Farmer wehren sich jetzt auch gegen Amupanda
Windhoek (es/ste) – Zwei bekannte namibische Farmer haben sich als Drittparteien der Verteidigung gegen die Klage des Aktivisten Job Amupanda von der Affirmative-Repositioning-Partei (AR) angeschlossen. Amupanda hat das Obergericht ersucht, das Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform (MAWLR) zu verpflichten, den Veterinärzaun (Veterinary Cordon Fence, VCF) im Norden Namibias zu entfernen.
Amupanda hatte eine entsprechende Klage am 26. Mai des vorigen Jahres eingereicht und beantragt, den Zaun per gerichtlicher Verfügung für illegal und verfassungswidrig zu erklären. Als Beklagte hatte er Landwirtschaftsminister Calle Schlettwein, die Regierung, sowie den Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka und Veterinärdirektor Hango Nambinga aufgeführt.
Der Fleischverband von Namibia war als fünfter Beklagter hinzugefügt worden, nachdem er das Gericht dazu ersucht hatte. Und nun haben die kommerziellen Farmer Andre Compion und Diethelm Metzger ihre Absicht bekundet, ebenfalls als Drittpartei mit unmittelbarem und wesentlichem Interesse vom Gericht als Mitstreiter zugelassen zu werden.
Die Beklagten hatten zuvor beim Obergericht darum gebeten, einige weitere Interessenträger ohne besondere Einrede der Nichtbeteiligung (non-joinder) beziehungsweise Parteien, die einer Klage hätte beitreten müssen, der Klage aber nicht beigetreten sind, als solche zu erkennen. Sie hatten ferner beantragt, dass alle kommerziellen und kommunalen Landwirte, die in Namibia Land südlich des Zauns bewirtschaften, sowie die Eigentümer und/oder Besitzer von Land in der MKS-Überwachungszone zwischen dem Wildschutzzaun und dem viehsicheren Zaun, dem Verfahren beitreten.
Metzger ist bekanntlich kommerzieller Rinderzüchter und Partner im Kamab-Simbra-Betrieb auf der Farm Neu-Otjisauona im Distrikt Windhoek, während Compion ebenfalls als kommerzieller Rinderzüchter einmal als Einzelunternehmer an der Farmwirtschaft MareeWil im Okahandja-Distrikt und außerdem als Geschäftsführer die Partnerschaft „Hinterland Boerdery“ auf den Farmen Amalia und Koppiealleen im Okahandja-Distrikt beteiligt ist.
Amupanda hatte in seiner Klageschrift den VCF, der als Maßnahme gegen die Maul- und Klauenseuche dient, als „koloniale Struktur“ verschrien (AZ berichtete).
Amupanda hatte eine entsprechende Klage am 26. Mai des vorigen Jahres eingereicht und beantragt, den Zaun per gerichtlicher Verfügung für illegal und verfassungswidrig zu erklären. Als Beklagte hatte er Landwirtschaftsminister Calle Schlettwein, die Regierung, sowie den Generalstaatsanwalt Festus Mbandeka und Veterinärdirektor Hango Nambinga aufgeführt.
Der Fleischverband von Namibia war als fünfter Beklagter hinzugefügt worden, nachdem er das Gericht dazu ersucht hatte. Und nun haben die kommerziellen Farmer Andre Compion und Diethelm Metzger ihre Absicht bekundet, ebenfalls als Drittpartei mit unmittelbarem und wesentlichem Interesse vom Gericht als Mitstreiter zugelassen zu werden.
Die Beklagten hatten zuvor beim Obergericht darum gebeten, einige weitere Interessenträger ohne besondere Einrede der Nichtbeteiligung (non-joinder) beziehungsweise Parteien, die einer Klage hätte beitreten müssen, der Klage aber nicht beigetreten sind, als solche zu erkennen. Sie hatten ferner beantragt, dass alle kommerziellen und kommunalen Landwirte, die in Namibia Land südlich des Zauns bewirtschaften, sowie die Eigentümer und/oder Besitzer von Land in der MKS-Überwachungszone zwischen dem Wildschutzzaun und dem viehsicheren Zaun, dem Verfahren beitreten.
Metzger ist bekanntlich kommerzieller Rinderzüchter und Partner im Kamab-Simbra-Betrieb auf der Farm Neu-Otjisauona im Distrikt Windhoek, während Compion ebenfalls als kommerzieller Rinderzüchter einmal als Einzelunternehmer an der Farmwirtschaft MareeWil im Okahandja-Distrikt und außerdem als Geschäftsführer die Partnerschaft „Hinterland Boerdery“ auf den Farmen Amalia und Koppiealleen im Okahandja-Distrikt beteiligt ist.
Amupanda hatte in seiner Klageschrift den VCF, der als Maßnahme gegen die Maul- und Klauenseuche dient, als „koloniale Struktur“ verschrien (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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