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Die Felszeichnungen auf der Ameib-Gästefarm sind eine bekannte Touristenattraktion. Foto: Claudia Reiter
Die Felszeichnungen auf der Ameib-Gästefarm sind eine bekannte Touristenattraktion. Foto: Claudia Reiter

Vor Gericht wegen ECCs

Bergbauaktivitäten wegen Felsenmalerei eingestellt
Eine Studie bei den Otjohorongo-Granit-Hügeln und der Farm Gross-Okandjou nordwestlich von Omaruru in der Erongo- Region hat ergeben, dass prähistorische Felszeichnungen in dem Gebiet durch Bergbauaktivitäten zerstört wurden, was dazu geführt hat, dass Umweltverträglichkeitsbescheinigungen (ECCs) zurückgerufen wurden. Ein Unternehmen ficht diesen Entschluss nun an.
Stefan Noechel,Kristien Kruger
Von K. Kruger und S. Noechel

Windhoek

Die Eigentümer des Ekungungu-Steinbruchs befinden sich in einem Rechtsstreit mit dem Vorsitzenden des namibischen Denkmalrats (NHC), dem Ministerium für Bergbau und Energie (MME) und dem Ministeriums für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT). Dem Unternehmen wurde die Unbedenklichkeitsbescheinigung (ECC) für ungültig erklärt und im vergangenen Jahr entzogen. Grund war, dass bei der Abschätzung für einen Abbau von Marmor und Granit in der Umgebung von Otjohorongo und der Farm Groß-Okandjou die Studien nicht das Kulturerbe in Form von 30 bedeutenden archäologischen Standorten mit über 530 Felsmalereien beachtet hatten (AZ berichtete).

Dieser Bericht entstand als die Omatjete-Gemeinschaft im Januar 2020 ihren Kummer über die Steinbruchaktivitäten in der Region ausgesprochen und nach einem Besuch vor Ort die Zerstörung der Felsenmalerei bestätigt hatte.

Nach Angaben des Klägers (Ekungungu) waren sie sich keiner Inspektion und/oder Umweltstudie bewusst. Erst als lokale Zeitungen darüber berichteten, wurden sie sich dessen bewusst. Der Geschäftsführer von Ekungungu, Moses Sasamba, soll beim NHC nach der Studie gefragt haben, wobei der Denkmalsrat ihm jedoch keine Kopie aushändigen wollte, da der Bericht noch nicht abgeschlossen und vervollständigt sei.

„Der Bericht war lediglich ein Teil eines größeren gesetzlichen Rahmens und stellte nur eine Vorstufe zur endgültigen Entscheidung des zuständigen Ministers dar. Der Bericht war nie dazu bestimmt, den Journalisten freigegeben zu werden“, heißt es in der eidesstattlichen Erklärung des NHCs.

Sasamba behauptet in seiner am Obergericht in Windhoek eingereichten Klage, dass der Denkmalsrat und der Minister für Bergbau und Energie ihnen weder vor noch nach Abschluss der Studie die Möglichkeit gegeben hätten, sich in irgendeiner Form zu äußern.

„Der Beginn, die Durchführung und der Abschluss der Studie und insbesondere die Empfehlungen in dem Bericht sind irrational, unvernünftig und willkürlich. Die Art und Weise, in der die Studie durchgeführt wurde, war weder transparent noch fair. Der erste Beschwerdegegner (NHC) hat dem Antragsteller keine Information zur Verfügung gestellt, um damit die Richtigkeit der Studie zu belegen“, heißt es in Ekungungus Klage. Auf dieser Grundlage fordert Ekungungu die Überprüfung und Aufhebung der Entscheidung des Denkmalsrats und der Ministerien im Zusammenhang mit der archäologischen Evaluierungsstudie für die Farmen Otjohorongo und Gross Kandjou.

Es wird in der Klageschrift behauptet, dass die Entschlüsse der betroffenen Behörden nicht im Einklang mit den Artikeln 10 (Gleichheit und Freiheit von Diskriminierung) und Artikel 18 (Verwaltungsgerichtsbarkeit) der namibischen Verfassung stehen und deshalb die Umweltstudie als null und nichtig erklärt werden müsse.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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