstelle von „August 26 Logistics“ beim Notar eingetragen.

In der Klage wird das Gericht aufgefordert, Shikongos Nachlassverwalter und das Unternehmen anzuweisen, alle Aktien von „August 26 Food Services No2“ auf „August 26 Logistics“ zu übertragen, oder „Broad-Based Network“ anzuweisen, den Gegenwert der Aktien von „August 26 Food Services No2“ an August 26 Logistics auszuzahlen.

In keinem der Gerichtsdokumente wird jedoch der Wert der Aktien angegeben.

Nach der Kündigung des Vertrags im Dezember 2015 behaupteten die Kläger, habe „Broad-Based Network“ 2016 und 2019 die Übertragung der Anteile zugesagt. „Bis heute haben sie es jedoch versäumt bzw. sich geweigert, die Übertragung vorzunehmen“, so die Gerichtsunterlagen der Kläger.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen

Katima Mulilo: 20° | 36° Rundu: 20° | 37° Eenhana: 22° | 36° Oshakati: 25° | 35° Ruacana: 22° | 36° Tsumeb: 23° | 36° Otjiwarongo: 22° | 35° Omaruru: 23° | 36° Windhoek: 23° | 34° Gobabis: 23° | 35° Henties Bay: 14° | 19° Swakopmund: 14° | 16° Walvis Bay: 13° | 20° Rehoboth: 23° | 35° Mariental: 24° | 38° Keetmanshoop: 24° | 39° Aranos: 28° | 38° Lüderitz: 13° | 25° Ariamsvlei: 23° | 40° Oranjemund: 13° | 21° Luanda: 25° | 26° Gaborone: 22° | 36° Lubumbashi: 17° | 32° Mbabane: 18° | 31° Maseru: 16° | 32° Antananarivo: 17° | 31° Lilongwe: 22° | 33° Maputo: 23° | 31° Windhoek: 23° | 34° Cape Town: 17° | 27° Durban: 20° | 25° Johannesburg: 19° | 31° Dar es Salaam: 26° | 32° Lusaka: 22° | 33° Harare: 21° | 31° #REF! #REF!