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Treuhänder nicht allmächtig

Oberstes Gericht stellt sich auf Seite der Begünstigten
Das Oberste Gericht verdeutlicht die Verantwortung und Rechte von Treuhändern. In einem dem Gericht vorgetragenen Fall scheint die vorangegangene Entfernung einer Person als begünstigte Partei dazu geführt zu haben, dass Treuhänder solch einen Entschluss als Teil ihrer Verantwortung und Rechte erkannten. Die Entfernung zwei weiterer Begünstigter führte allerdings bis ins Oberste Gericht, welches entschieden hat, dass Treuhändern dies Recht nicht zusteht.
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Von der Öffentlichkeit und den Medien weitgehend unbemerkt hat das Oberste Gericht Namibias am 15. Dezember 2023 ein Urteil gefällt, dass absolute Klarheit schafft, was die Rolle eines Treuhänders einerseits und die Rechte der Begünstigten und Trusts in Namibia anbetrifft. Nach fünf Jahren Verhandlungen und Berufungen kamen die Richter Dave Smuts und Theo Frank gemeinsam mit Richterin Rita Makarau zu dem Schluss, dass Treuhänder nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung seitens eines Begünstigten, der auf der Liste der Begünstigten eines Treuhandfonds erscheint, streichen können.

Die Richter hatten sich mit einem Fall befasst, der auch das Obergericht wiederholt beschäftigt hatte. Laut den Gerichtsunterlagen hatte der als „ein Mann mit beträchtlichen Vermögen“ beschriebene Florenz Dietrich Schütte – Ehemann von Dorothea Johanna Elisabeth Schütte und Vater von drei Söhnen und drei Töchtern – zu Lebzeiten einen Treuhandfonds gestiftet, in dessen Namen er sein Vermögen übertragen ließ. Unter anderem zielte der Schritt darauf ab, die erhebliche Erb- und Vermögenssteuer in Südafrika zu vermeiden.

Nicht das erste Mal

Schütte und seine Frau blieben Nutznießer des Einkommens, während ihre Nachkommen sowohl Einkommens- als auch Kapitalbegünstigte waren. Im Jahr 2009, noch vor dem Ableben Schüttes im Jahr 2014, führte ein gemeinsamer Entschluss der damaligen Treuhänder – Schütte und seine Frau Dorothea, die Söhne Hans Wilhelm und Ascan Berthold Schütte sowie der unabhängige Treuhänder Herbert Maier – dazu, dass die älteste Tochter, Brigitte Elisabeth Schütte-Barry, von der Liste der Begünstigten entfernt wurde.

Interessant an dem ergangenen Urteil ist, dass die mittlerweile unrechtmäßig erscheinende Entfernung von Schütte-Barry in diesem Falle gar nicht von den Richtern angesprochen wurde, weil sie nicht Teil des vorgetragenen Disputs war.

Der vorliegende Disput und das somit zutreffende Urteil beruhte auf einem Antrag von Sohn Ascan und Tochter Gesa Schütte. Ascan war im Juni 2017 von den restlichen Treuhändern informiert worden, dass er das Amt als Treuhänder niederzulegen habe. Dieser Aufforderung folgte ein weiteres Schreiben im Januar 2018, in der Ascan, Brigitte und Gesa darüber informiert wurden, dass sie von der Liste der durch den Trust begünstigten Personen entfernt worden seien – dies gelte auch für ihre Nachfahren.

Aus den Gerichtsunterlagen geht hervor, dass vorher ein Familienzwist entstanden war, nachdem Ascan das gemeinsame Testament des Schütte-Elternpaares in Deutschland hinterfragt und des Weiteren den Besitzstand des durch die Mutter bewohnten Hauses in Windhoek, beanstandet hatte.

Streit ist ein Nebenereignis

Die Richter weisen ausdrücklich darauf hin, dass weder der Streit noch diverser Briefverkehr, dessen Daten und Empfangsbestätigungen von beiden Parteien behauptet, bestritten oder angezweifelt wurden, eine Auswirkung auf die Rechtsfrage haben konnten – dies seien lediglich Begleiterscheinungen eines Familienstreits.

Die Frage des bleibenden Rechts auf Begünstigung infolge der Tatsache, dass eine Person erst einmal auf dieser Liste erschienen ist, beantworteten die Richter wie folgt: Nur mit der ausdrücklichen Genehmigung einer begünstigten Person kann der Name dieses Begünstigten von der ursprünglichen Liste entfernt werden. Indessen kann ein Treuhänder wohl aufgefordert werden, sein Amt niederzulegen, das hatte das Obergericht bereits befunden.

Erscheint der Name eines solchen Treuhänders auch auf der Liste der Begünstigten, so geht dieser Anspruch nicht wegen der Amtsniederlegung verloren – der Name bleibt auf der Liste solange der Anspruch nicht freiwillig aufgegeben wird oder wurde. Im Gegenteil bleiben die Treuhänder auch diesen Begünstigten die Verantwortung schuldig.

Obergericht sieht sich bestätigt

Das Richter-Duo wies hiermit in oberster Instanz einen Antrag von Hans Wilhelm Schütte, Dorothea Schütte und Herbert Maier ab. Im vorliegenden Fall hatten sie Einspruch gegen ein Urteil des Obergerichts erhoben, gemäß welchem das Gericht dem Antrag durch Ascan und Gesa auf Erhalt der Begünstigung, stattgegeben hatte.

Der Treuhandfonds wurde angewiesen die Anwaltskosten beider Parteien zu tragen. Ferner müssen Ascan und Gesa rückwirkend wieder als Begünstigte des Trusts aufgenommen werden. Alle vom Trust beziehungsweise durch die Treuhänder gefassten Beschlüsse der letzten fünf Jahre sind null und nichtig und dementsprechend müssen auch die Finanzberichte diesem Umstand angepasst werden beziehungsweise neu erstellt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-21

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