Verleumdungsklage: 130 000 N$ für Kanyamas
Pensionierte Krankenschwester zu Schadensersatz verurteilt
Windhoek (rk/sb) - Die pensionierte Krankenschwester Mathilde Kadhikwa wurde verurteilt, dem Unternehmer Shapwa Kanyama und seiner Frau Betty Kanyama, die im öffentlichen Gesundheitswesen tätig sind, 130 000 N$ Schadensersatz zu zahlen. Am vergangenen Montag entschied Richterin Beatrix De Jager am Obergericht Windhoek, dass Kadhikwa 80 000 N$ an Shapwa und 50 000 N$ an Betty zahlen sowie die Gerichtskosten tragen muss.
Öffentliche Gelder genutzt
Das Paar reichte im Juli 2022 über ihren Anwalt Sisa Namandje eine Verleumdungsklage über 400 000 N$ gegen Kadhikwa ein. Anlass war eine Tonaufnahme, in der Kadhikwa behauptete, die Kanyamas hätten ihre 10-Millionen-N$-Hochzeit mit öffentlichen Geldern finanziert. Außerdem beschuldigte sie Shapwa, Finanzverbrechen zu begehen und unrechtmäßig staatliche Gelder in die eigene Tasche zu stecken, während staatliche Krankenhäuser aufgrund unzureichender Mittel unter Versorgungsengpässen litten.
„Implizit verleumderisch“
Richterin De Jager befand, dass die Tonaufnahme implizit verleumderisch sei, da sie Shapwa als unehrlichen und korrupter Geschäftsmann darstelle. Kadhikwa konnte nicht beweisen, dass ihre Aussagen wahr oder im öffentlichen Interesse seien. „Es steht außer Frage, dass die Veröffentlichung Themen von öffentlichem Interesse berührte. Das ist jedoch keine Verteidigung“, erklärte die Richterin.
Öffentliche Gelder genutzt
Das Paar reichte im Juli 2022 über ihren Anwalt Sisa Namandje eine Verleumdungsklage über 400 000 N$ gegen Kadhikwa ein. Anlass war eine Tonaufnahme, in der Kadhikwa behauptete, die Kanyamas hätten ihre 10-Millionen-N$-Hochzeit mit öffentlichen Geldern finanziert. Außerdem beschuldigte sie Shapwa, Finanzverbrechen zu begehen und unrechtmäßig staatliche Gelder in die eigene Tasche zu stecken, während staatliche Krankenhäuser aufgrund unzureichender Mittel unter Versorgungsengpässen litten.
„Implizit verleumderisch“
Richterin De Jager befand, dass die Tonaufnahme implizit verleumderisch sei, da sie Shapwa als unehrlichen und korrupter Geschäftsmann darstelle. Kadhikwa konnte nicht beweisen, dass ihre Aussagen wahr oder im öffentlichen Interesse seien. „Es steht außer Frage, dass die Veröffentlichung Themen von öffentlichem Interesse berührte. Das ist jedoch keine Verteidigung“, erklärte die Richterin.
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Allgemeine Zeitung
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