Vier Wilderer zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt
Windhoek (cr) • Richter Johannes Shuuveni verurteilte vier Nashornwilderer am 18. September zu jeweils 13 Jahren Haft.
Der verstorbene Gerson Kandjii, ein ehemaliger Chiropraktiker der Fußballnationalmannschaft, war ebenfalls in die Angelegenheit verwickelt. Die Verhaftungen gehen auf einen Wildereivorfall im Dezember 2016 zurück, bei dem vier Breitmaulnashörner auf einer privaten Farm im Gobabis-Bezirk getötet wurden.
Das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus erklärte in einer Presseerklärung, dass es die Haftstrafen, die keine Geldstrafe vorsehen, begrüßt.
Die Angeklagten waren wegen der Jagd auf besonders geschütztes Wild, Diebstahls von Nasenhörnern, böswilliger Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs angeklagt.
Alle vier Angeklagten wurden in drei von vier Anklagepunkten verurteilt. Das Urteil des Gerichts lautet: 15 Jahre Haft, davon fünf Jahre zur Bewährung, für die Jagd auf besonders geschütztes Wild. Sechs Jahre, davon drei Jahre zur Bewährung, für den Diebstahl der Nasenhörnern. Drei der vier Angeklagten wurden wegen Hausfriedensbruchs zu einem Jahr mit sechs Monaten Bewährung verurteilt. Von der Anklage der böswilligen Sachbeschädigung wurden alle freigesprochen.
„Das Urteil von Magistrat Shuuveni zeigt die Schwere der begangenen Straftat und das Verständnis der Justiz für die Auswirkungen der Nashornwilderei auf den Naturschutz und die damit verbundenen Vorteile. Dies ist auch eine deutliche Botschaft, dass die Wilderei von Nashörnern in Namibia schwerwiegende Folgen hat und dass die Beteiligten gewarnt werden müssen oder das gleiche Schicksal erleiden werden“, so das Umweltministerium.
Der verstorbene Gerson Kandjii, ein ehemaliger Chiropraktiker der Fußballnationalmannschaft, war ebenfalls in die Angelegenheit verwickelt. Die Verhaftungen gehen auf einen Wildereivorfall im Dezember 2016 zurück, bei dem vier Breitmaulnashörner auf einer privaten Farm im Gobabis-Bezirk getötet wurden.
Das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus erklärte in einer Presseerklärung, dass es die Haftstrafen, die keine Geldstrafe vorsehen, begrüßt.
Die Angeklagten waren wegen der Jagd auf besonders geschütztes Wild, Diebstahls von Nasenhörnern, böswilliger Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs angeklagt.
Alle vier Angeklagten wurden in drei von vier Anklagepunkten verurteilt. Das Urteil des Gerichts lautet: 15 Jahre Haft, davon fünf Jahre zur Bewährung, für die Jagd auf besonders geschütztes Wild. Sechs Jahre, davon drei Jahre zur Bewährung, für den Diebstahl der Nasenhörnern. Drei der vier Angeklagten wurden wegen Hausfriedensbruchs zu einem Jahr mit sechs Monaten Bewährung verurteilt. Von der Anklage der böswilligen Sachbeschädigung wurden alle freigesprochen.
„Das Urteil von Magistrat Shuuveni zeigt die Schwere der begangenen Straftat und das Verständnis der Justiz für die Auswirkungen der Nashornwilderei auf den Naturschutz und die damit verbundenen Vorteile. Dies ist auch eine deutliche Botschaft, dass die Wilderei von Nashörnern in Namibia schwerwiegende Folgen hat und dass die Beteiligten gewarnt werden müssen oder das gleiche Schicksal erleiden werden“, so das Umweltministerium.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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