Staat ist mit Berufung erfolgreich
Angeblich Schuldunfähiger bald wieder vor Gericht
Der Berufungsantrag des Staates gegen ein Urteil, das einen der Vergewaltigung Angeklagten für unzurechnungsfähig erklärt hatte, hatte am Montag vor dem Obersten Gerichtshof in Windhoek Erfolg.
Windhoek (krk/km) - Ein Mann, der im Jahr 2020 wegen Vergewaltigung vor Gericht stand und nach einem psychiatrischen Gutachten für unzurechnungsfähig erklärt wurde, steht nun bald wieder vor Gericht. Das Magistratsgericht von Eenhana befand am 19. März 2020, dass Candita Jeremia Shafoihuna psychisch labil sei, woraufhin der Fall von der Liste gestrichen wurde. Der Staat legte gegen diese Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof in Windhoek Berufung ein, da es während des Gerichtsverfahrens zu mehreren Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll. Die Richter Claudia Claasen und Herman January erließen am Montag einen Gerichtsbeschluss, der die Entscheidung, mit der Shafoihuna für schuldunfähig erklärt wurde, aufhob und anordnete, dass der Fall an das Gericht zurückverwiesen wird.
Gutachten lag nicht vor
Der Staat behauptet demnach, er habe nie ein vollständiges psychiatrisches Gutachten zu dem Fall erhalten. Das vorliegende Gutachten soll sich auf eine andere Strafsache beziehen. Auch die Feststellungen der Psychiater seien in dem Bericht unklar. Die Staatsanwaltschaft behauptet ferner, das Gericht habe Shafoihuna, der keinen Rechtsvertreter hatte, das Gutachten nicht erläutert. Nach dem Urteil von Claasen und January ist das Gericht verpflichtet, nicht vertretenen Angeklagten unklare oder schwierige Begriffe zu erklären. Nach Angaben von Staatsanwältin Adv. Antonia Verhoef, hat der Richter Shafoihuna auch nicht über sein Recht informiert, die Ergebnisse des Berichts anzufechten.
Unklarer Befund
Dem Urteil zufolge hatte der Berufungsantrag des Staates auf dieser Grundlage Erfolg, da das Verfahren nicht eingehalten wurde. Zudem sei der psychologische Befund, „Im Sinne von Abschnitt 78 ist er geistig instabil", unklar. „Ein solch unklarer Befund bedarf einer weiteren Erläuterung durch die Psychiater", heißt es in dem Urteil.
Claasen und January ordneten an, dass der Fall wieder auf die Liste gesetzt wird, und legten fest, wie er weiter behandelt werden sollte. Der Gerichtsbeschluss verlangt, dass das ordnungsgemäße psychiatrische Gutachten ausfindig gemacht wird, sofern es existiert. Liegt es nicht vor, muss eine neue Anordnung erlassen werden, damit der Angeklagte sich erneut einem psychiatrischen Gutachten unterziehen kann.
Gutachten lag nicht vor
Der Staat behauptet demnach, er habe nie ein vollständiges psychiatrisches Gutachten zu dem Fall erhalten. Das vorliegende Gutachten soll sich auf eine andere Strafsache beziehen. Auch die Feststellungen der Psychiater seien in dem Bericht unklar. Die Staatsanwaltschaft behauptet ferner, das Gericht habe Shafoihuna, der keinen Rechtsvertreter hatte, das Gutachten nicht erläutert. Nach dem Urteil von Claasen und January ist das Gericht verpflichtet, nicht vertretenen Angeklagten unklare oder schwierige Begriffe zu erklären. Nach Angaben von Staatsanwältin Adv. Antonia Verhoef, hat der Richter Shafoihuna auch nicht über sein Recht informiert, die Ergebnisse des Berichts anzufechten.
Unklarer Befund
Dem Urteil zufolge hatte der Berufungsantrag des Staates auf dieser Grundlage Erfolg, da das Verfahren nicht eingehalten wurde. Zudem sei der psychologische Befund, „Im Sinne von Abschnitt 78 ist er geistig instabil", unklar. „Ein solch unklarer Befund bedarf einer weiteren Erläuterung durch die Psychiater", heißt es in dem Urteil.
Claasen und January ordneten an, dass der Fall wieder auf die Liste gesetzt wird, und legten fest, wie er weiter behandelt werden sollte. Der Gerichtsbeschluss verlangt, dass das ordnungsgemäße psychiatrische Gutachten ausfindig gemacht wird, sofern es existiert. Liegt es nicht vor, muss eine neue Anordnung erlassen werden, damit der Angeklagte sich erneut einem psychiatrischen Gutachten unterziehen kann.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen