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Der Ombudsmann und die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstalteten diese Woche eine Schulung. Foto: Tuyeimo Haidula
Der Ombudsmann und die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstalteten diese Woche eine Schulung. Foto: Tuyeimo Haidula

Schulungsworkshop zum Menschenhandel

Claudia Reiter
Ondangwa/Windhoek (th/cr) • „Menschenhändler versprechen ihren Opfern oft Arbeitsplätze und einen üppigen Lebensstil.“ Dies sagte Inspektor Nikanor Paulus von der namibischen Polizei in der Oshana-Region während eines Schulungsworkshops in Ondangwa am vergangenen Mittwoch.

Der Ombudsmann veranstaltete in Zusammenarbeit mit dem Namibia-Angola-Büro der Konrad-Adenauer-Stiftung eine dreitägige Schulung über den Zugang zur Justiz und den gesetzlichen Rahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel und Kinderbetreuung. An der Schulung nahmen verschiedene Akteure aus den Bereichen Menschenrechte und Rechtsdienste teil.

Menschenhandel ist der Handel mit Personen zum Zwecke der Ausbeutung, sagte Paulus und fügte hinzu, dass er sowohl Männer als auch Frauen betrifft, aber häufig Frauen und Kinder zum Opfer werden. „Die Opfer des Menschenhandels können zu verschiedenen Zwecken ausgebeutet werden, darunter Arbeit, Sex, Zwangsheirat oder Organentnahme.“

Namibia verzeichnete im Jahr 2020 19 Fälle von Menschenhandel, während im Jahr 2019 30 Fälle registriert wurden, sagte Paulus „Zu den Opfern des Menschenhandels in 2020 gehörten drei namibische Kinder und ein namibischer Erwachsener, die für Sex ausgebeutet wurden, [sowie] sechs angolanische Kinder und sechs angolanische Erwachsene, die für Hausarbeit und Sex ausgebeutet wurden“, sagte er.

Laut Paulus begeht jemand den Straftatbestand des Menschenhandels, wenn er oder sie vorsätzlich eine Person durch Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung oder Entführung anwirbt, befördert, ausliefert, übergibt, beherbergt, verkauft, tauscht, vermietet oder empfängt.

Auf dem Workshop wurden verschiedene Formen der Ausbeutung aufgelistet. Dazu gehören: Zwangsarbeit oder Dienstleistungen, die durch Bedrohung, Gewalt, Einschüchterung, Ausbeutung oder andere Formen der Nötigung oder körperlichen Fesselung erzwungen werden.

Zwangsverheiratung erfordert nicht die freie und uneingeschränkte Zustimmung beider Ehepartner und verstößt sowohl gegen das Zivil- als auch gegen das Gewohnheitsrecht in Namibia, während Kinderarbeit gegen die namibische Verfassung, das Arbeitsgesetz und das Kinderbetreuungs- und Schutzgesetz verstößt.

Die Schulung umfasste unter anderem auch die Themen Kindesunterhalt, Rechtshilfe, Testamente und Nachlässe sowie häusliche Gewalt.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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