ReconAfrica scheitert vor Gericht
Windhoek (kk/ste) – „Wenn ein Richter bemerkt, dass ein für den Fall ausschlaggebendes Argument zum Nachteil der Rechtsprechung nicht von den Anwälten aufgegriffen wird, dann ist es seine Pflicht, die Parteien über einen solchen Punkt zu informieren und diesen in Acht zu nehmen“, gab Oberrichterin Eileen Rakow in einem Urteil zu bedenken.
Damit erklärte sie, warum ReconAfrica unlängst im Obergericht gescheitert ist. Rakow hatte den Antrag des Gas- und Ölexplorationsunternehmens abgelehnt, das von ihr verlangt hatte, sich als befangen zu erklären und Abstand vom Gerichtsfall Sinonge zu nehmen.
Es geht dabei um ihren Entschluss, dem Kläger Andreas Sinonge die Einreichung eines Plädoyers nach verstrichener Frist zu erlauben. Damit soll sich Rakow als parteiisch zugunsten des Klägers erwiesen haben, so ReconAfrica. Die Oberrichterin lehnte nicht nur den Antrag von ReconAfrica ab, sondern befahl obendrein, dass das Explorationsunternehmen die Rechtskosten von Sinonge zu übernehmen habe.
Sinonge hatte ReconAfrica mit der Unterstützung des Rechtsbeistandsbüros in Windhoek (LAC) wegen des unrechtmäßigen Betretens seines Farmlandes beziehungsweise der unrechtmäßigen Landnahme bei Mbambi vor Gericht genommen (AZ berichtete). Das zweite Probebohrloch von ReconAfrica wurde ohne Absprache oder der Erlaubnis seitens des Kommunalfarmers auf dessen Familienbesitz (seit 1968) geschlagen. Sinonge verlangt die Wiederherstellung des Geländes und ordentliche Rückgabe seines Grund und Bodens.
Der Treibstoffvertreiber und Staatsbetrieb NamCor sowie die Shambyu-Kommunalverwaltung (Kavango) sind Nebenbeklagte in dem Hauptfall.
Damit erklärte sie, warum ReconAfrica unlängst im Obergericht gescheitert ist. Rakow hatte den Antrag des Gas- und Ölexplorationsunternehmens abgelehnt, das von ihr verlangt hatte, sich als befangen zu erklären und Abstand vom Gerichtsfall Sinonge zu nehmen.
Es geht dabei um ihren Entschluss, dem Kläger Andreas Sinonge die Einreichung eines Plädoyers nach verstrichener Frist zu erlauben. Damit soll sich Rakow als parteiisch zugunsten des Klägers erwiesen haben, so ReconAfrica. Die Oberrichterin lehnte nicht nur den Antrag von ReconAfrica ab, sondern befahl obendrein, dass das Explorationsunternehmen die Rechtskosten von Sinonge zu übernehmen habe.
Sinonge hatte ReconAfrica mit der Unterstützung des Rechtsbeistandsbüros in Windhoek (LAC) wegen des unrechtmäßigen Betretens seines Farmlandes beziehungsweise der unrechtmäßigen Landnahme bei Mbambi vor Gericht genommen (AZ berichtete). Das zweite Probebohrloch von ReconAfrica wurde ohne Absprache oder der Erlaubnis seitens des Kommunalfarmers auf dessen Familienbesitz (seit 1968) geschlagen. Sinonge verlangt die Wiederherstellung des Geländes und ordentliche Rückgabe seines Grund und Bodens.
Der Treibstoffvertreiber und Staatsbetrieb NamCor sowie die Shambyu-Kommunalverwaltung (Kavango) sind Nebenbeklagte in dem Hauptfall.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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