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Azaan Madisia (regs) het in 'n brief aan Shanon Wasserfall se geliefdes om hul vergifnis gepleit. Foto Iréne-Mari van der Walt
Azaan Madisia (regs) het in 'n brief aan Shanon Wasserfall se geliefdes om hul vergifnis gepleit. Foto Iréne-Mari van der Walt

Wasserfall-Mörder freigesprochen

Richter sieht keinen unrechtmäßige oder vorsätzliche Tötung
Nach drei Jahren geht nun der Wasserfall-Mord zu Ende. Die Angeklagten Azaan Madisia und Steven Mulungu wurden des Mordes An Shannon Wasserfall freigesprochen. Nur die Behinderung der strafrechtlichen Ermittlungs-Klage und Versicherungsbetrug wird ihnen zur Last gelegt.
Iréne-Mari van der Walt
Von Iréne-Mari van der Walt und Jemimah Ndebele

(Bearbeitet von S. Noechel)

Windhoek

Oberrichter Christie Liebenberg hat am Dienstag die wegen Mordes an Shannon Wasserfall Angeklagten Geschwister Azaan Madisia und Steven Mulungu auf just diese Mordklage freigesprochen. Liebenberg entschied, dass Madisia nicht die Absicht hatte, Wasserfall zu töten, als sie sie während eines Handgemenges im Jahr 2020 umstieß. „Es ist unbestritten, dass der Tod von Wasserfall eine Folge der Tatsache war, dass die Beschuldigte (Madisia) sie nach einem Handgemenge geschubst hatte.“

„Das Gericht ist nicht davon überzeugt, dass die Angeklagte Wasserfall unrechtmäßig und vorsätzlich getötet hat. Es gibt keine Beweise dafür, dass Madisia redlicherweise hätte vorhersehen können, dass ihre Handlungen zum Tod der Verstorbenen führen würden“, heißt es in dem Urteilsspruch.

Madisia und Mulundu wurden auch von der Raub-Klage mit erschwerenden Umständen freigesprochen. Liebenberg entschied, dass Madisia bei der Entsorgung von Wasserfalls persönlichen Gegenständen nicht die Absicht hatte, Wasserfall ihrer Gegenstände zu berauben. Madisias Ziel war es vielmehr, alle möglichen Beweise zu beseitigen, die auf einen Mord hätten hinweisen könnten, so Liebenbergs Urteil.

Beide Angeklagten wurden auf die Klage der Behinderung strafrechtlicher Ermittlungen für schuldig befunden, da sie die Leiche von Wasserfall aus Madisias Haus entfernt und in einem abgelegenen Gebiet zwischen den Dünen in der Nähe von Walvis Bay begraben hatten.

Madisia wurde außerdem in zwei Anklagepunkten wegen Betrugs im Zusammenhang mit einem Mobiltelefon und einem Laptop für schuldig befunden, die sie ihrem Versicherer fälschlicherweise als vermisst gemeldet hatte, um dadurch eine Geldauszahlungen zu erhalten.

Der Brief

Während der Schlussplädoyer der Angeklagten am Mittwoch im Obergericht trat Madisia nicht wieder in den Zeugenstand, um eine Straffverminderung zu erwirken. Sie hatte ihrem Rechtsanwalt Albert Titus einen Brief übergeben, den er im Gericht vorlas. Im besagten Brief schüttete sie ihr Herz aus. Ihre Worte richtete sie an die Eltern, Wasserfalls fünfjährigen Sohn und Wasserfalls ehemaligen Freund, Petrus Shoopala. Sie drückte dabei ihre Reue aus, wobei Wasserfalls Vater, Tega Matheus, als einziges Familienmittglied im Zeugenstand sagte: „Es hat mich kaputt gemacht. Zu wissen, dass die helfende Hand, die mich monatelang unterstützt hat, dieselbe Hand war, die den Schaden angerichtet hat.“ „Dieses Kapitel wird vor Gericht abgeschlossen, aber es wird immer noch damit enden, dass wir keine Tochter zurückbekommen“, sagte Matheus, als er Madisia auf der Anklagebank mit einem gebrochenen Blick ansah.

Beider Angeklagten Rechtsvertreter nannten in ihrem jeweiligen Schlussplädoyer, dass sie wegen der Behinderung strafrechtlicher Ermittlungen maximal drei Jahre Haft für ihre Mandanten fordern. Madisia und Mulundu werden am 13. Juni zum letzten Mal vor Liebenberg erscheinen, um dann das endgrültige Urteil zu hören.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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