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Verfassung wird rechtgegeben

Sodomie-Gesetz: LGBTQ-Gemeinschaft gleich vor Obergericht
Das Urteil des Windhoeker Obergerichts, demzufolge das Sodomie-Strafgesetz als verfassungswidrig gilt und demnach nun die entsprechenden Paragrafen aus den tangierenden Gesetzen entfernt werden müssen, wurde von der LGBTQ+-Gemeinschaft und Menschenrechtlern begrüßt. Ob die namibische Legislative und die Exekutive dieses Urteil respektieren, bleibt abzuwarten.
Kristien Kruger
Von Kristien Kruger

(Bearbeitet von F. Steffen)

Windhoek

Eine große Gruppe von Zugehörigen und Unterstützern der LGBTQ-Gemeinschaft hatte sich am Freitag vor dem Windhoeker Obergericht versammelt und zeigte sich erfreut, als die Richter Nate Ndauendapo, Shafimana Ueitele und Claudia Claasen ihr Urteil verkündeten. Die Richter bewirkten die Aufhebung des namibischen Sodomie-Gesetzes. Rechtsexperten haben indessen die Regierung, insbesondere die Exekutive und die Legislative, aufgefordert, das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu respektieren.

Das Urteil erging, nachdem der LGBTQ-Aktivist Friedel Dausab beantragt hatte, das Sodomie-Gesetz als verfassungswidrig und ungültig zu erklären. Weitgehend veraltet, hatte das Gesetz einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern im privaten Bereich unter Strafe gestellt.

„Ich hoffe, dass dieses historische Urteil es uns ermöglichen wird, in der Öffentlichkeit Händchen zu halten, unseren Familien unsere Partner vorstellen zu dürfen und unsere Liebe zu feiern. Ich hoffe, dass die Menschen von einer Liebe träumen dürfen, die nicht als Verbrechen gilt“, erklärte Dausab in einer Presseerklärung.

Er hatte gegen Gesetze argumentiert, die gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern kriminalisieren. Das Obergericht erklärte am Freitag das Gesetz, welches „Sodomie und unnatürliche sexuelle Vergehen“ zum gemeinrechtlichen Verbrechen erklärt, für verfassungswidrig und ungültig.

Respekt vor Judikative

Die Direktorin des Büros für Rechtsbeistand (LAC), Toni Hancox, lobte Dausabs Mut, hoffte aber auch, dass die Menschen das Gerichtsurteil respektieren werden. Uno Katjipuka vom Nixon Marcus Public Law Office äußerte diesbezüglich: „Man kann nur hoffen, dass unsere Regierung (Exekutive und Legislative) unsere verfassungsmäßigen ‚Werte der Gleichheit und Würde für alle‘ genügend respektiert, um es jetzt dabei zu belassen.“

Die Feministin und Gender-Aktivistin der Namibia Diverse Women's Association (NDWA), Linda Baumann, erklärte gegenüber NMH, dass dieses Urteil ein Grund zum Feiern sei: „Da ich seit 20 Jahren Teil dieser Gemeinschaft bin, kann ich nicht aufhören, laut zu schreien und zu sagen, wie stolz ich bin, eine lesbische Frau zu sein.“ Sie wies aber auch darauf hin, dass es immer noch viele Gruppen gibt, die gegen die LGBTQ-Gemeinschaft agieren und sich diese Gemeinschaft deshalb um ihre Sicherheit kümmern sollte.

„Ich bin so froh. Ich bin so dankbar, dass wir heute auf der richtigen Seite der Geschichte stehen und voranschreiten! Die Tränen in den Augen meiner schwulen Bekannten und Freunde, die Freude und Erleichterung, sind massiv!“, sagte Lize Ehlers, die Co-Direktorin von „Drag Night Namibia“.

Der junge und international anerkannte Unternehmer und Philanthrop aus Südafrika, Tony McPherson, der auch für die internationalen Beziehungen von „OUT&PROUD Namibia“ zuständig ist, lobte in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung die Ausdauer und den Kampfgeist der namibischen LGBTQ-Gemeinschaft.

Menschenwürde und Gleichheit

Dausab hatte vor Gericht die betreffenden Gesetze als einen Angriff auf seine verfassungsmäßigen Rechte auf Menschenwürde, Gleichheit und Privatsphäre sowie die Rechte auf Meinungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit erkannt. „Ich glaube, dass das Urteil ein Sieg für alle in Namibia ist, weil es auf der Idee grundiert, dass die verfassungsmäßigen Rechte auf alle Personen in Namibia zutreffen. Dies ist nicht nur ein Sieg für die LGBTQ-Gemeinschaft, sondern für die namibische Verfassung, die dazu dient, uns alle zu schützen“, sagte Dianne Hubbard gegenüber NMH. Hubbard war länger als 30 Jahre lang Koordinatorin des „Gender Research & Advocacy Projects“ beim LAC.

Florence /Khaxas, die geschäftsführende Direktorin des Y-Fem Namibia Trust, glaubt, dass eine neue Zeit für Namibia angebrochen ist: „Namibischen Bürgern wird Freiheit von Diskriminierung garantiert und sie werden mit Würde und Gleichheit behandelt, wie es in der Verfassung verankert ist.“

Der Alt-Minister und Parlamentarier Jerry Ekandjo, der als Treiber der Gesetzgebung gegen die Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Eheschließungen gilt, wollte am Freitag kein Kommentar liefern, da er sich außerhalb Windhoeks befinde und noch keine Einsicht in das Urteil erhalten habe.

Auswirkung auf weitere Gesetze

Ndauendapo, Ueitele und Claasen hatten befunden: „Die Differenzierung, welche diese Gesetze homosexuellen Männern auferlegt, kommt einer ungleichen Behandlung gleich und ist daher verfassungswidrig.“ Die Richter befanden weiter, dass die Kriminalisierung des Geschlechtsverkehrs zwischen einwilligenden erwachsenen Männern im Privatleben in einer demokratischen Gesellschaft nicht gerechtfertigt sei. Das Gericht ordnete an, dass das Verbrechen der Sodomie im Strafprozessgesetz, im Einwanderungskontrollgesetz und im Verteidigungsgesetz für verfassungswidrig und ungültig erklärt wird.

Für Menschenrechtsanwalt, Norman Tjombe, war von Anfang an klar, dass das Gericht zu diesem Befund gelangen musste, „vor allem angesichts der jüngsten Urteile sowohl im Obergericht als auch im Obersten Gerichtshof“.

Minderheitenschutz

Die Ministerien für Justiz sowie für Inneres, Immigration und Sicherheit als auch für Verteidigung und nicht zuletzt der Generalstaatsanwalt und der Generalstaatsankläger hatten den Antrag Dausabs abgelehnt, da solch ein Antrag nicht im Sinne der Mehrheit der Gesellschaft sei, welche die Sodomie ablehne.

„Eine wichtige Lehre aus den Gerichten ist, dass Menschenrechte durch die Verfassung geschützt sind und nicht der Mehrheitsmeinung der Öffentlichkeit unterliegen, egal wie kraftvoll und lautstark diese ist“, sagte Tjombe. Laut /Khaxas ist dies ein wegweisendes Urteil, besonders im Hinblick auf andere afrikanische Länder.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-22

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