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Versicherungen haben Händler bevorzugt

Hollard einigt sich mit der Behörde auf Strafzahlung
Einige Versicherungsfirmen sollen Exklusivverträge mit Händlern für Windschutzscheiben abgeschlossen haben, was gegen das Wettbewerbsgesetz verstößt. Das teilte Namibias Wettbewerbskommission (NaCC) am Wochenende mit und beruft sich auf Ermittlungen von 2017 und 2018. Eine Firma muss jetzt Strafgeld zahlen.
Brigitte Weidlich
Brigitte Weidlich

Windhoek

Der NaCC zufolge haben verschiedene Versicherungsfirmen exklusive Vereinbarungen getroffen. Die NACC hat insbesondere folgende Firmen untersucht: Santam Namibia Ltd, Hollard Insurance Company, Old Mutual Short-Term Insurance Company und Momentum Short-Term Insurance (früher bekannt als Quanta Insurance Ltd). Es handelte sich laut der NaCC um Windschutzscheibenhändler wie PG Glass, Perfect Glass CC und Gregs Motor Spares.

Hollard hat sich aber kürzlich mit der NaCC auf Zahlung einer Strafe geeinigt. Des Windhoeker Obergericht muss noch das grüne Licht geben. Im Amtsblatt vom 13. Juni steht, dass Hollard sich verpflichtet, einen Gesamtvergleichsbetrag von drei Mio. N$ zu zahlen. Der Betrag von 2,1 Mio. N$ ist eine Geldstrafe und 900 000 N$ soll Hollard zur Deckung eines Teils der Kosten für die NACC entrichten, die sich aus der Untersuchung ergaben.

„Ausschließlichkeitsvereinbarungen sind Vereinbarungen, in denen Parteien versprechen, ausschließlich mit bestimmten Parteien und nicht mit deren Konkurrenten Geschäfte zu betreriben“, erklärte die Wettbewerbskommission. Die Untersuchung der Kommission habe ergeben, dass die Versicherungsunternehmen und Einzelhändler bei der Lieferung und Montage von Windschutzscheiben an versicherten Fahrzeugen bevorzugt wurden. Das galt für Fahrzeuge, die bei den genannten Firmen versichert waren. „Diese Vereinbarungen begünstigen daher bestimmte Windschutzscheiben-Händler gegenüber anderen Windschutzscheiben-Händlern.“

Das sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz.

Einige der betroffenen Vereinbarungen ergaben, dass manche Einzelhändler als bevorzugte Lieferanten behandelt wurden. Manche Einzelhändler erhielten die erste Option zur Lieferung von Windschutzscheiben an versicherte Fahrzeuge. Einige Verträge enthielten darüber hinaus Rabattregelungen für die Vermittlung von Kunden an Windschutzscheiben-Händler.

Darüber hinaus sollen einige Versicherungen auch vereinbart haben, Kunden die anteilige Zahlung bei Reparaturen oder neuen Windschutzscheiben für versicherte Kunden zu erlassen, falls sie die Reparatur von den genannten Windschutzscheiben-Händlern durchführen ließen. Das sei unlauterer Wettbewerb.

Diese exklusiven Vereinbarungen seien besorgniserregend, da sie die Wahl der Verbraucher einschränkten, da sie von ausgeschlossenen Händlern keine Angebote wahrnehmen konnten.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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