Sonderantrag abgelehnt
Lichtenstrasser-Prozess erneut durch Hungerstreik verzögert
Der seit Februar vertagte Ernst-Joseph-Lichtenstrasser-Prozess kann immer noch nicht abgeschlossen werden. Der ohne Rechtsbeistand und sich wieder in einem Hungerstreik befindende Lichtenstrasser erwartet nur noch den finalen Urteilsspruch. Ein Sonderantrag wurde vom Richter abgewiesen.
Von Iréne-Mari van der Walt
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Polizeikommissar Raphael Hamunyela von der Strafvollzugsbehörde hat bestätigt, dass der verurteilte Doppelmörder Ernst Joseph Lichtenstrasser seinen Hungerstreik schriftlich angekündigt hatte. Er fordert offenbar, in einer separaten Zelle untergebracht zu werden.
Hamunyela erklärt, dass Gefangene in getrennten Zellen untergebracht werden, wenn sie entweder studieren, eine ansteckende Krankheit haben oder es ein Problem um ihre Sicherheit gibt. „Wir berücksichtigen solche Anträge nicht für diejenigen, die es nur wünschen", sagte er.
Dies ist nicht der erste Hungerstreik von Lichtenstrasser. 2019 trat er schon einmal in einen Hungerstreik, nachdem er im Zusammenhang mit den Morden der beiden Direktoren der Universität für Wissenschaft und Technik (NIMT), Eckhart Mueller und sein Stellvertreter Heimo Hellwig, verhaftet worden war. Damals gab Lichtenstrasser an, er sei offenbar unrechtmäßig inhaftiert worden.
Nachdem sein Prozess zu Beginn des Jahres auf gestern vertagt worden war, sagte er gestern, dass er aufgrund seines Hungerstreiks und der Tatsache, dass ihm kein Rechtsbeistand gewährt wurde, nicht mit dem Prozess fortfahren könne. Gestern war offenbar der zwölfte Tag von Lichtenstrassers Hungerstreik, den er am 1. März begonnen hatte.
Lichtenstrasser erschien ohne Rechtsvertreter vor Gericht, nachdem er seinen bisherigen Anwalt Albert Titus angewiesen hatte, sich nach seinem Schuldeingeständnis aus dem Fall zu entziehen. Lichtenstrasser, der sich während des Verfahrens nach seiner Verurteilung selbst vertrat, erklärte Oberrichter Christie Liebenberg, dass er am 15. Januar einen Antrag auf staatlichen Rechtsbeistand gestellt und am 4. März ein weiteres Schreiben eingereicht hatte. Am 7. März habe er ein Schreiben erhalten, das besagt, dass sein Antrag abgelehnt worden war.
Lichtenstrasser bat auch darum, dass sich Liebenberg zeitweilig aus dem Fall zurückziehen solle, da er (Lichtenstrasser) einen besonderen Antrag in das Protokoll aufnehmen lassen wolle. „Das Verhalten dieses Gerichts hat den begründeten Verdacht aufkommen lassen, dass das Gericht dem Fall des Staates wohlwollend gegenübersteht", so Lichtenstrasser.
Lichtenstrasser verlangte jedoch nicht, dass Liebenberg sich vollständig aus dem Verfahren zurückzieht, sondern verlangte lediglich, dass ein anderer Richter über diesen Antrag entscheiden solle. Liebenberg schlug Lichtenstrasser daraufhin vor, diesen Antrag nach seiner Verurteilung zu stellen, da die Parteien erst nur mündliche Argumente vorbringen müssen, bevor ein Termin für die Verurteilung festgelegt werden kann. „Das hat keinen Einfluss auf das Verfahren", sagte Liebenberg zu Lichtenstrasser.
Im Zusammenhang mit Lichtenstrassers Hungerstreik ordnete Liebenberg an, dass ein medizinischer Sachverständiger der Justizvollzugsanstalt Lichtenstrasser untersucht und heute (Mittwoch) über seinen Gesundheitszustand und seine Verhandlungsfähigkeit aussagen soll.
Lichtenstrasser teilte dem Gericht mit, dass er beabsichtige, sich schriftlich an den Obersten Richter zu wenden, da Liebenberg seinem Sonderantrag nicht stattgegeben habe. Er sagte auch, dass er gegen die Entscheidung, ihm die Prozesskostenhilfe zu verweigern, Berufung einlegen wolle.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Polizeikommissar Raphael Hamunyela von der Strafvollzugsbehörde hat bestätigt, dass der verurteilte Doppelmörder Ernst Joseph Lichtenstrasser seinen Hungerstreik schriftlich angekündigt hatte. Er fordert offenbar, in einer separaten Zelle untergebracht zu werden.
Hamunyela erklärt, dass Gefangene in getrennten Zellen untergebracht werden, wenn sie entweder studieren, eine ansteckende Krankheit haben oder es ein Problem um ihre Sicherheit gibt. „Wir berücksichtigen solche Anträge nicht für diejenigen, die es nur wünschen", sagte er.
Dies ist nicht der erste Hungerstreik von Lichtenstrasser. 2019 trat er schon einmal in einen Hungerstreik, nachdem er im Zusammenhang mit den Morden der beiden Direktoren der Universität für Wissenschaft und Technik (NIMT), Eckhart Mueller und sein Stellvertreter Heimo Hellwig, verhaftet worden war. Damals gab Lichtenstrasser an, er sei offenbar unrechtmäßig inhaftiert worden.
Nachdem sein Prozess zu Beginn des Jahres auf gestern vertagt worden war, sagte er gestern, dass er aufgrund seines Hungerstreiks und der Tatsache, dass ihm kein Rechtsbeistand gewährt wurde, nicht mit dem Prozess fortfahren könne. Gestern war offenbar der zwölfte Tag von Lichtenstrassers Hungerstreik, den er am 1. März begonnen hatte.
Lichtenstrasser erschien ohne Rechtsvertreter vor Gericht, nachdem er seinen bisherigen Anwalt Albert Titus angewiesen hatte, sich nach seinem Schuldeingeständnis aus dem Fall zu entziehen. Lichtenstrasser, der sich während des Verfahrens nach seiner Verurteilung selbst vertrat, erklärte Oberrichter Christie Liebenberg, dass er am 15. Januar einen Antrag auf staatlichen Rechtsbeistand gestellt und am 4. März ein weiteres Schreiben eingereicht hatte. Am 7. März habe er ein Schreiben erhalten, das besagt, dass sein Antrag abgelehnt worden war.
Lichtenstrasser bat auch darum, dass sich Liebenberg zeitweilig aus dem Fall zurückziehen solle, da er (Lichtenstrasser) einen besonderen Antrag in das Protokoll aufnehmen lassen wolle. „Das Verhalten dieses Gerichts hat den begründeten Verdacht aufkommen lassen, dass das Gericht dem Fall des Staates wohlwollend gegenübersteht", so Lichtenstrasser.
Lichtenstrasser verlangte jedoch nicht, dass Liebenberg sich vollständig aus dem Verfahren zurückzieht, sondern verlangte lediglich, dass ein anderer Richter über diesen Antrag entscheiden solle. Liebenberg schlug Lichtenstrasser daraufhin vor, diesen Antrag nach seiner Verurteilung zu stellen, da die Parteien erst nur mündliche Argumente vorbringen müssen, bevor ein Termin für die Verurteilung festgelegt werden kann. „Das hat keinen Einfluss auf das Verfahren", sagte Liebenberg zu Lichtenstrasser.
Im Zusammenhang mit Lichtenstrassers Hungerstreik ordnete Liebenberg an, dass ein medizinischer Sachverständiger der Justizvollzugsanstalt Lichtenstrasser untersucht und heute (Mittwoch) über seinen Gesundheitszustand und seine Verhandlungsfähigkeit aussagen soll.
Lichtenstrasser teilte dem Gericht mit, dass er beabsichtige, sich schriftlich an den Obersten Richter zu wenden, da Liebenberg seinem Sonderantrag nicht stattgegeben habe. Er sagte auch, dass er gegen die Entscheidung, ihm die Prozesskostenhilfe zu verweigern, Berufung einlegen wolle.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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