Anomalie in ursprünglichen EIAs
Uran-Exploration sowie Abbau gefährden Stampriet-Wasserleiter
Dr. Roy Miller hat sich mit den ursprünglichen Umweltverträglichkeitsstudien des Bergbauunternehmens Green Mining befasst und stolperte dabei über den Ausdruck „Test-Abbau", der nicht Teil der herkömmlichen „Exploration" ist, sondern zu den Bergbauaktivitäten gehört. Headspring Investments erkennt darin keinen Grund zur Sorge.
Von Frank Steffen, Windhoek
Dr. Roy Miller, renommierter, namibischer Geologe und einstige Chef des geologischen Vermessungsamtes im Bergbauministerium, wies die AZ in diesen Tagen auf eine wichtige Anomalie in den Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs) hin, die ursprünglich dazu geführt hatten, dass das kasachische Unternehmen Headspring Investments (eine Tochter des russischen Atomenergieriesen ROSATOM) an erster Stelle nach Uran suchen durfte. Das umstrittene Umweltfachberatungsunternehmen „Risk-Based Solutions“ (RBS) hatte sich nämlich im entscheidenden Moment in der Wortwahl vergriffen und anstelle des Begriffes „Exploration“, plötzlich von „Test-Abbau“ (test mining) gesprochen.
„Für die Exploration ist eine EIA nötig und sobald die Exploration entsprechende Resultate liefert, hat das Bergbauunternehmen das Recht, einen Antrag zwecks Test-Abbau einzureichen. Da der Test-Abbau bereits als eine Form der Minenaktivität angesehen wird, muss dazu eine weitere EIA erstellt werden. Rechtstechnisch ist die EIA für die Exploration nicht korrekt erstellt worden, wodurch die Umweltverträglichkeitsgenehmigung (ECC) eigentlich nicht dem gesetzlich verlangten Arbeitsverlauf für Bergbaugenehmigungen entspricht. Ich muss mich also fragen, ob RBS versucht hat, Headspring Investments (HI) durch die Hintertür eine Bergbauerlaubnis zu besorgen und nicht nur eine Explorationsgenehmigung“, erklärt Miller.
Miller hat sich mit den EIAs von 15 exklusiven Prospektier-Lizenzen (EPLs) der Firma „Green Mining (Pty) Ltd“ befasst. Dieser Betrieb ist unter dem Namen eines bekannten Namibiers registriert, doch liefen die Aufträge im Namen von HI. „Ich konnte nur zehn abgesegnete EIAs finden und diese sind meist nach Schema F vorbereitet worden. Es sind EIFs, die sich mit der Exploration befassen, doch sobald es um die Testbohrungen unter der Überschrift ‚Drilling‘ ging, wurde der Wortlaut ‚Test Mining‘ benutzt“, verdeutlichte Miller im AZ-Gespräch. Er habe das Bergbauministerium und den Umweltkommissar im Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) auf diese Unrechtmäßigkeit hingewiesen.
Auf Nachfrage bei zwei Vertretern des kasachischen Unternehmens - beide wollten vorerst ungenannt bleiben) - wiesen diese darauf hin, dass sich HI an namibische Gesetze halte. HI sei sich vollkommen darüber im Klaren, dass es die drei Stadien i) Exploration, ii) Test-Abbau und iii) genehmigte Minenaktivität gebe, welche jeweils eine eigene EIA voraussetzten. Die AZ hat nun eine schriftliche Nachfrage an den Pressesprecher gesandt und dieser wird demnächst ausführlich auf die Fragen antworten. Momentan werde eine neue EIA erstellt mit dem Ziel, eine verlängerte Explorationsgenehmigung zu erhalten.
Laut Dr. Miller gibt es da nicht viel zu erklären: „Ich fördere seit Jahr und Tag den Bergbau in Namibia, aber ein Uranabbau durch den In-Situ-Laugenprozess in einem Wasserreservoir wie dem Stampriet Wasserleiter (SAB) darf einfach nicht erlaubt werden – weder die Exploration noch der Abbau. Denn in beiden Fällen werden hochtoxische Chemikalienlösungen in den Aquifer gepumpt. Das Wasser wird unweigerlich verseucht, denn die verschiedenen Wasserleiter sind miteinander verbunden!“
Dr. Roy Miller, renommierter, namibischer Geologe und einstige Chef des geologischen Vermessungsamtes im Bergbauministerium, wies die AZ in diesen Tagen auf eine wichtige Anomalie in den Umweltverträglichkeitsprüfungen (EIAs) hin, die ursprünglich dazu geführt hatten, dass das kasachische Unternehmen Headspring Investments (eine Tochter des russischen Atomenergieriesen ROSATOM) an erster Stelle nach Uran suchen durfte. Das umstrittene Umweltfachberatungsunternehmen „Risk-Based Solutions“ (RBS) hatte sich nämlich im entscheidenden Moment in der Wortwahl vergriffen und anstelle des Begriffes „Exploration“, plötzlich von „Test-Abbau“ (test mining) gesprochen.
„Für die Exploration ist eine EIA nötig und sobald die Exploration entsprechende Resultate liefert, hat das Bergbauunternehmen das Recht, einen Antrag zwecks Test-Abbau einzureichen. Da der Test-Abbau bereits als eine Form der Minenaktivität angesehen wird, muss dazu eine weitere EIA erstellt werden. Rechtstechnisch ist die EIA für die Exploration nicht korrekt erstellt worden, wodurch die Umweltverträglichkeitsgenehmigung (ECC) eigentlich nicht dem gesetzlich verlangten Arbeitsverlauf für Bergbaugenehmigungen entspricht. Ich muss mich also fragen, ob RBS versucht hat, Headspring Investments (HI) durch die Hintertür eine Bergbauerlaubnis zu besorgen und nicht nur eine Explorationsgenehmigung“, erklärt Miller.
Miller hat sich mit den EIAs von 15 exklusiven Prospektier-Lizenzen (EPLs) der Firma „Green Mining (Pty) Ltd“ befasst. Dieser Betrieb ist unter dem Namen eines bekannten Namibiers registriert, doch liefen die Aufträge im Namen von HI. „Ich konnte nur zehn abgesegnete EIAs finden und diese sind meist nach Schema F vorbereitet worden. Es sind EIFs, die sich mit der Exploration befassen, doch sobald es um die Testbohrungen unter der Überschrift ‚Drilling‘ ging, wurde der Wortlaut ‚Test Mining‘ benutzt“, verdeutlichte Miller im AZ-Gespräch. Er habe das Bergbauministerium und den Umweltkommissar im Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Tourismus (MEFT) auf diese Unrechtmäßigkeit hingewiesen.
Auf Nachfrage bei zwei Vertretern des kasachischen Unternehmens - beide wollten vorerst ungenannt bleiben) - wiesen diese darauf hin, dass sich HI an namibische Gesetze halte. HI sei sich vollkommen darüber im Klaren, dass es die drei Stadien i) Exploration, ii) Test-Abbau und iii) genehmigte Minenaktivität gebe, welche jeweils eine eigene EIA voraussetzten. Die AZ hat nun eine schriftliche Nachfrage an den Pressesprecher gesandt und dieser wird demnächst ausführlich auf die Fragen antworten. Momentan werde eine neue EIA erstellt mit dem Ziel, eine verlängerte Explorationsgenehmigung zu erhalten.
Laut Dr. Miller gibt es da nicht viel zu erklären: „Ich fördere seit Jahr und Tag den Bergbau in Namibia, aber ein Uranabbau durch den In-Situ-Laugenprozess in einem Wasserreservoir wie dem Stampriet Wasserleiter (SAB) darf einfach nicht erlaubt werden – weder die Exploration noch der Abbau. Denn in beiden Fällen werden hochtoxische Chemikalienlösungen in den Aquifer gepumpt. Das Wasser wird unweigerlich verseucht, denn die verschiedenen Wasserleiter sind miteinander verbunden!“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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