Yona erhält keine Staatsbürgerschaft
Windhoek (NMH/cr) - Das gleichgeschlechtliche Paar, das in den letzten Jahren mit seinem Rechtsstreit um die namibische Staatsbürgerschaft für seinen Sohn Yona große Aufmerksamkeit erregt hat, erlitt am Montag einen schweren Rückschlag, als das Oberste Gericht entschied, dass er die Staatsbürgerschaft nicht erhalten kann.
Der Namibier Phillip Lühl und der Mexikaner Guillermo Delgado waren im Oktober erfolgreich, als das Obergericht entschied, dass ihr Kind Yona, das sie in Südafrika durch eine Leihmutterschaft bekamen, die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten kann.
Der Minister für Inneres, Einwanderung und Sicherheit legte jedoch gegen das Urteil Berufung ein, und fünf Richter des Obersten Gerichtshofs erklärten das Urteil des Oberen Gerichtshofs für fehlerhaft und hoben es am Montag mit einem Gerichtsbeschluss auf. Oberrichter Peter Shivute, der stellvertretende oberste Richter Petrus Damaseb und die Richter Sylvestor Mainga, David Smuts und Theo Frank verhandelten den Fall am 6. März und verkündeten daraufhin ihr Urteil.
„Da die Geburt des Jungen nicht im Sinne des namibischen Staatsbürgerschaftsgesetzes registriert wurde, war das Oberste Gericht nicht in der Lage, die Staatsbürgerschaft zu verleihen“, heißt es in dem Urteil.
Der Namibier Phillip Lühl und der Mexikaner Guillermo Delgado waren im Oktober erfolgreich, als das Obergericht entschied, dass ihr Kind Yona, das sie in Südafrika durch eine Leihmutterschaft bekamen, die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erhalten kann.
Der Minister für Inneres, Einwanderung und Sicherheit legte jedoch gegen das Urteil Berufung ein, und fünf Richter des Obersten Gerichtshofs erklärten das Urteil des Oberen Gerichtshofs für fehlerhaft und hoben es am Montag mit einem Gerichtsbeschluss auf. Oberrichter Peter Shivute, der stellvertretende oberste Richter Petrus Damaseb und die Richter Sylvestor Mainga, David Smuts und Theo Frank verhandelten den Fall am 6. März und verkündeten daraufhin ihr Urteil.
„Da die Geburt des Jungen nicht im Sinne des namibischen Staatsbürgerschaftsgesetzes registriert wurde, war das Oberste Gericht nicht in der Lage, die Staatsbürgerschaft zu verleihen“, heißt es in dem Urteil.
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Allgemeine Zeitung
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