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Tamson ,Fitty' Hatuikulipi versucht einen dritten Antrag auf Kaution. Foto: Rita Kakelo
Tamson ,Fitty' Hatuikulipi versucht einen dritten Antrag auf Kaution. Foto: Rita Kakelo

„Fittys“ dritter Antrag auf Kaution

Fishrot-Prozess: Hatuikulipi präsentiert neue Fakten
Der im Fishrot-Korruptionsprozess Beschuldigte und Schwiegersohn des ehemaligen Fischereiministers Bernard Esau, Tamson „Fitty" Hatuikulipi, steht fast fünf Jahre nach seiner Verhaftung zum dritten Mal mit einem Kautionsantrag vor dem Obergericht in Windhoek und stützt sich dabei scheinbar erneut auf neue Fakten.
STAFF REPORTER
Von NMH, S. Noechel & F. Steffen

Windhoek



In der Hoffnung auf einen anderen Ausgang hat einer der im Fishrot-Korruptionsskandal Angeklagten, Tamson Hatuikulipi (ehemaliger Geschäftsmann und Fachberater), vor dem Richter des Obergerichts David Munsu auf der Grundlage angeblich neuer Fakten, einen dritten Versuch unternommen, gegen Kaution freizukommen. Die Anhörung begann Anfang der vergangenen Woche.



Angeblich neue Fakten



Hatuikulipi, der Schwiegersohn des Mitbeklagten und ehemaligen Fischereiministers Bernard Esau, hat zusammen mit seinem Pro-Bono-Anwalt Mbanga Siyomunji eine Kaution auf der Grundlage neuer Tatsachen beantragt. Als Gründe werden unter anderem die Tatsachen genannt, dass der Prozess nicht wie geplant am 2. November 2023 begonnen habe, die andauernde Untersuchungshaft seit seiner Verhaftung im November 2019, das Fehlen neuer Klagepunkte während seiner Inhaftierung, seine sich verschlechternde finanzielle Situation aufgrund eingefrorener Konten, der Mangel an emotionaler Unterstützung und die Möglichkeit, seine emotionalen Pflichten gegenüber seinen Kindern zu erfüllen. Ferner wolle er verschiedene Mitteilungen an Einrichtungen und Personen, worunter Jóhannes Stefánsson, vorzulegen.



Zu den neuen Fakten gehört auch die Behauptung von Hatuikulipi, er habe den verstorbenen Geschäftsmann Harold Pupkewitz als eine der Personen genannt, die angeblich Samherji kontaktiert hatte, um ein Treffen mit dem Fischereiminister zu bewirken.



Fischereiquoten auch ohne Treffen



Staatsanwalt Ezekiel Iipinge stellte klar, dass Fischereiunternehmen wie Samherji nicht verpflichtet waren, sich mit dem Minister zu treffen, um Fischereiquoten zu erhalten; sie mussten lediglich Partnerschaften mit bestehenden Quoteninhabern eingehen. Folglich behauptete er, dass Samherjis beharrliche Bemühungen, sich mit dem ehemaligen Minister zu treffen, von der Absicht geleitet waren, den Prozess zu korrumpieren.



Nach Angaben von Iipinge wurden Vermittler, darunter Hatuikulipi, eingeschaltet, um ein Treffen mit dem Minister zu ermöglichen. Aufgrund von Hatuikulipi Status als neuer Schwiegersohn des Ministers trat Samherji an ihn heran, weil er glaubte, er könne erreichen, was andere nicht geschafft hatten. Iipinge hob hervor, dass Hatuikulipi in einem Monat erreichen konnte, was andere in einem Jahr nicht schafften.



Nicht-abgeglichene Einnahmen



Hatuikulipi bestritt jegliches Fehlverhalten und behauptete, dass die Beratungshonorare, die er von Samherji erhielt, für die Unterstützung bei der Sicherung von Fangvereinbarungen mit Joint Ventures bestimmt waren. Auf die Frage des Staatsanwalts nach den 2,1 Millionen N$, die er erhalten hatte, erklärte Hatuikulipi, dass die Gelder durcheinander gezahlt worden waren, was es schwierig machte, die Zahlungen für verschiedene Kunden oder Projekte zu trennen.



Der Kronzeuge und leitende Ermittler in dem Fall, Andreas Kanyangela, sagte während der Vernehmung aus, dass Hatuikulipi zwar behauptete, er sei kein Regierungsangestellter, seine Mitangeklagten, darunter Fischereiminister Bernard Esau und Justizminister Sacky Shanghala, jedoch wichtige Kabinettsmitglieder waren. Kanyangela wies darauf hin, dass dieser Zusammenhang klärt, wie mit den Geldern aus den von der Regierung zugeteilten Fangquoten umgegangen wurde. Er erklärte, dass die Gelder von Samherji über die Anwältin Marén de Klerk an Fishcor überwiesen und anschließend auf die Konten von Hatuikulipi eingezahlt wurden.



Aussagen angezweifelt



Während des Kreuzverhörs versuchte Siyomuinji den Zeugen Stefánsson als „selbst zugegebener Krimineller“ und somit unzuverlässigen Zeugen darzustellen. Der Anwalt bezweifelte ob der Zeuge überhaupt bei seiner ursprünglichen Aussage bleiben würde, „wenn er überhaupt zur Anhörung erscheint“.



Indessen wirft der Verteidiger dem Untersuchungsbeamten Kanyangela vor, die Untersuchungen nur halbherzig vorangetrieben zu haben. Sein fester Glaube an die Aussagen von Stefánsson, würde den Ansatz für eine ordentliche Untersuchung trüben. Die Aussage von Stefánsson allein reiche nicht aus, beispielsweise die Gültigkeit einer durch Hatuikulipi ausgestellten Rechnung an Samherji anzuzweifeln.



Kanyangela gab im Gericht zu, dass das Abkommen zwischen Hatuikulipi und Samherji sogar gültig sein könnte, doch glauben die Staatsankläger, dass es sich um ein Scheinabkommen handelte.



Der Fall ist auf den 14. Oktober 20254 vertagt worden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-12-26

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