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Justiz
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Willkür der Immigrationsbehörde

Henriette Lamprecht,Frank Steffen
Windhoek (hl/ste) - Der simbabwische Arzt, Dr. Innocent Ngwarati, droht vom Beamtenschimmel im Ministerium für Inneres, Migration und Sicherheit (MHAISS) zerrieben zu werden. Seine Klage im Obergericht scheint erneut Willkür und grobe Nachlässigkeit seitens der Immigrationsbeamten des MHAISS anzudeuten.

„Es ist traurig, entmutigend und in der Tat demütigend, sich als qualifizierter und fähiger Mann mit 17-jähriger Erfahrung im medizinischen Bereich letztendlich als Bettler wiederzufinden, der auf Almosen von Freunden und Verwandten angewiesen ist“, klagt der Arzt aus Swakopmund, der seit Februar dieses Jahres ohne ein Einkommen auskommen muss. Seine Arbeitserlaubnis war verstrichen und nun hat er das Obergericht per Eilantrag um Hilfe gebeten.

Dr. Ngwarati lebt seit 2014 im Land und eine Verlängerung seines Antrags auf eine Aufenthaltserlaubnis wurde vor mehr als einem Jahr (am 7. Mai 2021) genehmigt. Der Vorsitzende des Einwanderungsausschusses muss sich ersten Erkenntnissen zufolge geweigert haben oder grob nachlässig gewesen sein, indem die Verlängerung einfach nicht ausgestellt wurde.

In dem Eilantrag ersucht Ngwarati das Obergericht, den Leiter der Einwanderungsbehörde sowie den Vorsitzenden des Einwanderungsausschusses und das MHAISS daran zu hindern, ihn und seine Familie aus Namibia abzuschieben. Ngwarati fordert einen Gerichtsbeschluss, der den Einwanderungsausschuss beauftragt, Ngwaratis Antrag auf Verlängerung seiner Arbeitserlaubnis, der am 22. Februar eingereicht worden war, dringend zu bearbeiten und abzuschließen.

Ngwarati hatte sich bereits zuvor per Eilantrag an das Gericht gewendet, ebenfalls wegen des angeblich illegalen Handelns des Vorsitzenden sowie dessen Weigerung, die vom Ausschuss genehmigte Verlängerung auszustellen. Der Eilantrag war aufgrund fehlender Dringlichkeit vom Gericht abgewehrt worden. Stattdessen hatten er und sein Rechtsanwalt auf Empfehlung des Gerichts am 22. Februar einen neuen Antrag eingereicht. Seitdem herrscht Funkstille.

Der Rat sei gesetzlich verpflichtet, jeden Antrag innerhalb einer angemessenen Frist und ohne Nachteile für den Antragsteller abzuschließen, glaubt Ngwarati. Er erfülle die gesetzlichen Anforderungen, da der Rat seine Arbeitserlaubnis seit 2014 ausgestellt und erneuert hat, bevor die letzte am 22. Februar dieses Jahres verstrichen war. Die Anhörung wurde auf den 22. September vertagt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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