Tonaufzeichnungen verschwunden
Technischer Fehler behindert Ramann-Gerichtsverfahren
Windhoek (imvdw/sno) – In einem Prozess gegen sechs Personen, die gemeinsam unter anderem wegen mehr als 265 Betrugs- und Korruptionsvorwürfen vor Gericht stehen, kam zutage, dass während zweier dieser Gerichtsverhandlungen von jeweils knapp einer Woche die Tonaufzeichnungen, die für die Gerichtsakten transkribiert werden sollten, nicht verwendbar sind. Der Ramann-Prozess begann bereits 2008 vor dem Obergericht und seit der Festnahme der Verdächtigen sind bereits mehr als 16 Jahre vergangen.
Die Aufzeichnungen der beiden Gerichtsverhandlungen, die in diesem Jahr, vom 27. bis 30. Juni und vom 24. bis 28. Juli stattfanden, haben keinen Ton und können daher nicht transkribiert werden. Somit können die Gerichtsakten nicht ausreichend vervollständigt werden.
Die Rechtsanwälte und der amtierende Richter, Nate Ndauendapo, werden ihre persönlichen schriftlichen Aufzeichnungen des Gerichtsverfahrens dem Gericht zur Transkription zur Verfügung stellen. Damit wollen sie sicherstellen, dass das Verhandlungsprotokoll unter den gegebenen Umständen so vollständig wie nur möglich ist.
Dieser Prozess wurde jedoch mehr als einmal vor anderen Gerichten verhandelt, sodass diese Aufzeichnungen unverfälscht sein dürften.
Es ist noch unklar, ob auch andere Anhörungen, die in diesem Monat in dem Gerichtssaal stattfanden, von demselben technischen Problem betroffen waren. Diesbezügliche Fragen an das Justizministerium wurden bis zum Redaktionsschluss am gestrigen Montag vom Ministerium noch nicht beantwortet.
Die Aufzeichnungen der beiden Gerichtsverhandlungen, die in diesem Jahr, vom 27. bis 30. Juni und vom 24. bis 28. Juli stattfanden, haben keinen Ton und können daher nicht transkribiert werden. Somit können die Gerichtsakten nicht ausreichend vervollständigt werden.
Die Rechtsanwälte und der amtierende Richter, Nate Ndauendapo, werden ihre persönlichen schriftlichen Aufzeichnungen des Gerichtsverfahrens dem Gericht zur Transkription zur Verfügung stellen. Damit wollen sie sicherstellen, dass das Verhandlungsprotokoll unter den gegebenen Umständen so vollständig wie nur möglich ist.
Dieser Prozess wurde jedoch mehr als einmal vor anderen Gerichten verhandelt, sodass diese Aufzeichnungen unverfälscht sein dürften.
Es ist noch unklar, ob auch andere Anhörungen, die in diesem Monat in dem Gerichtssaal stattfanden, von demselben technischen Problem betroffen waren. Diesbezügliche Fragen an das Justizministerium wurden bis zum Redaktionsschluss am gestrigen Montag vom Ministerium noch nicht beantwortet.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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