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Hilya Nghiwete. Foto argief
Hilya Nghiwete. Foto argief

Studentenfonds siegt vor Gericht

Präzedenzfall im Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verhältnis beendet
In einem Präzedenzfall vor den Obersten Gerichtshof in Windhoek wurde einem Arbeitgeber, dem Studentenfinanzierungsfonds (NSFAF), in einem Arbeitskonflikt mit einer ehemaligen Geschäftsführerin, recht gegeben. Ein nicht abgehandeltes Disziplinarverfahren, trotz Kündigung, bewirkt nicht unbedingt eine Wiedereinstellung des Arbeitnehmers.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Mari van der Walt

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshof des Landes beendete am vergangenen Freitag einen langjährigen Streit zwischen dem nationalen Studentenfinanzierungsfonds und der ehemaligen Geschäftsführerin Hilya Nghiwete. Der Namibia Students Financial Aid Fund (NSFAF) setzte sich in einem Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof gegen eine Entscheidung des Vorstands durch, die damalige Geschäftsführerin zu entlassen. Nghiwete war von März 2013 bis Februar 2020 beim NSFAF angestellt. Im April 2018 wurde sie bis zur abhandlung ihres Disziplinarverfahrens wegen angeblichen Fehlverhaltens suspendiert. Der NSFAF-Vorstand entließ Nghiwete trotzdem in 2020 – obwohl die Untersuchung in die Vorwürfe und auch nicht das Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen waren.

Die Vertreter des Fonds behaupteten, dass sie das Verfahren verzögert habe und ständig Ausreden erfand, um nicht an diesem Disziplinarverfahren teilzunehmen. Nach ihrer Suspendierung wandte sich Nghiwete an den Arbeitskommissar, der entschied, dass sie rechtswidrig und ungerechtfertigt entlassen worden war. NSFAF legte daraufhin Berufung beim Arbeitsgericht ein, das weitgehend zu Nghiwetes Gunsten entschied. Das Arbeitsgericht wies die NSFAF an, Nghiwete für die Zeit zwischen ihrer Entlassung und dem Gerichtsbeschluss zu entschädigen, gab aber dem Antrag der NSFAF statt, Nghiwete nicht wieder einzustellen.

Wichtiger Präzedenzfall

Nghiwete legte vor dem Obersten Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts über ihre Wiedereinstellung ein. Sie forderte, das Gericht solle die Entscheidung über ihre Entlassung aufheben, da diese nicht gültig sei und sie daher de facto nie entlassen worden sei. Sie machte geltend, dass die Entscheidung, sie zu entlassen, niemals hätte wirksam werden dürfen, da ein Mitglied des NSFAF-Vorstands gemäß dem NSFAF-Gesetz alleine nicht stimmberechtigt sei.

Die NSFAF legte im Gegenzug darauffolgend ebenfalls beim Obersten Gerichtshof Berufung ein, wo der stellvertretende Oberrichter Petrus Damaseb, der Berufungsrichter Dave Smuts und die stellvertretende Berufungsrichterin Hannelie Prinsloo die Entscheidung aufhoben, Nghiwetes Entlassung für rechtswidrig und ungerechtfertigt zu erklären. Die Anordnung, dass die NSFAF Nghiwete ihre übliche Vergütung für den Zeitraum von Februar 2020 bis Juli 2021 zu zahlen hat, wurde ebenfalls aufgehoben.

Der Oberste Gerichtshof ordnete außerdem an, dass Nghiwete die Prozesskosten der NSFAF trägt. Eine der Rechtsvertreterinnen von NSFAF, Karin Klazen, erklärte: „Dieser Fall ist ein wichtiger Präzedenzfall für den Grundsatz, dass die Pflicht zur Durchführung einer Disziplinaruntersuchung unter bestimmten Umständen keine absolute Voraussetzung ist“. Klazen vertrat zusammen mit Andrew Corbett die Anwaltskanzlei Ellis Shilengudwa Inc, während Sisa Namandje seine Mandantin, Nghiwete, vertrat.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-23

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