Sodomie-Gesetz angefochten
LGBTQ-Aktivist möchte Gesetzesänderung vor Obergericht erwirken
Vor Kurzem wurde vor dem Obergericht ein Antrag eingereicht, mit dem das bestehende Gesetz gegen sogenannte Sodomie für verfassungswidrig erklärt werden soll. Ein LGBTQ-Aktivist möchte das veraltete Gesetz, welches nach der Unabhängigkeit ein Erbstück des südafrikanischen Gesetzbuches war, abgeschafft sehen.
Von Kristine Kruger
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Ein Antrag, der im vergangenen Monat am Obergericht eingereicht wurde, soll bewirken, dass das namibische Sodomie-Gesetz als verfassungswidrig erklärt werden soll. Ein Aktivist aus der LGBTQ-Gemeinschaft in Namibia hat den Justizminister/die Justizministerin vor Gericht zitiert, um unter anderem die Gesetze gegen Sodomie und „unnatürliche Sexualdelikte“ anzufechten. Der LGBTQ-Aktivist Friedel Laurentius Dausab reichte die Klage am 27. Juni ein. Unter den Antragsgegnern führt die Gerichtsakte die Justizministerin, den Minister für Inneres und Sicherheit, den Generalstaatsanwalt und den Minister für Verteidigung und Veteranenangelegenheiten auf.
„In diesem Fall geht es um die Kriminalisierung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Männern. Ich stelle diese Kriminalisierung als verfassungswidrig in Frage. Sie verstößt gegen die Grundrechte und -freiheiten von schwulen Männern sowie Männern, die Sex mit Männern haben“, lautet die eidesstaatliche Erklärung, die von Dausab eingereicht wurde.
Dausab meint, dass die Straftatbestände der Sodomie und der widernatürlichen Sexualdelikte in der Vergangenheit darauf abgezielt hätten, Menschen zu stigmatisieren, zu bestrafen und auszugrenzen, die nicht der vorherrschenden Norm der Heterosexualität entsprachen. Dausab behauptet, dass diese Gesetze, solange sie bestehen bleiben, einen Schleier der Angst über diejenigen legen, die ihre Sexualität zum Ausdruck bringen wollen.
Das „Verbrechen der Sodomie“ ist Teil des Gewohnheitsrechts, das Namibia nach der Unabhängigkeit vom südafrikanischen Strafgesetzbuch übernommen hatte, welches wiederum ein Erbe des römisch-niederländischen Gewohnheitsrechts ist, das die Grundlage des südafrikanischen Rechts bildet.
1998, etwa acht Jahre nachdem Namibia mit der Unabhängigkeit die Straftatbestände des Gewohnheitsrechts aus Südafrika übernommen hatte, entschied das südafrikanische Verfassungsgericht, dass der Straftatbestand der Sodomie gemäß der südafrikanischen Verfassung gegen das Recht auf Gleichheit, Würde und Privatsphäre verstößt.
Hierin liegt das Hauptargument von Dausab und er ist bemüht, diesen Punkt explizit zu beweisen. Er behauptet, dass diese Gesetze Menschen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Ausrichtung auf irrationale und ungerechte Weise diskriminieren und somit gegen die Artikel 8 (Achtung der menschlichen Würde) und Artikel 10 (Gleichheit und Freiheit vor Diskriminierung) der namibischen Verfassung verstoßen. Er behauptet auch, dass sich die Gesetze nachteilig auf die politischen Entscheidungen des namibischen Staates auswirken.
(Bearbeitet von Stefan Noechel)
Windhoek
Ein Antrag, der im vergangenen Monat am Obergericht eingereicht wurde, soll bewirken, dass das namibische Sodomie-Gesetz als verfassungswidrig erklärt werden soll. Ein Aktivist aus der LGBTQ-Gemeinschaft in Namibia hat den Justizminister/die Justizministerin vor Gericht zitiert, um unter anderem die Gesetze gegen Sodomie und „unnatürliche Sexualdelikte“ anzufechten. Der LGBTQ-Aktivist Friedel Laurentius Dausab reichte die Klage am 27. Juni ein. Unter den Antragsgegnern führt die Gerichtsakte die Justizministerin, den Minister für Inneres und Sicherheit, den Generalstaatsanwalt und den Minister für Verteidigung und Veteranenangelegenheiten auf.
„In diesem Fall geht es um die Kriminalisierung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Männern. Ich stelle diese Kriminalisierung als verfassungswidrig in Frage. Sie verstößt gegen die Grundrechte und -freiheiten von schwulen Männern sowie Männern, die Sex mit Männern haben“, lautet die eidesstaatliche Erklärung, die von Dausab eingereicht wurde.
Dausab meint, dass die Straftatbestände der Sodomie und der widernatürlichen Sexualdelikte in der Vergangenheit darauf abgezielt hätten, Menschen zu stigmatisieren, zu bestrafen und auszugrenzen, die nicht der vorherrschenden Norm der Heterosexualität entsprachen. Dausab behauptet, dass diese Gesetze, solange sie bestehen bleiben, einen Schleier der Angst über diejenigen legen, die ihre Sexualität zum Ausdruck bringen wollen.
Das „Verbrechen der Sodomie“ ist Teil des Gewohnheitsrechts, das Namibia nach der Unabhängigkeit vom südafrikanischen Strafgesetzbuch übernommen hatte, welches wiederum ein Erbe des römisch-niederländischen Gewohnheitsrechts ist, das die Grundlage des südafrikanischen Rechts bildet.
1998, etwa acht Jahre nachdem Namibia mit der Unabhängigkeit die Straftatbestände des Gewohnheitsrechts aus Südafrika übernommen hatte, entschied das südafrikanische Verfassungsgericht, dass der Straftatbestand der Sodomie gemäß der südafrikanischen Verfassung gegen das Recht auf Gleichheit, Würde und Privatsphäre verstößt.
Hierin liegt das Hauptargument von Dausab und er ist bemüht, diesen Punkt explizit zu beweisen. Er behauptet, dass diese Gesetze Menschen aufgrund ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Ausrichtung auf irrationale und ungerechte Weise diskriminieren und somit gegen die Artikel 8 (Achtung der menschlichen Würde) und Artikel 10 (Gleichheit und Freiheit vor Diskriminierung) der namibischen Verfassung verstoßen. Er behauptet auch, dass sich die Gesetze nachteilig auf die politischen Entscheidungen des namibischen Staates auswirken.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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