Weitere Ausschreibung hinterfragt
Unregelmäßigkeiten: Africure beantragt vorläufige Verfügung
Das Unternehmen „Africure Pharmaceutical Namibia" hat im Obergericht eine einstweilige Verfügung beantragt und geht damit gegen die Entscheidungen seitens des staatlichen Auftragsvergabeausschusses sowie des namibischen Gesundheitsministeriums an, was die Auftragsvergabe für die Lieferung von antiretroviralen Produkten (ARV) anbetrifft.
Von Kristien Krüger, Windhoek
Die Vergabe eines Auftrags für die Lieferung von pharmazeutischen Produkten an das Gesundheitsministerium steht erneut im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens. „Africure Pharmaceutical Namibia“ wirft dem Auftragsvergabeausschuss (Central Procurement Board of Namibia, CPBN) vor, die Vorschriften für die Präferenz von lokalen Herstellern nicht eingehalten zu haben.
Africure argumentiert demnach, dass die Auftragsvergabe als unrechtmäßig geachtet werden müsse, da das Gesetz ausdrücklich danach trachte, lokale Hersteller zu bevorzugen. Nun hat das Unternehmen eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Ausschreibung, beziehungsweise die Aufnahme des Lieferungsprozesses, zu stoppen. Die Firma plant, die Auftragsvergabe vor Gericht anzufechten.
Shapwa Tangeni Kanyama, der Vorsitzende des Aufsichtsrates und Aktionär von Africure, erklärte in seiner Stellungnahme, dass Africure eine in Namibia registrierte Firma sei, die ausschließlich Namibiern gehöre: „Africure hat 89 Millionen N$ investiert und eine hiesige Fabrik errichtet mit dem Ziel, pharmazeutische Produkte einschließlich antiretroviraler Produkte herzustellen.“ Die Vergabekommission habe bei der Auftragsvergabe im Rahmen des „Open International Bid“ keine Preisdifferenziale oder lokale Präferenzen zugunsten der lokalen Hersteller beachtet.
Amon Ngavetene, Ratsmitglied des CPBN, bestätigte indessen, dass Africure in der Tat ein Angebot eingereicht habe und auch eine in Namibia registrierte Firma sei. Allerdings habe sich Africure in seinem Angebot selbst als „Packunternehmen“ ausgegeben, das auf einen ausländischen Hersteller angewiesen sei. Dieser Hersteller wird zwar im Antrag genannt, ist aber nicht Teil des Disputs vor Gericht.
„In den eingereichten Unterlagen des Angebots hat der Antragsteller das Zertifikat vorgelegt, das die Einfuhr von Arzneimitteln und weiteren Substanzen genehmigt“, behauptete Ngavetene in seiner an das Gericht gerichteten Erklärung. Demnach identifiziere das Arzneimittel-Registrierungszertifikat den Betrieb „Mylan Laboratories“ als Hersteller der Produkte, die Africure an den Staat liefern will, erklärte Ngavetene.
Die Parteien erschienen gestern vor Richter Kobus Miller am Obergericht in Windhoek.
Die Vergabe eines Auftrags für die Lieferung von pharmazeutischen Produkten an das Gesundheitsministerium steht erneut im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens. „Africure Pharmaceutical Namibia“ wirft dem Auftragsvergabeausschuss (Central Procurement Board of Namibia, CPBN) vor, die Vorschriften für die Präferenz von lokalen Herstellern nicht eingehalten zu haben.
Africure argumentiert demnach, dass die Auftragsvergabe als unrechtmäßig geachtet werden müsse, da das Gesetz ausdrücklich danach trachte, lokale Hersteller zu bevorzugen. Nun hat das Unternehmen eine einstweilige Verfügung beantragt, um die Ausschreibung, beziehungsweise die Aufnahme des Lieferungsprozesses, zu stoppen. Die Firma plant, die Auftragsvergabe vor Gericht anzufechten.
Shapwa Tangeni Kanyama, der Vorsitzende des Aufsichtsrates und Aktionär von Africure, erklärte in seiner Stellungnahme, dass Africure eine in Namibia registrierte Firma sei, die ausschließlich Namibiern gehöre: „Africure hat 89 Millionen N$ investiert und eine hiesige Fabrik errichtet mit dem Ziel, pharmazeutische Produkte einschließlich antiretroviraler Produkte herzustellen.“ Die Vergabekommission habe bei der Auftragsvergabe im Rahmen des „Open International Bid“ keine Preisdifferenziale oder lokale Präferenzen zugunsten der lokalen Hersteller beachtet.
Amon Ngavetene, Ratsmitglied des CPBN, bestätigte indessen, dass Africure in der Tat ein Angebot eingereicht habe und auch eine in Namibia registrierte Firma sei. Allerdings habe sich Africure in seinem Angebot selbst als „Packunternehmen“ ausgegeben, das auf einen ausländischen Hersteller angewiesen sei. Dieser Hersteller wird zwar im Antrag genannt, ist aber nicht Teil des Disputs vor Gericht.
„In den eingereichten Unterlagen des Angebots hat der Antragsteller das Zertifikat vorgelegt, das die Einfuhr von Arzneimitteln und weiteren Substanzen genehmigt“, behauptete Ngavetene in seiner an das Gericht gerichteten Erklärung. Demnach identifiziere das Arzneimittel-Registrierungszertifikat den Betrieb „Mylan Laboratories“ als Hersteller der Produkte, die Africure an den Staat liefern will, erklärte Ngavetene.
Die Parteien erschienen gestern vor Richter Kobus Miller am Obergericht in Windhoek.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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