Fleischimport doch nicht verboten
Mitteilung des Veterinäramts wird widerlegt
Eine Mitteilung des Veterinäramts in Keetmanshoop, laut welchem der Fleischimport aus Südafrika wegen der Maul- und Klauenseuche insgesamt verboten werden soll, entpuppt sich als Fehlinformation. Nichtsdestotrotz wird die Situation in Südafrika beobachtet und rückt die Bedeutung von Veterinärzäunen in den Fokus.
Von Frank Steffen, Windhoek
In den elektronischen Medien kursierte gestern eine Pressemitteilung des Veterinäramts in Keetmanshoop (Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform, MAWLR), auf dem klargestellt wurde, dass aufgrund der Maul- und Klauenseuche in Südafrika, „KEINE lebenden Tiere oder Fleischprodukte aus Südafrika über die Grenzen nach Namibia“ gebracht werden dürfen. Die telefonische Nachfrage in Keetmanshoop, ob dies auch auf Haustiere zutreffe, führte zu der überraschenden Aussage des Beamten, Albertus Frederik: „Ignorieren Sie diese Mitteilung. Alle Beamten an der Grenze sind informiert worden und Sie können ihrer Leserschaft versichern, dass diese Instruktion momentan nicht zutrifft.“
Grenzbeamte waren in dem Schreiben ausdrücklich aufgefordert worden, alle Fahrzeuge zu durchsuchen, damit dem Verbot nachgekommen werde. „Südafrika kämpft mit einem ernstzunehmenden Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS), welches Namibia als MKS-freie Zone ernsthaft gefährdet. Das kann katastrophale Folgen für Namibia haben“, heißt es in der Mitteilung auf dem Briefkopf des Landwirtschaftsministeriums.
Bereits im Jahr 2019 hatte Südafrika Ausbrüche der MKS gemeldet. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) hatte Namibias südlichen Nachbarstaat als MKS-infizierte Handelszone eingestuft und seitdem hat sich Südafrika noch nicht wieder vollständig von der Tierkrankheit befreien können. In dem neusten Bericht des Landwirtschaftsministeriums (29. Juli 2022) heißt es: „In Südafrika gibt es derzeit 110 offenstehende MKS-Fälle in der früheren MKS-freien Zone. Es handelt sich um drei Ausbrüche, von denen der erste Ausbruch im Mai 2021 in KwaZulu-Natal, der zweite Ausbruch im März 2022 in der bisher MKS-freien Zone Limpopo, und der dritte Ausbruch – ebenfalls im März 2022 – in der Nordwest-Provinz verzeichnet wurden. Letzterer breitete sich auf die Provinzen Freistaat, Gauteng und Mpumalanga aus.“
Jeder Ausbruch wird in dem Bericht näher erklärt und die verschiedenen Standorte der einzeln-verzeichneten Standorte bekanntgegeben. Dabei wird beispielsweise aufgeführt, dass neben dem geltenden Frachtverbot, inzwischen 32 448 Rinder in den Nordwest-, Freistaat-, Gauteng- und Mpumalanga-Provinzen gegen MKS geimpft worden seien – 25 759 sogar ein zweites Mal. Die Behörden und die Farmer selbst würden streng alle Bewegung von Tieren beobachten und die grenzüberschreitende Verlegung von Tieren grundsätzlich unterbinden.
Südafrika und Namibia sind Netto-Fleischexportländer und durch das andauernde MKS-Vorkommen rückt die Wichtigkeit der Veterinärzäune im südlichen Afrika insgesamt erneut in den Vordergrund. In naher Zukunft soll die Klage des Aktivisten Job Amupanda von der Affirmative-Repositioning-Bewegung (AR) im namibischen Obergericht angehört werden. Amupanda erkennt in dem Veterinärzaun, der die MKS-anfälligen Gebiete des Nordens vom restlichen Land abteilt, ein koloniales Relikt. Der Staat und die kommerziellen Farmer erkennen darin einen Schutz für Namibias Fleischexport.
In den elektronischen Medien kursierte gestern eine Pressemitteilung des Veterinäramts in Keetmanshoop (Ministerium für Landwirtschaft, Wasserbau und Landreform, MAWLR), auf dem klargestellt wurde, dass aufgrund der Maul- und Klauenseuche in Südafrika, „KEINE lebenden Tiere oder Fleischprodukte aus Südafrika über die Grenzen nach Namibia“ gebracht werden dürfen. Die telefonische Nachfrage in Keetmanshoop, ob dies auch auf Haustiere zutreffe, führte zu der überraschenden Aussage des Beamten, Albertus Frederik: „Ignorieren Sie diese Mitteilung. Alle Beamten an der Grenze sind informiert worden und Sie können ihrer Leserschaft versichern, dass diese Instruktion momentan nicht zutrifft.“
Grenzbeamte waren in dem Schreiben ausdrücklich aufgefordert worden, alle Fahrzeuge zu durchsuchen, damit dem Verbot nachgekommen werde. „Südafrika kämpft mit einem ernstzunehmenden Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS), welches Namibia als MKS-freie Zone ernsthaft gefährdet. Das kann katastrophale Folgen für Namibia haben“, heißt es in der Mitteilung auf dem Briefkopf des Landwirtschaftsministeriums.
Bereits im Jahr 2019 hatte Südafrika Ausbrüche der MKS gemeldet. Die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) hatte Namibias südlichen Nachbarstaat als MKS-infizierte Handelszone eingestuft und seitdem hat sich Südafrika noch nicht wieder vollständig von der Tierkrankheit befreien können. In dem neusten Bericht des Landwirtschaftsministeriums (29. Juli 2022) heißt es: „In Südafrika gibt es derzeit 110 offenstehende MKS-Fälle in der früheren MKS-freien Zone. Es handelt sich um drei Ausbrüche, von denen der erste Ausbruch im Mai 2021 in KwaZulu-Natal, der zweite Ausbruch im März 2022 in der bisher MKS-freien Zone Limpopo, und der dritte Ausbruch – ebenfalls im März 2022 – in der Nordwest-Provinz verzeichnet wurden. Letzterer breitete sich auf die Provinzen Freistaat, Gauteng und Mpumalanga aus.“
Jeder Ausbruch wird in dem Bericht näher erklärt und die verschiedenen Standorte der einzeln-verzeichneten Standorte bekanntgegeben. Dabei wird beispielsweise aufgeführt, dass neben dem geltenden Frachtverbot, inzwischen 32 448 Rinder in den Nordwest-, Freistaat-, Gauteng- und Mpumalanga-Provinzen gegen MKS geimpft worden seien – 25 759 sogar ein zweites Mal. Die Behörden und die Farmer selbst würden streng alle Bewegung von Tieren beobachten und die grenzüberschreitende Verlegung von Tieren grundsätzlich unterbinden.
Südafrika und Namibia sind Netto-Fleischexportländer und durch das andauernde MKS-Vorkommen rückt die Wichtigkeit der Veterinärzäune im südlichen Afrika insgesamt erneut in den Vordergrund. In naher Zukunft soll die Klage des Aktivisten Job Amupanda von der Affirmative-Repositioning-Bewegung (AR) im namibischen Obergericht angehört werden. Amupanda erkennt in dem Veterinärzaun, der die MKS-anfälligen Gebiete des Nordens vom restlichen Land abteilt, ein koloniales Relikt. Der Staat und die kommerziellen Farmer erkennen darin einen Schutz für Namibias Fleischexport.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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