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Abigail Bashala erwartet am Donnerstag ihr Urteil wegen Menschenhandel. Foto: Facebook
Abigail Bashala erwartet am Donnerstag ihr Urteil wegen Menschenhandel. Foto: Facebook

Schleuserin bittet um Vergebung

Kongolesische Staatsangehörige erhofft Strafverminderung
Eine Frau, die im vergangenen Monat in drei Fällen des Schmuggels von Migranten für schuldig befunden wurde, bat das Gericht um Vergebung und hofft damit eine Strafverminderung zu bewirken. Am morgigen Donnerstag soll der Termin für die Urteilsverkündung bekannt gegeben werden.
Stefan Noechel,Yolanda Nel,Stefan Noechel,Kristien Kruger
Von K. Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die kongolesische Frau, die wegen Menschenhandels im vergangenen Monat für schuldig befunden wurde, bittet um Vergebung und hofft auf eine Strafverminderung. „Ich bitte das Gericht, mir zu verzeihen und mir eine zweite Chance zu geben. Es tut mir leid. Es tut mir wirklich sehr leid.“ Mit diesen Worten flehte Abigail Bashala (52), die in drei Anklagepunkten des Schmuggels von Migranten für schuldig befunden wurde, am Montagmorgen das Gericht und spezifisch die Oberrichterin Dinnah Usiku an.

Der Staat und die Verteidigung trugen am Montag ihre jeweiligen Schlussplädoyers vor. Bashala trat vor dem Obersten Gericht in Windhoek in den Zeugenstand, um für eine Strafmilderung auszusagen. Der Staat wiederum verlangt ein härteres Strafmaß für Bashala.

Bashala ist eine kongolesische Staatsangehörige, die während des Krieges aus ihrem Heimatland nach Namibia geflohen war und in Namibia den Status eines Flüchtlings bekommen hat. „Sie haben die Nation, die Ihnen Schutz geboten hat, nicht respektiert“, hatte der Staatsanwalt im Kreuzverhör gesagt. „Sie hätten den Opfern Mitgefühl und Verständnis für ihr Schicksal zeigen sollen. Sie haben jedoch genau das nicht getan. Sie sahen ihre Verzweiflung und haben sie zu ihrem finanziellen Vorteil missbraucht und ihr Geld dabei gestohlen“, fügte der Staatsanwalt hinzu.

Bashala war ursprünglich in 15 Fällen des Menschenhandels angeklagt worden. Der Staat konnte jedoch in nur drei Fällen ausreichende Beweise für einen Schuldigsprechung liefern. Nur in den drei Fällen konnte bewiesen werden, dass Bashala Geld für ihre Schleuser-Dienste ausgeübt hatte.

Strafverringerung

Bashala machte einen schwächelnden Eindruck im Zeugenstand, als sie zu ihrer Strafverminderung am Montag ausgesagt hatte. Sie leide an verschiedenen Erkrankungen hatte sie gestanden. So sei sie Diabetikerin mit einem Herz- und Blutdruck-Problem, auch leide sie an Nierenversagen und HIV.

Sie sei arbeitslos, bekomme jedoch monatlich 1 000 US-Dollar in ihr Konto in Namibia eingezahlt. Angeblich sind es Mietseinnahmen von ihrem Haus im Kongo.

Sie kümmert sich obendrein um ihre zwei Enkelkinder, die drei und elf Jahre alt sind und sie zahlt die Studiengelder, Unterkunft und das Taschengeld ihres Sohns. Bashala hatte sieben Geschwister, von denen jedoch fünf mit ihrer Mutter bei einem Hausbrand im Kongo umgekommen waren. Ihre zwei verbliebenen Brüder hatte sie mit nach Namibia gebracht. Beide wohnen in Windhoek.

Die Staatsanwaltschaft hat mitgeteilt, dass sie zwei weitere Zeugen in den Zeugenstand rufen wird. Ein Zeuge ist ein Angestellter des Ministeriums für Inneres und Sicherheit und ist für die Verwaltung der Grenzposten zuständig. Der Prozess wurde auf den morgigen Donnerstag vertagt, an dem die Verhöre fortgesetzt werden sollen und an dem das Datum für die Urteilsverkündung bekanntgegeben werden soll.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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