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Vergewaltiger Krylov jetzt hinter Gittern – Namibische Komplizin ebenfalls verurteilt

Iréne-Mari van der Walt
Windhoek (imvdw/sno) – Am Montag befand Richterin Claudia Claasen den russischen Staatsbürger Alexander Krylov und seine namibische Mitangeklagte, Anna Katrina Engelbrecht, vor dem Obergericht in Windhoek in 13 Fällen der Vergewaltigung und in 15 Fällen des Kinderhandels gemeinsam für schuldig. Die Verlesung des Urteils dauerte knapp fünf Stunden. Beiden wurde die Kaution entzogen.

Krylov, der sich in 10 Fällen der Vergewaltigung und in 10 Fällen des Kinderhandels schuldig gemacht hat, wurde auch wegen der illegalen Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige verurteilt. Auch wurde er des Kinderhandels für schuldig befunden, weil er die Mädchen mit seinem Fahrzeug in seine Wohnung transportiert hatte, wo er Sex mit ihnen hatte.

Der Staat behauptete während des Prozesses, dass Krylov im Jahr 2017 fünf minderjährige Mädchen im Alter von 13 bis 16 Jahren in Walvis Bay mehrmals vergewaltigt habe. Die Staatsanwaltschaft behauptete ferner, Engelbrecht habe die Opfer für Krylov angeworben und sie zu ihm gebracht, um mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben.

Obwohl die Mehrheit der Opfer aussagte, dass sie sexuelle Gefälligkeiten gegen Geld geleistet hätten, stellte Claasen fest, dass sie minderjährig waren und aus ärmlichen sozioökonomischer Hintergrund stammten, was sie anfällig für solchen Missbrauch machte.

„Das Gericht ist obendrein der Meinung, dass dies nicht nur einmal geschehen ist, sondern später zu einem organisierten Schema wurde“, so Claasen in ihrem Urteil. Sie wies auch darauf hin, dass die Version der Angeklagten, sie seien sich des geringen Alters der Opfer nicht bewusst gewesen, zurückgewiesen wurde.

Nach der Verkündung beantragte der Rechtsvertreter von Krylov und Engelbrecht beim Gericht die Gewährung einer Kaution bis zur Urteilsverkündung. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Beide bleiben bis zu ihrem nächsten Erscheinen am 22. Februar in Untersuchungshaft, um letzte Argumente vor der endgültigen Urteilsverkündung vorzubringen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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