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Verfahren um Bewährungsmöglichkeit Florins vertagt

Kristien Kruger
Windhoek (krk) • In dem Gerichtsfall, in dem Thomas Florin – der Mann, der 1998 seine Frau in Swakopmund tötete, ihre Überreste zerstückelte und kochte – eine Möglichkeit auf Bewährung fordert, wurde ein neuer Richter ernannt und das Verfahren auf den 30. Oktober vertagt. Florin wurde im Dezember 1999 zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er des Mordes, der Leichenschändung und der Missachtung des Gesetzes für schuldig befunden worden war. Florin tötete seine Frau demnach im Juni 1998, nachdem ihm die Aufenthaltsgenehmigung für Namibia verweigert worden war. Seine Frau wollte ihm offenbar nicht erlauben, seine beiden Kinder mit nach Deutschland zu nehmen.

Richter Boas Usiku wurde kürzlich zum neuen Vorsitzenden des Verfahrens ernannt, und es wurde angeordnet, dass beide Parteien bis zum 16. Oktober vor Gericht ihre Argumente vortragen müssen. Florin macht geltend, dass er für eine Entlassung auf Bewährung in Betracht gezogen werden sollte, da er seine lebenslange Haftstrafe nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes 8 von 1959 verbüße, welches zum Zeitpunkt der Begehung der Straftaten, für die er verurteilt wurde, in Kraft gewesen sei. Die Regierung und andere Beklagte, darunter das Innenministerium, räumen ein, dass Florin die Straftat zwar begangen habe, als das Strafvollzugsgesetz von 1959 in Kraft war, betonen aber, verurteilt worden sei er unter dem Strafvollzugsgesetz von 1998. „Die Behauptung des Antragstellers (Florin), für eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach dem Gesetz von 1959 in Frage zu kommen, ist weder sachlich noch rechtlich gerechtfertigt, da der Antragsteller für seine Straftaten während der Geltungsdauer des Strafvollzugsgesetzes von 1998 verurteilt wurde, das das aufgehobene Strafvollzugsgesetz änderte", so die Antragsgegner in den Gerichtsunterlagen.

Die Regierung vertritt den Standpunkt, dass Florin nach 23 Jahre in Haft weitere zwei Jahre absitzen müsse, bevor er für eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung in Frage komme. Sie betrachte Florins Vorgehen als Missbrauch des Rechtswegs. „Der Antragsteller sollte die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel im Rahmen des einschlägigen Rechtsrahmens nutzen, anstatt die Gerichte missbräuchlich um seine Entlassung auf Bewährung zu bitten.“

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-15

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