Shangala will eine „Meisterleistung“
Beklagte müssen Oberrichter am Mittwoch antworten
In poetischem Rednerstil weigert der ehemalige Justizminister und Fishrot-Beklagte Shangala sich im Obergericht als schuldig beziehungsweise unschuldig zu bekennen. Er macht dem zuständigen Oberrichter Vorhaltungen parteiisch zu sein. Dem ACC wirft er vor, außerhalb seines Mandats aufgetreten zu sein und somit unrechtmäßige Untersuchungen angestellt zu haben.
Von Jemima Beukes, Windhoek
(Bearbeitet von Frank Steffen)
Drei Personen, die im Fishrot-Skandal angeklagt sind, haben das Oberste Gericht gebeten, sie auf freien Fuß zu setzen, um ihnen ausreichend Gelegenheit zu geben, eine „Meisterleistung“ hinsichtlich ihrer Verteidigung vorzubereiten. Der ehemalige Justizminister und Fishrot-Beschuldigte, Sackeus Shangala, behauptete, dass das namibische Justizsystem ihn und seine Mitbeschuldigten finanziell ruiniert habe, um sicherzustellen, dass sie sich nicht angemessen verteidigen könnten.
Shangala hat offensichtlich Gewicht verloren, zeigte sich aber kampfbereit und stellte die für ihn typische Rednerkunst zur Schau. Er vertrat sich selbst am Dienstagmorgen und schilderte in poetischem Stil seine ernstzunehmende schwache Finanzlage, die ihm nicht erlaube, eine ordentliche Rechtsvertretung einzuspannen.
„Wir bestreiten jede illegale oder kriminelle Handlung – wir haben kein Verbrechen begangen. Eine einfache Beteuerung unserer Unschuld dürfte allerdings nicht für eine erfolgreiche Verteidigung ausreichen. Wir brauchen Rechtsbeistand, der uns erlaubt, eine ordentliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten“, erklärte Shangala. Aufgrund mangelnder Autorität der Untersuchungsbehörde und der Nichteinhaltung bestehender Gesetzgebung, die auf den Fall zutreffen würden, glaubt Shangala, dass die Angeklagten die Hilfe von forensischen Prozessrechts-Experten beanspruchen und versuchen sollten, sämtliche Klagen einstellen zu lassen.
In einem Antrag aus dem Vorjahr hatten die Beklagten behauptet, dass die Anti-Korruptionskommission (ACC) unbefugt gewesen sei, Geldwäscheklagen und Klagen gegen organisierte Kriminalität zu untersuchen. Die ACC habe versucht, das Gericht zu täuschen indem es den Fall als ein Korruptionsverbrechen darstellte.
Ferner monierte Shangala die Tatsache, dass der 68-jährige, amtierende Oberrichter Moses Chinhengo in einem baldigen Alter von 70 Jahren den Fall anhören soll, derweil die Gerichtsverordnung vorschreibt, dass ein Richter maximal bis ins Alter von 70 Jahren im Dienst verbleiben darf – die Dauer des Falls dürfte dies Alter im Falle von Chinhengo überholen.
Er hielt nicht nur dem Richter, sondern auch der Leiterin der Abteilung für Rechtsbeistand, Patience Daringo, vor, dass sie als simbabwische Bürger nicht unbedingt unparteiisch seien bzw. unabhängig vom Staat agieren würden.
Laut Shanghala, der außerdem seine Mitangeklagten James Hatuikulipi und Pius Mwatelulo vertritt, werden sie mindestens sechs bis acht Monate benötigen, um die 148 000-seitige Akte sowie die 6 925 Seiten des POCA-Antrags zu lesen. Die Vermögenswerte der Beklagten waren gemäß Abschnitt 25 des Gesetzes zur Verhütung der organisierten Kriminalität (Prevention of Organized Crime Act – POCA) beschlagnahmt worden, einschließlich ihrer Bankkonten, die bereits im Jahr 2020 eingefroren worden waren, sodass sie ihre Anwälte seitdem nicht mehr bezahlen können.
Chinhengo vertagte den Fall auf Mittwoch, dann müssen die Beklagten formell Stellung zur Klage beziehen.
(Bearbeitet von Frank Steffen)
Drei Personen, die im Fishrot-Skandal angeklagt sind, haben das Oberste Gericht gebeten, sie auf freien Fuß zu setzen, um ihnen ausreichend Gelegenheit zu geben, eine „Meisterleistung“ hinsichtlich ihrer Verteidigung vorzubereiten. Der ehemalige Justizminister und Fishrot-Beschuldigte, Sackeus Shangala, behauptete, dass das namibische Justizsystem ihn und seine Mitbeschuldigten finanziell ruiniert habe, um sicherzustellen, dass sie sich nicht angemessen verteidigen könnten.
Shangala hat offensichtlich Gewicht verloren, zeigte sich aber kampfbereit und stellte die für ihn typische Rednerkunst zur Schau. Er vertrat sich selbst am Dienstagmorgen und schilderte in poetischem Stil seine ernstzunehmende schwache Finanzlage, die ihm nicht erlaube, eine ordentliche Rechtsvertretung einzuspannen.
„Wir bestreiten jede illegale oder kriminelle Handlung – wir haben kein Verbrechen begangen. Eine einfache Beteuerung unserer Unschuld dürfte allerdings nicht für eine erfolgreiche Verteidigung ausreichen. Wir brauchen Rechtsbeistand, der uns erlaubt, eine ordentliche Verteidigungsstrategie zu erarbeiten“, erklärte Shangala. Aufgrund mangelnder Autorität der Untersuchungsbehörde und der Nichteinhaltung bestehender Gesetzgebung, die auf den Fall zutreffen würden, glaubt Shangala, dass die Angeklagten die Hilfe von forensischen Prozessrechts-Experten beanspruchen und versuchen sollten, sämtliche Klagen einstellen zu lassen.
In einem Antrag aus dem Vorjahr hatten die Beklagten behauptet, dass die Anti-Korruptionskommission (ACC) unbefugt gewesen sei, Geldwäscheklagen und Klagen gegen organisierte Kriminalität zu untersuchen. Die ACC habe versucht, das Gericht zu täuschen indem es den Fall als ein Korruptionsverbrechen darstellte.
Ferner monierte Shangala die Tatsache, dass der 68-jährige, amtierende Oberrichter Moses Chinhengo in einem baldigen Alter von 70 Jahren den Fall anhören soll, derweil die Gerichtsverordnung vorschreibt, dass ein Richter maximal bis ins Alter von 70 Jahren im Dienst verbleiben darf – die Dauer des Falls dürfte dies Alter im Falle von Chinhengo überholen.
Er hielt nicht nur dem Richter, sondern auch der Leiterin der Abteilung für Rechtsbeistand, Patience Daringo, vor, dass sie als simbabwische Bürger nicht unbedingt unparteiisch seien bzw. unabhängig vom Staat agieren würden.
Laut Shanghala, der außerdem seine Mitangeklagten James Hatuikulipi und Pius Mwatelulo vertritt, werden sie mindestens sechs bis acht Monate benötigen, um die 148 000-seitige Akte sowie die 6 925 Seiten des POCA-Antrags zu lesen. Die Vermögenswerte der Beklagten waren gemäß Abschnitt 25 des Gesetzes zur Verhütung der organisierten Kriminalität (Prevention of Organized Crime Act – POCA) beschlagnahmt worden, einschließlich ihrer Bankkonten, die bereits im Jahr 2020 eingefroren worden waren, sodass sie ihre Anwälte seitdem nicht mehr bezahlen können.
Chinhengo vertagte den Fall auf Mittwoch, dann müssen die Beklagten formell Stellung zur Klage beziehen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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