Staatsanwaltschaft bittet um Terminverschiebung
Windhoek (sno) • Die Staatsanwaltschaft unter Staatsanklägerin Antonia Verhoef hat zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Vertagung im Heckmair-Prozess beantragt. Grund dafür ist, das der letzte Staatszeuge im Heckmair-Mordprozess noch nicht komplett genesen ist (AZ berichtete).
Der Zeuge, der als Christopher Namboga, ein namibischer Polizist, identifiziert wurde, wurde am 2. Februar an seinem Hals operiert und ist seitdem auf Krankenurlaub. Sein Arzt, Dr. Penduka, ein Hals-Nasen-Ohren-Spezialist, schrieb Namboga bis zum 11. März krank. Der Prozess wird nun am 22. März fortgesetzt werden.
Beide Anwälte der Verteidugung, Mbanga Siyomuinji und Laura Pack, legten Protest ein und warfen dem Staat Verzögerungstaktiken vor.
Verhoef konnte vor Oberrichter Christie Liebenberg beweisen, dass diese Vertagungen erst die zweite ist, welche von Seiten der Staatsanwaltschaft komme.
Der Gerichtsprozess begann 2014 und die meisten Vertagungen wurde überwiegend durch den Angeklagten Nummer Eins, Marcus Thomas, verursacht. Sie gab die viele Wechsel der Rechtsvertreter an. Auch mussten die gewechselten Rechtsanwälte öfters erst die voluminöse Gerichtsakte über Wochen einlesen.
Der Zeuge, der als Christopher Namboga, ein namibischer Polizist, identifiziert wurde, wurde am 2. Februar an seinem Hals operiert und ist seitdem auf Krankenurlaub. Sein Arzt, Dr. Penduka, ein Hals-Nasen-Ohren-Spezialist, schrieb Namboga bis zum 11. März krank. Der Prozess wird nun am 22. März fortgesetzt werden.
Beide Anwälte der Verteidugung, Mbanga Siyomuinji und Laura Pack, legten Protest ein und warfen dem Staat Verzögerungstaktiken vor.
Verhoef konnte vor Oberrichter Christie Liebenberg beweisen, dass diese Vertagungen erst die zweite ist, welche von Seiten der Staatsanwaltschaft komme.
Der Gerichtsprozess begann 2014 und die meisten Vertagungen wurde überwiegend durch den Angeklagten Nummer Eins, Marcus Thomas, verursacht. Sie gab die viele Wechsel der Rechtsvertreter an. Auch mussten die gewechselten Rechtsanwälte öfters erst die voluminöse Gerichtsakte über Wochen einlesen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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