Verkehrsunfall-Fonds siegt vor Gericht
Beschluss des Überprüfungs-Ausschusses, das Ausschreibungsverfahren neu zu beginnen, wurde abgelehnt
Nachdem ein Bieter vor dem Nachprüfungsausschuss mit seinem Antrag auf Aufhebung des Auftrages (Tenders) durch den namibischen Verkehrsunfall-Fonds erfolgreich war, wurde diese Entscheidung vorgestern vor dem Obergericht aufgehoben.
Von Kristien Kruger
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der namibische Verkehrsunfall-Fonds (MVA) war am Dienstag mit seinem Antrag beim Obergericht in Windhoek erfolgreich, eine Entscheidung des Nachprüfungs-Ausschusses für das öffentliche Auftragswesen aufheben zu lassen.
Nachdem der MVA im Dezember eine Ausschreibung für die Dienstleistungen im Bereich des Investitionsmanagements vergeben hatte, reichte einer der 27 Bieter einen Antrag auf Überprüfung der Auftragsvergabe beim Nachprüfungsausschuss ein. Das Gremium ordnete an, dass das Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt werden müsse.
Die MVA war mit der Entscheidung unzufrieden und wandte sich im Eilverfahren an das Obergericht, um die Entscheidung des Gremiums aufzuheben. Er machten geltend, dass der betreffende Bieter zunächst beim MVA einen Antrag auf Überprüfung hätte stellen müssen.
Richter Shafimana Ueitele entschied zugunsten des MVA und ordnete an, dass die Entscheidung des Gremiums aufgehoben wird. Ueitele ordnete außerdem an, dass der betreffende Bieter, der den Nachprüfungsantrag bei dem Ausschuss eingereicht hatte, nämlich Orcas Investment Managers (PTY) LTD, die Verfahrenskosten des MVA zu tragen hat.
Der Hintergrund
Der MVA schickte am 7. Dezember 2022 allen Bietern eine „Bekanntmachung über die Auswahl der Vergabe“ und erhielt eine Woche später ein Schreiben von Orcas Investment, in dem dieser seine Unzufriedenheit zum Ausdruck brachte und mehrere Forderungen stellte.
Zum Ende desselben Monats verschickte der MVA an alle erfolgreichen Bieter ein entsprechendes Schreiben, eine Vergabebestätigung. Daraufhin erhielt der MVA noch am selben Tag eine E-Mail von Orcas Investment, in der das Unternehmen mitteilte, dass es einen Antrag zur Überprüfung durch das Prüfungsgremium eingereicht habe. Der Überprüfungsantrag war erfolgreich, und der MVA reichte deshalb einen Eilantrag beim Obergericht in Windhoek ein, um diesen als ungültig erklären zu lassen.
Kein Antrag gestellt
Der MVA behauptete in dem Antrag, dass Orcas Investment bestimmte Anforderungen nicht erfüllt habe, bevor er den Antrag bei dem Gremium eingereicht habe.
Nach Angaben des MVA müssen die Bieter zunächst einen Antrag auf Überprüfung bei der betreffenden öffentlichen Einrichtung stellen. Wenn die verantwortliche Abteilung auf diesen Antrag nicht reagiert oder der Bieter mit der Antwort unzufrieden ist, können sie erst dann das Nachprüfungsgremium mit einem Überprüfungsantrag beauftragen. Die MVA argumentierte, Orcas Investment habe nie einen Antrag auf Überprüfung gestellt.
Orcas Investment machte bei der Anhörung geltend, dass das Schreiben (der Brief), der im Dezember eingereicht wurde, ihr Ersuchen auf eine Überprüfung dargestellt habe. Das Gericht entschied jedoch, dass es sich bei dem Schreiben von Orcas Investment lediglich um eine Unzufriedenheitsbekundung, eine Aufforderung zur Klärung und ein Ersuchen, um bestimmte Unterlagen einzusehen zu können, war und es sich nicht um einen Antrag auf Überprüfung der Ausschreibung handelte.
„Da kein Antrag auf Überprüfung gestellt wurde, war der Überprüfungsausschuss nicht befugt, die Entscheidung einer öffentlichen Einrichtung umzuwerfen", so Ueitele in seinem Urteil. Der Fall wurde aus dem Register gestrichen.
(Bearbeitet von S. Noechel)
Windhoek
Der namibische Verkehrsunfall-Fonds (MVA) war am Dienstag mit seinem Antrag beim Obergericht in Windhoek erfolgreich, eine Entscheidung des Nachprüfungs-Ausschusses für das öffentliche Auftragswesen aufheben zu lassen.
Nachdem der MVA im Dezember eine Ausschreibung für die Dienstleistungen im Bereich des Investitionsmanagements vergeben hatte, reichte einer der 27 Bieter einen Antrag auf Überprüfung der Auftragsvergabe beim Nachprüfungsausschuss ein. Das Gremium ordnete an, dass das Ausschreibungsverfahren erneut durchgeführt werden müsse.
Die MVA war mit der Entscheidung unzufrieden und wandte sich im Eilverfahren an das Obergericht, um die Entscheidung des Gremiums aufzuheben. Er machten geltend, dass der betreffende Bieter zunächst beim MVA einen Antrag auf Überprüfung hätte stellen müssen.
Richter Shafimana Ueitele entschied zugunsten des MVA und ordnete an, dass die Entscheidung des Gremiums aufgehoben wird. Ueitele ordnete außerdem an, dass der betreffende Bieter, der den Nachprüfungsantrag bei dem Ausschuss eingereicht hatte, nämlich Orcas Investment Managers (PTY) LTD, die Verfahrenskosten des MVA zu tragen hat.
Der Hintergrund
Der MVA schickte am 7. Dezember 2022 allen Bietern eine „Bekanntmachung über die Auswahl der Vergabe“ und erhielt eine Woche später ein Schreiben von Orcas Investment, in dem dieser seine Unzufriedenheit zum Ausdruck brachte und mehrere Forderungen stellte.
Zum Ende desselben Monats verschickte der MVA an alle erfolgreichen Bieter ein entsprechendes Schreiben, eine Vergabebestätigung. Daraufhin erhielt der MVA noch am selben Tag eine E-Mail von Orcas Investment, in der das Unternehmen mitteilte, dass es einen Antrag zur Überprüfung durch das Prüfungsgremium eingereicht habe. Der Überprüfungsantrag war erfolgreich, und der MVA reichte deshalb einen Eilantrag beim Obergericht in Windhoek ein, um diesen als ungültig erklären zu lassen.
Kein Antrag gestellt
Der MVA behauptete in dem Antrag, dass Orcas Investment bestimmte Anforderungen nicht erfüllt habe, bevor er den Antrag bei dem Gremium eingereicht habe.
Nach Angaben des MVA müssen die Bieter zunächst einen Antrag auf Überprüfung bei der betreffenden öffentlichen Einrichtung stellen. Wenn die verantwortliche Abteilung auf diesen Antrag nicht reagiert oder der Bieter mit der Antwort unzufrieden ist, können sie erst dann das Nachprüfungsgremium mit einem Überprüfungsantrag beauftragen. Die MVA argumentierte, Orcas Investment habe nie einen Antrag auf Überprüfung gestellt.
Orcas Investment machte bei der Anhörung geltend, dass das Schreiben (der Brief), der im Dezember eingereicht wurde, ihr Ersuchen auf eine Überprüfung dargestellt habe. Das Gericht entschied jedoch, dass es sich bei dem Schreiben von Orcas Investment lediglich um eine Unzufriedenheitsbekundung, eine Aufforderung zur Klärung und ein Ersuchen, um bestimmte Unterlagen einzusehen zu können, war und es sich nicht um einen Antrag auf Überprüfung der Ausschreibung handelte.
„Da kein Antrag auf Überprüfung gestellt wurde, war der Überprüfungsausschuss nicht befugt, die Entscheidung einer öffentlichen Einrichtung umzuwerfen", so Ueitele in seinem Urteil. Der Fall wurde aus dem Register gestrichen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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