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Richter erlaubt Antrag

Fishrot-Korruptionsprozess soll trotz Nebenanträgen weitergehen
Oberrichter Chinhengo erklärte, dass er die anhängigen Anträge des ehemaligen Justizministers, Sacky Shanghala, prüfen werde. Er werde sich weiterhin mit dem Hauptverfahren befassen ungeachtet der noch nicht abgeschlossenen Anträge.
Rita Kakelo
Von Rita Kakelo

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Am Dienstag teilte der Richter des Obergerichts in Windhoek, Moses Chinhengo, den Rechtsvertretern und Anwälten mit, dass er beabsichtige, den Antrag des ehemaligen Justizministers Sacky Shanghala und seines Mitangeklagten James Hatuikulipi und auch den Antrag von Pius Mwatelulo unverzüglich zu behandeln.

Der Staatsanwalt, Ed Marondedze, argumentierte, dass dieser Antrag verfrüht sei und erst geprüft werden sollte, nachdem die übrigen Angeklagten ihre Plädoyers abgegeben haben. Er äußerte außerdem die Befürchtung, dass eine Ablehnung des Antrags durch das Gericht dazu führen könne, dass Shanghala einen weiteren Antrag stellen werde, was die Hauptverhandlung erneut verzögern werde. Daraufhin erklärte Richter Chinghengo, es sei das Vorrecht des Gerichts, in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Er fügte hinzu, dass er einen eventuellen weiteren Antrag Shanghalas in jedem Fall ebenfalls prüfen werde.

Die für Anfang dieser Woche angesetzte Fortsetzung der Strafverhandlung des Fishrot-Korruptionsprozesses und der Plädoyers der Angeklagten wurden wegen des Krankenhausaufenthalts von Ricardo Gustavo verschoben. Gustavo, der in den Fishrot-Skandal verwickelt ist, soll durch seine Beteiligung an der Fischereifirma Namgomar 22,5 Millionen N$ unrechtmäßig verdient haben. Er sollte am vergangenen Montag aus dem Krankenhaus entlassen werden, wurde aber erst gestern (Dienstag) entlassen und soll am heutigen Mittwoch vor Gericht erscheinen.

Staat erhebt Einspruch

Anwalt Mbanga Siyomunji, der Hatuikulipi vertritt, sprach sich dagegen aus, mit dem Hauptverfahren fortzufahren, solange die von Shanghala eingereichten Zwischenanträge noch nicht entschieden seien. Er sagte dem Gericht, dass diese Anträge zuerst behandelt werden sollten, bevor man mit der Hauptverhandlung und den Plädoyers fortfährt. „Dies steht im Einklang mit dem allgemeinen Recht, das vorschreibt, dass eine Angelegenheit geklärt werden sollte, bevor mit einer anderen fortgefahren wird“, erklärte Siyomunji.

Der Richter erinnerte Siyomunji jedoch daran, dass kein Gesetz vorschreibt, dass ein Hauptverfahren wegen anhängiger Zwischenanträge vollständig zum Stillstand kommen muss. Der Richter forderte Siyomunji auf, ihn auf ein solches Gesetz hinzuweisen, falls es existiere. „All dies ist eine Frage der Vernunft und der Bequemlichkeit, aber ich bin ausreichend überzeugt, dass es keine Unterbrechung rechtfertigt“, so der Richter.

In der Rechtspraxis liegt es in der Regel im Ermessen des vorsitzenden Richters, ob eine Verhandlung aufgrund von Anträgen auf einstweilige Verfügung unterbrochen werden sollte. Der Richter wird Faktoren wie die Relevanz und die Auswirkungen der Zwischenanträge auf die Hauptverhandlung berücksichtigen. Einige Zwischenanträge müssen möglicherweise vor der Hauptverhandlung erledigt werden, während andere gleichzeitig behandelt werden können.

Der Prozess soll heute in Anwesenheit von Gustavo fortgesetzt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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