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Foto: AZ-Archiv
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Schadensersatz gefordert

Polizei soll Mann misshandelt und gefoltert haben
Windhoek (krk/sno) • Ein Bewohner der informellen Siedlung Puros in der Kunene-Region verklagt die Regierung auf Schadenersatz im Wert von zwei Millionen Namibia Dollar.

Die Polizei soll angeblich Collin Kasupi im Mai 2020 in Verbindung mit zwei gewilderten Nashörnern in einem Verhör körperlich verletzt und/oder gefoltert haben. Nach Angaben des Klägers wurde ihm „eine Plastiktüte gewaltsam über den Kopf gezogen“ und sollen die Polizisten versucht haben ihn zu erdrosseln. „Die Polizisten haben mich bedroht und mir wiederholt gesagten, sie würden mich umbringen“, so Kasupis Aussage. Er behauptet außerdem, dass er wiederholt geohrfeigt, geschlagen und am ganzen Körper getreten worden war.

Die mutmaßliche Folterung soll stattgefunden haben, als Kasupi im Zusammenhang mit zwei gewilderten Nashörnern, die in dem Schutzgebiet in dem er arbeitete, von Unbekannten gewildert worden waren. Die Regierung bestreitet den Übergriff an Kasupi in ihrem Plädoyer. Auch haben fünf Polizisten, die an dem besagten Tag anwesend gewesen waren, ausgesagt, dass Kasupi nicht misshandelt und/oder gefoltert worden war.

Zwei weitere Männer, die am selben Tag von der Polizei verhört worden waren, sagten vor Gericht aus, dass sie Kasupi unmittelbar nach dessen Verhör gesehen hätten und dass sein Gesicht geschwollen und voller Blut gewesen war.

Kasupis Sohn legte ebenfalls eine Zeugenaussage vor, in der er angab, dass sein Vater, nachdem die Polizei ihn verhört hatte, mit Verletzungen nach Hause kam. „Mein Vater war schwer verletzt und sein Gesicht war geschwollen. Er konnte kaum gehen und hatte schreckliche Schmerzen. Es war klar, dass er schwer verletzt worden war“, heißt es in der Erklärung des Jungen.

Die Regierung wies in ihren Gerichtsunterlagen darauf hin, dass Kasupi erst sieben Tage nach dem angeblichen Übergriff ärztliche Hilfe in Anspruch nahm.

Kasupi zufolge fand die folterähnliche Misshandlung vor den Augen der Öffentlichkeit statt, was zu Demütigung seiner Würde beigetragen habe.

Der Staat behauptet hingegen, dass das Verhör nicht in der Öffentlichkeit stattgefunden hatte. „Es war die Idee des Klägers (Kasupi), das Verhör nicht in seinem Haus, sondern unter einem Baum im trockenen Flussbett durchzuführen“, so die Unterlagen der Regierung.

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Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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