Vereinbarungen annullieren
Marén de Klerk kann nicht per Videoschalte aussagen
Der flüchtige im Fishrot-Korruptionsskandal mitangeklagte Marén de Klerk möchte nicht zum Prozess nach Windhoek zurückkehren. Er bangt um sein Leben. Ein Aktionär von Seaflower möchte Vergütung in Milliarde Höhe vom Staat.
Von K. Kruger, I. vd Walt und S. Noechel
Windhoek
Der Antrag, eines der im Fishrot-Korruptionsskandal Angeklagten, Marén de Klerk, der über eine Videoverbindung in dem Gerichtsverfahren aussagen will, wurde vom Obergericht in Windhoek abgelehnt.
De Klerk behauptet in einer dem Gericht vorgelegten eidesstattlichen Erklärung, dass er eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung der vertraglichen Vereinbarungen gespielt habe. Er soll an Treffen zwischen den Angeklagten von Fishrot und Mitgliedern des Top-Managements von Seaflower teilgenommen haben.
Fishcor hat ein noch gültiges Fangquoten-Abkommen mit Seaflower für 50 000 Kubik Kap-Bastardmakrele (Horse Mackerel) abgeschlossen, welches damals für 15 Jahre unterschrieben worden war. Fishcor möchte nun de Klerk als Zeuge im Fall gegen Seaflower gebrauchen, um verschiedene Kontrakte und/oder Abkommen, die zwischen den beiden Unternehmen, welche aus der Anfangszeit des Fishrot-Korruptionsskandals stammen (2014/15), annullieren zu lassen. Sie geben an, dass diese Abkommen in einem korrupten Umfeld geschlossen wurden, und fordern nun, dass das Gericht sie für null und nichtig erklärt.
„Ich hatte damals den Eindruck, dass Adriaan Jakobus Louw (der Vorstandsvorsitzende von Seaflower) eine Art geheime Vereinbarung mit dem damaligen Fischereiminister Bernhard Esau und dem damaligen Justizminister Sacky Shangala getroffen hatte, um sicherzustellen, dass er die Verträge (für Seaflowet) bekommen würde. Es sollte verhindert werden, dass der ganze Betrug aus der Zusammenarbeit zwischen Shanghala und Esau, im Namen der Regierung, Hatuikulipi und Nghipunya im Namen von Fishcor und Louw und Johannes Breed (Finanzchef von Seaflower und African Selection Fishing (ASF)) nicht zustande kommen sollte“, so de Klerk in seiner eidesstattlichen Erklärung.
So berichtet die Tageszeitung, The Namibian, während der beiden vergangenen Tage über das Verhältnis zwischen de Klerk und Louw. Aus den Berichten geht hervor, dass de Klerk, der nun auch auf Gesuch der namibischen Staatsanklägerin Martha Imalwa mit Hilfe von Interpol gesucht wird (AZ berichtete), um sein Leben bangt und deshalb nicht nach Namibia zum Verhör zurückkehren könne.
Oberrichter Orben Sibeya wiederum gab in seinem Urteil bekannt, dass es den Klägern (Fishcor) nicht gelungen sei, das Gericht davon zu überzeugen, dass es im Interesse der Rechtspflege sei, wenn de Klerk in dem Prozess über eine Videoverbindung aussage. „Die Kläger haben auch keinen triftigen Grund vorgebracht, warum de Klerk nicht persönlich vor Gericht aussagen kann“, heißt es.
Louw wiederum ist der Hauptaktionär (60 Prozent) von Seaflower (umbenannt in Princess Brand Processing). Er verklagt Fishcor für knappe zwölf Milliarden N$. Er möchte, dass sich der Staat mit seinen 40 Prozent Anteilen, nach seinen (Louws) eigenen Bedingungen und Angaben, aus dem Unternehmen (Seaflower) zurückziehen soll. Der genannte Betrag soll als Vergütung der nicht weiter tragbaren Fangquoten von 50 000 Kubik Tonnen dienen.
Windhoek
Der Antrag, eines der im Fishrot-Korruptionsskandal Angeklagten, Marén de Klerk, der über eine Videoverbindung in dem Gerichtsverfahren aussagen will, wurde vom Obergericht in Windhoek abgelehnt.
De Klerk behauptet in einer dem Gericht vorgelegten eidesstattlichen Erklärung, dass er eine wesentliche Rolle bei der Ausarbeitung der vertraglichen Vereinbarungen gespielt habe. Er soll an Treffen zwischen den Angeklagten von Fishrot und Mitgliedern des Top-Managements von Seaflower teilgenommen haben.
Fishcor hat ein noch gültiges Fangquoten-Abkommen mit Seaflower für 50 000 Kubik Kap-Bastardmakrele (Horse Mackerel) abgeschlossen, welches damals für 15 Jahre unterschrieben worden war. Fishcor möchte nun de Klerk als Zeuge im Fall gegen Seaflower gebrauchen, um verschiedene Kontrakte und/oder Abkommen, die zwischen den beiden Unternehmen, welche aus der Anfangszeit des Fishrot-Korruptionsskandals stammen (2014/15), annullieren zu lassen. Sie geben an, dass diese Abkommen in einem korrupten Umfeld geschlossen wurden, und fordern nun, dass das Gericht sie für null und nichtig erklärt.
„Ich hatte damals den Eindruck, dass Adriaan Jakobus Louw (der Vorstandsvorsitzende von Seaflower) eine Art geheime Vereinbarung mit dem damaligen Fischereiminister Bernhard Esau und dem damaligen Justizminister Sacky Shangala getroffen hatte, um sicherzustellen, dass er die Verträge (für Seaflowet) bekommen würde. Es sollte verhindert werden, dass der ganze Betrug aus der Zusammenarbeit zwischen Shanghala und Esau, im Namen der Regierung, Hatuikulipi und Nghipunya im Namen von Fishcor und Louw und Johannes Breed (Finanzchef von Seaflower und African Selection Fishing (ASF)) nicht zustande kommen sollte“, so de Klerk in seiner eidesstattlichen Erklärung.
So berichtet die Tageszeitung, The Namibian, während der beiden vergangenen Tage über das Verhältnis zwischen de Klerk und Louw. Aus den Berichten geht hervor, dass de Klerk, der nun auch auf Gesuch der namibischen Staatsanklägerin Martha Imalwa mit Hilfe von Interpol gesucht wird (AZ berichtete), um sein Leben bangt und deshalb nicht nach Namibia zum Verhör zurückkehren könne.
Oberrichter Orben Sibeya wiederum gab in seinem Urteil bekannt, dass es den Klägern (Fishcor) nicht gelungen sei, das Gericht davon zu überzeugen, dass es im Interesse der Rechtspflege sei, wenn de Klerk in dem Prozess über eine Videoverbindung aussage. „Die Kläger haben auch keinen triftigen Grund vorgebracht, warum de Klerk nicht persönlich vor Gericht aussagen kann“, heißt es.
Louw wiederum ist der Hauptaktionär (60 Prozent) von Seaflower (umbenannt in Princess Brand Processing). Er verklagt Fishcor für knappe zwölf Milliarden N$. Er möchte, dass sich der Staat mit seinen 40 Prozent Anteilen, nach seinen (Louws) eigenen Bedingungen und Angaben, aus dem Unternehmen (Seaflower) zurückziehen soll. Der genannte Betrag soll als Vergütung der nicht weiter tragbaren Fangquoten von 50 000 Kubik Tonnen dienen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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