Tender-Streit vor Gericht zurückgezogen
Windhoek (krk/sno) • Eine Ausschreibung (Tender) mit einem Wert von über 25 Mio. N$ für die Bereitstellung von Sicherheitsdiensten an Schulen in der Sambesi-Region war Grund für einen Eilantrag am Obergericht in Windhoek. Dieser wurde jedoch am Freitag vom Antragsteller zurückgezogen. In dem Antrag versuchte ein Unternehmen, Splash Investment, das derzeit einige dieser Dienstleistungen liefert, die Vergabe der Ausschreibung aufheben zu lassen und forderte außerdem, dass der Tender erneut ausgeschrieben werden soll.
Der Tender umfasst fünf Gebiete in der Sambesi-Region, nämlich die Wahlkreise Chincimani, Bukalo, Ngoma, Sibbinda und Katimak, in denen Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden sollen. Splash Investments, das seit 2015 für die Sicherheitsdienstleistungen im Chincimanikreis verantwortlich ist und dem vor kurzem mitgeteilt worden sein soll, dass ihre Dienste im Oktober diesen Jahres eingestellt werden sollen, behauptet nun, dass der Regionalrat die erforderlichen Anforderungen im Ausschreibungsverfahren nicht erfüllt habe.
Obwohl ein Managementmitglied des Unternehmens, Leonard Shita Nkando, in seiner Erklärung angibt, ein Angebot für die Ausschreibung im Chincimani-Kreis eingereicht zu haben, behauptet der Regionalrat von Sambesi in seiner eidesstattlichen Erklärung, dass Splash Investment in keiner Weise ein Angebot abgegeben oder an der Ausschreibung teilgenommen habe.
Daher sei Splash Investment nicht erst berechtigt, die Klage zu erheben. Sie kann nur von Personen erhoben werden, die von einer Entscheidung oder einem Ereignis betroffen sind. „Die Ausschreibung hat keine Auswirkungen auf den Kläger. Der Vertrag zwischen ihm und dem Regionalrat wurde schließlich verlängert und hat nichts mit dem Ausschreibungsverfahren zu tun. Die Ausschreibung wurde im April dieses Jahres veröffentlicht und umfasst die Sicherheitsdienstleistungen für 36 Monate von Juni 2024 bis Juni 2027. Dies sei höchstwahrscheinlich der Grund warum Splash Investments seine Klage am Freitag zurück zog.
Es geht in dem Ausschreiben darum, dass verschiedenen Schulen und Heime in diesen Regionen dringendst Sicherheitswachen benötigen,die 24 Stunden die Räumlichkeiten bewachen müssen. Dort befinden sich Fahrzeuge Infrastruktur, Computer, Bücher und Personen die Tag und Nacht anwesend sind.
Der Tender umfasst fünf Gebiete in der Sambesi-Region, nämlich die Wahlkreise Chincimani, Bukalo, Ngoma, Sibbinda und Katimak, in denen Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden sollen. Splash Investments, das seit 2015 für die Sicherheitsdienstleistungen im Chincimanikreis verantwortlich ist und dem vor kurzem mitgeteilt worden sein soll, dass ihre Dienste im Oktober diesen Jahres eingestellt werden sollen, behauptet nun, dass der Regionalrat die erforderlichen Anforderungen im Ausschreibungsverfahren nicht erfüllt habe.
Obwohl ein Managementmitglied des Unternehmens, Leonard Shita Nkando, in seiner Erklärung angibt, ein Angebot für die Ausschreibung im Chincimani-Kreis eingereicht zu haben, behauptet der Regionalrat von Sambesi in seiner eidesstattlichen Erklärung, dass Splash Investment in keiner Weise ein Angebot abgegeben oder an der Ausschreibung teilgenommen habe.
Daher sei Splash Investment nicht erst berechtigt, die Klage zu erheben. Sie kann nur von Personen erhoben werden, die von einer Entscheidung oder einem Ereignis betroffen sind. „Die Ausschreibung hat keine Auswirkungen auf den Kläger. Der Vertrag zwischen ihm und dem Regionalrat wurde schließlich verlängert und hat nichts mit dem Ausschreibungsverfahren zu tun. Die Ausschreibung wurde im April dieses Jahres veröffentlicht und umfasst die Sicherheitsdienstleistungen für 36 Monate von Juni 2024 bis Juni 2027. Dies sei höchstwahrscheinlich der Grund warum Splash Investments seine Klage am Freitag zurück zog.
Es geht in dem Ausschreiben darum, dass verschiedenen Schulen und Heime in diesen Regionen dringendst Sicherheitswachen benötigen,die 24 Stunden die Räumlichkeiten bewachen müssen. Dort befinden sich Fahrzeuge Infrastruktur, Computer, Bücher und Personen die Tag und Nacht anwesend sind.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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