Schlussplädoyer im Krylov-Prozess
Windhoek (krk/sno) • Der Prozess um den russische Staatsbürger Alexander Krylov und seine namibische Mitangeklagte Anna Katrina Engelbrecht, welche sich beide wegen verschiedenen Klagen der Vergewaltigung und des Menschenhandels verantworten müssen, sollte am Montag mit den Schlussplädoyer der Anwälte im Obergericht in Windhoek in die Schlussphase gehen. Der Fall wurde jedoch auf den heutigen Mittwoch vertagt. Dies alles nachdem die Richterin Claudia Claasen den Fall vom 22. August wegen noch nicht komplett transkribierter Gerichtsunterlagen auf den vergangenen Montag vertagt hatte. Die erneute Verzögerung entstand, da der Anwalt der beiden Angeklagten krank gewesen war und sein Schlussplädoyer nicht bei Zeiten am Gerichtshof eingereicht hatte. Krylov und Engelbrecht wurden im Oktober 2016 festgenommen und wurden im November 2017 auf jeweils 40 000 N$ und 4 000 N$ Kaution freigelassen.
Krylov steht mit 23 Klagen der Vergewaltigungen und 16 Anklagen wegen Kinderhandels mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Auch wird ihm vorgeworfen Tabak an eine Person unter 18 Jahren verkauft zu haben. Engelbrecht ist dreimal wegen Vergewaltigung und 16-mal wegen Kinderhandels angeklagt. Beide plädierten auf unschuldig.
Krylov steht mit 23 Klagen der Vergewaltigungen und 16 Anklagen wegen Kinderhandels mit der Absicht des sexuellen Missbrauchs vor Gericht. Auch wird ihm vorgeworfen Tabak an eine Person unter 18 Jahren verkauft zu haben. Engelbrecht ist dreimal wegen Vergewaltigung und 16-mal wegen Kinderhandels angeklagt. Beide plädierten auf unschuldig.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen