Schleppnetzschiffe beschlagnahmt
Windhoek (tb/sno) – Am vorvergangenen Montag beschlagnahmten die Gerichtsvollzieher des Obergerichts die Fischereifahrzeuge (Grundschleppnetzfischer/Trawler) Kowares und Komukandi von Skeleton Coast Trawling.
Dies geschah, nachdem Nautilus Fishing einen Schlichtungsantrag eingereicht hatte, wonach das Unternehmen Anspruch auf 14,7 Millionen N$ der Gewinne aus seinem Joint Venture mit Skeleton Coast Trawling hat. Der Schlichtungsantrag wurde später in einen Gerichtsbeschluss umgewandelt, aber Skeleton Coast Trawling zahlte den Betrag angeblich nicht, was dazu führte das die beiden Schiffe beschlagnahmt wurden.
Nach Angaben des Gerichtsvollziehers Pieter van Heerden ist das Gericht nun mit einem Antrag auf Aufhebung der Pfändung befasst. „Es wurde Berufung eingelegt und ein Antrag auf Freigabe der Schiffe und die Aushändigung der Zertifikate gestellt. Wegen Wartungsarbeiten können die beiden Schiffe sowieso erst ab dem 13. November wieder in See stechen.
Das Schlichtungsverfahren
Nautilus Fishing und Skeleton Coast Trawling gingen 2007 ein Joint Venture ein. Dieses Abkommen bezieht sich auf die Nutzung eines Fangrechts, das Nautilus Fishing gewährt wurde, und enthält eine Schlichtungsklausel. Im Zusammenhang mit dem Joint Venture kam es zu einem Streit, der in einem Schlichtungsverfahren ausgetragen wurde. Das Schlichtungsverfahren fiel zu Gunsten von Nautilus Fishing aus. Dem Urteil zufolge hat Nautilus Fishing Anspruch auf 50 Prozent der Gewinne des Gemeinschaftsunternehmens, was sich auf rund 14,7 Mio. N$ belaufe.
Dies geschah, nachdem Nautilus Fishing einen Schlichtungsantrag eingereicht hatte, wonach das Unternehmen Anspruch auf 14,7 Millionen N$ der Gewinne aus seinem Joint Venture mit Skeleton Coast Trawling hat. Der Schlichtungsantrag wurde später in einen Gerichtsbeschluss umgewandelt, aber Skeleton Coast Trawling zahlte den Betrag angeblich nicht, was dazu führte das die beiden Schiffe beschlagnahmt wurden.
Nach Angaben des Gerichtsvollziehers Pieter van Heerden ist das Gericht nun mit einem Antrag auf Aufhebung der Pfändung befasst. „Es wurde Berufung eingelegt und ein Antrag auf Freigabe der Schiffe und die Aushändigung der Zertifikate gestellt. Wegen Wartungsarbeiten können die beiden Schiffe sowieso erst ab dem 13. November wieder in See stechen.
Das Schlichtungsverfahren
Nautilus Fishing und Skeleton Coast Trawling gingen 2007 ein Joint Venture ein. Dieses Abkommen bezieht sich auf die Nutzung eines Fangrechts, das Nautilus Fishing gewährt wurde, und enthält eine Schlichtungsklausel. Im Zusammenhang mit dem Joint Venture kam es zu einem Streit, der in einem Schlichtungsverfahren ausgetragen wurde. Das Schlichtungsverfahren fiel zu Gunsten von Nautilus Fishing aus. Dem Urteil zufolge hat Nautilus Fishing Anspruch auf 50 Prozent der Gewinne des Gemeinschaftsunternehmens, was sich auf rund 14,7 Mio. N$ belaufe.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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