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Die voorval het op 20 Oktober 2017 by die Engela Staatshospitaal naby Omafo in die Onhangwenastreek plaasgevind. Foto Argief
Die voorval het op 20 Oktober 2017 by die Engela Staatshospitaal naby Omafo in die Onhangwenastreek plaasgevind. Foto Argief

Tragik im Staatskrankenhaus

Klage wegen Tod eines Neugeborenen scheitert vor Gericht
Eine Klage, bei der eine Entbindung zu einem Albtraum für eine Mutter in der Ohangwena-Region wurde und diese das Gesundheitsministerium angeklagt hatte, endete in einer Niederlage. Das Krankenhauspersonal trägt dabei keine Schuld.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Die Klage einer Frau, die vom Gesundheitsministerium eine Entschädigung in Höhe von 565 000 Namibia Dollar (N$) gefordert hatte, nachdem ihr Baby während der Geburt mit dem Kopf voran zu Boden gefallen und an den Folgen gestorben war, wurde am Freitag vom Obergericht in Windhoek abgewiesen.

„Ich stand da in der Hocke, die Nabelschnur hing aus mir heraus, und niemand half mir. Es dauerte eine Weile, bis jemand zu mir kam. Eine junge Krankenschwester betrat das Zimmer und hatte nur schockiert nach Luft geschnappt. Sie hielt sich den Mund mit beiden Händen und rief dann ihre Kollegen, damit diese gucken kommen sollen. Sie stand einfach nur da“, erklärte Peelina Shiwovanhu Nghikumwa in ihrer Aussage vor Gericht.

Die Vorwürfe

Der Vorfall ereignete sich am 20. Oktober 2017 im Engela-Staatskrankenhaus in der Nähe von Omafo in der Ohangwena-Region. Nghikumwa machte in ihrer Klageschrift geltend, dass sie nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus allein gelassen wurde und keine medizinische Versorgung, Pflege oder Unterstützung vom Personal erhalten hatte.

„Die Krankenschwestern, das Gesundheitspersonal und die Ärzte haben es fahrlässig versäumt, einen sicheren Geburtsvorgang zu gewährleisten. Sie hätten bedenken müssen, dass ihre Untätigkeit der Mutter und ihrem Baby einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde", heißt es in der Klageschrift, die Nghikumwa am 9. Mai 2019 bei Gericht eingereicht hatte.

Das Gesundheitsministerium räumte in seinen Schriftsätzen ein, dass Nghikumwa in die Entbindungsstation eingeliefert worden war, bestritt aber den Rest der Vorwürfe und/oder jegliches fahrlässige Handeln seines Personals.

Nghikumwa forderte 500 000 N$ Schadenersatz für den emotionalen und psychologischen Schock und das Trauma, dass sie erleiden musste. Sie verlangte weitere 15 000 N$ für die Beerdigungskosten sowie noch 50 000 N$ für zukünftige medizinische Kosten im Zusammenhang mit ihrer psychologischen Beratung.

Das Pflegepersonal

Nghikumwa sagte in ihrer Aussage, dass eine Krankenschwester sie dreimal aufforderte, im Kreißsaal herumzulaufen, um die Wehen anzuregen, obwohl sie behauptet hatte, dass ihre Beine müde waren. Sie sei deshalb jedes Mal in ihr Zimmer zurückgekehrt. „Die Krankenschwester sagte mir, dass ich nur Angst vor den Wehen hätte. Sie sagte auch, ich solle wieder draußen weiter spazieren gehen.

Ich spürte, wie sich die Wehen intensivierten und immer schlimmer wurden. Mir wurde auch nicht gesagt, ich solle mich wieder ins Bett legen, wenn die Wehen unerträglich wurden. „Ich saß auf einer Bank außerhalb des Zimmers und konnte dieselbe Krankenschwester beobachten, wie sie an ihrem Mobiltelefon beschäftigt war. Ich spürte noch extremere Wehen und rief die Krankenschwester, sie solle kommen und mir helfen, weil das Baby käme, aber sie konzentrierte sich weiterhin nur auf ihr Handy. Bevor ich es bis zum Bett geschafft hatte, fiel das Baby mit dem Kopf voran auf den Boden", so die Aussage von Nghikumwa.

In ihrem Schlussplädoyer betonte das Ministerium, dass es Nghikumwa obliege, ihre Behauptungen anhand einer Abwägung der Wahrscheinlichkeiten zu beweisen, was ihr nicht gelungen sei. „Sie konnte keinen Zusammenhang zwischen den Handlungen des Personals und dem Verlust ihres Babys nachweisen. Sie konnte auch nicht beweisen, dass das Personal mit einer möglichen Schädigung des Babys hätte rechnen müssen und dass es Maßnahmen gab, die das Personal hätte ergreifen können, um eine solche Schädigung zu verhindern.

Richter Herman Oosthuizen wies die Klagen am Freitag ab, die Gründe über sein Urteil wurden jedoch noch nicht veröffentlicht.

Kommentar

Rolf Siemon Vor 1 Jahr 14 March 2023

Das mit der Sturzgeburt ist wirklich ein Hammer. Der Mutter kann man das Baby nicht mehr ersetzen, aber Geld für eine Erholungskur und Abstang gewinnen, hätte aber drin sein müssen!!!

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