UPM-Parteistreit dauert an
Vorsitzender auf Schadenersatzzahlung von 850 000 N$ verklagt
Das Gerichtsverfahren der ehemaligen Generalsekretärin der United People's Movement, Elizabeth Celeste Becker, gegen den Parteivorsitzenden Jan Johannes van Wyk wurde auf März vertagt. Auch soll van Wyk unrechtmäßig Parteimitglieder entlassen haben.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der Rechtsstreit zwischen der entlassenen Generalsekretärin der United People's Movement (UPM), Elizabeth Celeste Becker, und dem Vorsitzenden dieser Partei, Jan Johannes van Wyk, geht weiter und wurde kürzlich auf den 13. März vertagt, um weitere Vorverhandlungen zu führen. Es wird dann ein Jahr her sein, dass Becker die Klage gegen van Wyk eingereicht hat, in der sie unter anderem fordert, dass van Wyk ihr 850 000 N$ Schadensersatz wegen angeblicher Verleumdung zahlen muss.
„Am 12. März 2023 gab der Angeklagte (van Wyk) eine Medienmitteilung heraus, in der er behauptet, dass die UPM aufgrund der Handlungen der Klägerin (Becker) in ihrer Eigenschaft als Generalsekretärin unter finanzieller und administrativer Misswirtschaft leidet", so Becker in den Einzelheiten ihrer Klage. Sie behauptet, dass van Wyks Aussagen in dieser Medienmitteilung schwerwiegende Behauptungen enthalten und verleumderisch seien. Sie beantragt eine gerichtliche Verfügung, durch die der Angeklagte verpflichtet werde, die Äußerung zurückzunehmen.
Darüber hinaus beantragt sie eine zusätzliche gerichtliche Verfügung, die das Verhalten von van Wyk und des Parteivorstandes für verfassungswidrig und illegal erklären soll und die Rücknahme bestimmter Entscheidungen verlangt. Laut Beckers Klageschrift sandte van Wyk am 28. Februar Briefe an den Vorsitzenden, den Schatzmeister und den stellvertretenden Generalsekretär der UPM, um sie darüber zu informieren, dass sie ihrer gewählten Ämter in der UPM enthoben wurden.
Am 6. März 2023 teilte van Wyk auch Becker offenbar mit, dass sie von ihrem Amt als Generalsekretärin der Partei entbunden worden sei. Sie behauptet, dies sei verfassungswidrig und illegal, da van Wyk und der Vorstand angeblich kein Mandat haben, solche Maßnahmen zu ergreifen, und nur der zentrale Wahlausschuss dies gemäß der Satzung der UPM tun kann.
Beckers früherer Rechtsvertreter, Morwe & Associates Incorporated, zog sich im vergangenen September aus dem Fall zurück, woraufhin Becker Prozesskostenhilfe beantragte. Ihrem Antrag wurde stattgegeben und im November wurde Rechtsanwalt Julian Comalie von B D Basson Incorporated Legal Practitioners zu ihrem Vertreter ernannt.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der Rechtsstreit zwischen der entlassenen Generalsekretärin der United People's Movement (UPM), Elizabeth Celeste Becker, und dem Vorsitzenden dieser Partei, Jan Johannes van Wyk, geht weiter und wurde kürzlich auf den 13. März vertagt, um weitere Vorverhandlungen zu führen. Es wird dann ein Jahr her sein, dass Becker die Klage gegen van Wyk eingereicht hat, in der sie unter anderem fordert, dass van Wyk ihr 850 000 N$ Schadensersatz wegen angeblicher Verleumdung zahlen muss.
„Am 12. März 2023 gab der Angeklagte (van Wyk) eine Medienmitteilung heraus, in der er behauptet, dass die UPM aufgrund der Handlungen der Klägerin (Becker) in ihrer Eigenschaft als Generalsekretärin unter finanzieller und administrativer Misswirtschaft leidet", so Becker in den Einzelheiten ihrer Klage. Sie behauptet, dass van Wyks Aussagen in dieser Medienmitteilung schwerwiegende Behauptungen enthalten und verleumderisch seien. Sie beantragt eine gerichtliche Verfügung, durch die der Angeklagte verpflichtet werde, die Äußerung zurückzunehmen.
Darüber hinaus beantragt sie eine zusätzliche gerichtliche Verfügung, die das Verhalten von van Wyk und des Parteivorstandes für verfassungswidrig und illegal erklären soll und die Rücknahme bestimmter Entscheidungen verlangt. Laut Beckers Klageschrift sandte van Wyk am 28. Februar Briefe an den Vorsitzenden, den Schatzmeister und den stellvertretenden Generalsekretär der UPM, um sie darüber zu informieren, dass sie ihrer gewählten Ämter in der UPM enthoben wurden.
Am 6. März 2023 teilte van Wyk auch Becker offenbar mit, dass sie von ihrem Amt als Generalsekretärin der Partei entbunden worden sei. Sie behauptet, dies sei verfassungswidrig und illegal, da van Wyk und der Vorstand angeblich kein Mandat haben, solche Maßnahmen zu ergreifen, und nur der zentrale Wahlausschuss dies gemäß der Satzung der UPM tun kann.
Beckers früherer Rechtsvertreter, Morwe & Associates Incorporated, zog sich im vergangenen September aus dem Fall zurück, woraufhin Becker Prozesskostenhilfe beantragte. Ihrem Antrag wurde stattgegeben und im November wurde Rechtsanwalt Julian Comalie von B D Basson Incorporated Legal Practitioners zu ihrem Vertreter ernannt.
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Allgemeine Zeitung
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