Sieg für Stadtverwaltung
Gericht verbietet Droombos Veranstaltungen anzubieten
Die gewilde venue net buite Windhoek, het glo net die nodige goedkeuring om 'n gastehuis en konferensiegeriewe te bedryf.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Droombos wurde per Gerichtsbeschluss des Obergerichtshofs verboten, Veranstaltungen auf seinen Areal auszurichten und als Veranstaltungsort zu fungieren. Dies geschah, nachdem die Windhoeker Stadtverwaltung (CoW) das Unternehmen vor Gericht zitiert hatte, weil Droombos nur eine Erlaubnis und Genehmigung für den Betrieb eines Gästehauses und fürKonferenzeinrichtungen hat. Droombos argumentiert, dass die Genehmigung so ausgelegt werden sollte, dass sie auch das Recht einschließt, Veranstaltungen und Events auf ihrem Gelände durchzuführen. „Die dem Antragsgegner (Droombos) erteilte Nutzungserlaubnis beschränkt sich auf die eines Gästehauses und die für Konferenztermine. Dies schließt die Ausrichrtigung von Veranstaltungen ein. Die Auslegung der Antragsgegner, dass die Zustimmung zur Nutzung auch Veranstaltungen umfasst, ist falsch“, heißt es in dem am Freitag verkündeten Urteil von Richter Nate Ndauendapo.
Network Media Hub (NMH) hat die Eigentümer von Droombos um eine Stellungnahme gebeten, in der sie eine Nachfrage stellten, ob der Gästebetrieb beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Das Anwaltsteam von Droombos arbeitet sich derzeit durch das Urteil, um zu entscheiden, wie es weitergehen soll, um seine Rechte in diesem Fall zu schützen. Droombos hat die Erlaubnis, Konferenzeinrichtungen zu betreiben, und unseres Wissens gibt es keinen Konferenzort in Namibia, der keine Veranstaltungen durchführen darf“, sagte Kallie van der Merwe als Miteigentüer. Droombos hat jedoch nicht auf die Frage ragiert, wie sie mit den bereits vorgebuchten Veranstaltungen und Events weiter verfahren wollen.
Genehmigung, Zulassung oder Annahme
Im August 2012 hatte die Stadt den früheren Eigentümern von Droombos bereits eine Genehmigung erteilt. Damals war der Antrag für ein Gästehaus mit zehn Zimmern und Konferenzeinrichtungen gestellt worden. Der Antrag wurde offenbar mit einer Reihe von Auflagen genehmigt. Im Dezember 2017 wurde Droombos an neue Eigentümer verkauft. Die CoW argumentierte in ihrem Antrag, dass es im März ein Schreiben an Droombos geschickt habe, in dem es Einwände gegen die Bauarbeiten auf dem Gelände erhob, die offenbar ohne die nötige Baugenehmigung durchgeführt wurden. „Der Antragsgegner (Droombos) führte auf dem Grundstück Bauarbeiten für sein derzeitiges Geschäft durch, die nicht in den Rahmen der bestehenden Baugenehmigungen und -pläne fielen“, heißt es in den Gerichtsunterlagen der CoW.
Der Streit um die Genehmigung begann bereits im Oktober 2019, als die Stadtverwaltung Droombos offenbar darüber informierte, dass abgehaltene Veranstaltungen nicht mit der für die Nutzung der Räumlichkeiten erteilten Genehmigung übereinstimmten. „Dem Antragsgegner (Droombos) wurde keine Genehmigung für den B etrieb zwei großer Veranstaltungshallen erteilt, eines Unterhaltungsbereichs, eines Restaurants oder eines Veranstaltungsorts.
Im April 2023 erließ die CoW Berichten zufolge einen Bescheid, in dem sie Droombos aufforderte, jegliche ungenehmigte Landnutzung einzustellen. „Die Antragsgegner bestritten, dass sie eine unbefugte Flächennutzung ausübten und führten weiterhin Veranstaltungen durch. Droombos argumentierte in seiner Klageschrift, dass es keine Definition für Konferenzeinrichtungen in der CoW-Regelung oder für die genehmigte Nutzung gebe. In Ermangelung einer Definition des Begriffs „Konferenz“ und deren Bedeutung muss die Version des Antragsgegners (Droombos) akzeptiert werden“, argumentierte das Anwaltsteam von Droombos.
Urteilsspruch
„Unter Berücksichtigung der wesentlichen Bestimmungen des Antrags auf den Betrieb eines Gästehauses und einer Konferenzeinrichtung zusammen mit den Bestimmungen der erteilten Nutzungserlaubnis war der Antragsgegner nur zum Betrieb eines Gästehauses und von Konferenzeinrichtungen berechtigt“, heißt es in dem Urteil. Die gerichtliche Verfügung verbietet Droombos und jeder anderen Person, die im Namen von Droombos handelt, einen Veranstaltungs- oder Unterhaltungsort und/oder einen Gesellschaftsraum sowie alle damit verbundenen Aktivitäten zu betreiben, die den Bedingungen der Nutzungsgenehmigung zuwiderlaufen. Ndauendapo ordnete außerdem an, dass Droombos die Gerichtskosten der Stadtverwaltung zu tragen hat.
Lärm
Ein teil des Antrags der Stadtverwaltung scheiterte jedoch. Neben dem Antrag auf Untersagung des Betriebs eines Veranstaltungsortes beantragten sie, das Gericht solle verbieten, dass Droombos keine Geräuschlärm über eine bestimmte Anzahl von Dezibel (dB) zu überschreiten. Die CoW wollte Droombos vorschreiben, dass die Lautstärke tagsüber 55 dB und abends 45 dB nicht überschritten werden darf. Dieser Antrag wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. „In Ermangelung einer gesetzlichen Bestimmung, die einen bestimmten Schallpegel zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort und innerhalb einer bestimmten Zone vorschreibt, ist die Bezugnahme auf 55 dB und 45 dB willkürlich und entbehrt jeder gesetzlichen oder faktischen Grundlage“, heißt es in dem Urteil vom Freitag.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Droombos wurde per Gerichtsbeschluss des Obergerichtshofs verboten, Veranstaltungen auf seinen Areal auszurichten und als Veranstaltungsort zu fungieren. Dies geschah, nachdem die Windhoeker Stadtverwaltung (CoW) das Unternehmen vor Gericht zitiert hatte, weil Droombos nur eine Erlaubnis und Genehmigung für den Betrieb eines Gästehauses und fürKonferenzeinrichtungen hat. Droombos argumentiert, dass die Genehmigung so ausgelegt werden sollte, dass sie auch das Recht einschließt, Veranstaltungen und Events auf ihrem Gelände durchzuführen. „Die dem Antragsgegner (Droombos) erteilte Nutzungserlaubnis beschränkt sich auf die eines Gästehauses und die für Konferenztermine. Dies schließt die Ausrichrtigung von Veranstaltungen ein. Die Auslegung der Antragsgegner, dass die Zustimmung zur Nutzung auch Veranstaltungen umfasst, ist falsch“, heißt es in dem am Freitag verkündeten Urteil von Richter Nate Ndauendapo.
Network Media Hub (NMH) hat die Eigentümer von Droombos um eine Stellungnahme gebeten, in der sie eine Nachfrage stellten, ob der Gästebetrieb beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Das Anwaltsteam von Droombos arbeitet sich derzeit durch das Urteil, um zu entscheiden, wie es weitergehen soll, um seine Rechte in diesem Fall zu schützen. Droombos hat die Erlaubnis, Konferenzeinrichtungen zu betreiben, und unseres Wissens gibt es keinen Konferenzort in Namibia, der keine Veranstaltungen durchführen darf“, sagte Kallie van der Merwe als Miteigentüer. Droombos hat jedoch nicht auf die Frage ragiert, wie sie mit den bereits vorgebuchten Veranstaltungen und Events weiter verfahren wollen.
Genehmigung, Zulassung oder Annahme
Im August 2012 hatte die Stadt den früheren Eigentümern von Droombos bereits eine Genehmigung erteilt. Damals war der Antrag für ein Gästehaus mit zehn Zimmern und Konferenzeinrichtungen gestellt worden. Der Antrag wurde offenbar mit einer Reihe von Auflagen genehmigt. Im Dezember 2017 wurde Droombos an neue Eigentümer verkauft. Die CoW argumentierte in ihrem Antrag, dass es im März ein Schreiben an Droombos geschickt habe, in dem es Einwände gegen die Bauarbeiten auf dem Gelände erhob, die offenbar ohne die nötige Baugenehmigung durchgeführt wurden. „Der Antragsgegner (Droombos) führte auf dem Grundstück Bauarbeiten für sein derzeitiges Geschäft durch, die nicht in den Rahmen der bestehenden Baugenehmigungen und -pläne fielen“, heißt es in den Gerichtsunterlagen der CoW.
Der Streit um die Genehmigung begann bereits im Oktober 2019, als die Stadtverwaltung Droombos offenbar darüber informierte, dass abgehaltene Veranstaltungen nicht mit der für die Nutzung der Räumlichkeiten erteilten Genehmigung übereinstimmten. „Dem Antragsgegner (Droombos) wurde keine Genehmigung für den B etrieb zwei großer Veranstaltungshallen erteilt, eines Unterhaltungsbereichs, eines Restaurants oder eines Veranstaltungsorts.
Im April 2023 erließ die CoW Berichten zufolge einen Bescheid, in dem sie Droombos aufforderte, jegliche ungenehmigte Landnutzung einzustellen. „Die Antragsgegner bestritten, dass sie eine unbefugte Flächennutzung ausübten und führten weiterhin Veranstaltungen durch. Droombos argumentierte in seiner Klageschrift, dass es keine Definition für Konferenzeinrichtungen in der CoW-Regelung oder für die genehmigte Nutzung gebe. In Ermangelung einer Definition des Begriffs „Konferenz“ und deren Bedeutung muss die Version des Antragsgegners (Droombos) akzeptiert werden“, argumentierte das Anwaltsteam von Droombos.
Urteilsspruch
„Unter Berücksichtigung der wesentlichen Bestimmungen des Antrags auf den Betrieb eines Gästehauses und einer Konferenzeinrichtung zusammen mit den Bestimmungen der erteilten Nutzungserlaubnis war der Antragsgegner nur zum Betrieb eines Gästehauses und von Konferenzeinrichtungen berechtigt“, heißt es in dem Urteil. Die gerichtliche Verfügung verbietet Droombos und jeder anderen Person, die im Namen von Droombos handelt, einen Veranstaltungs- oder Unterhaltungsort und/oder einen Gesellschaftsraum sowie alle damit verbundenen Aktivitäten zu betreiben, die den Bedingungen der Nutzungsgenehmigung zuwiderlaufen. Ndauendapo ordnete außerdem an, dass Droombos die Gerichtskosten der Stadtverwaltung zu tragen hat.
Lärm
Ein teil des Antrags der Stadtverwaltung scheiterte jedoch. Neben dem Antrag auf Untersagung des Betriebs eines Veranstaltungsortes beantragten sie, das Gericht solle verbieten, dass Droombos keine Geräuschlärm über eine bestimmte Anzahl von Dezibel (dB) zu überschreiten. Die CoW wollte Droombos vorschreiben, dass die Lautstärke tagsüber 55 dB und abends 45 dB nicht überschritten werden darf. Dieser Antrag wurde jedoch vom Gericht abgelehnt. „In Ermangelung einer gesetzlichen Bestimmung, die einen bestimmten Schallpegel zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort und innerhalb einer bestimmten Zone vorschreibt, ist die Bezugnahme auf 55 dB und 45 dB willkürlich und entbehrt jeder gesetzlichen oder faktischen Grundlage“, heißt es in dem Urteil vom Freitag.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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