Kommunales Land nur als Pacht an Ausländer
Das neue Bodengesetz wird Farmbesitz von Fremden verbieten
Ausländer dürfen kein kommunales Land besitzen, nur pachten, sagte der Minister für Landwirtschaft. Laut Schlettwein ist die Behauptung der AR-Bewegung, bald würden Ausländer das dürfen, falsch. Opposition und manche Medien sollten keine „Volksverhetzung" betreiben.
Brigitte Weidlich
WINDHOEK
Minister Carl Schlettwein hat im Parlament am Mittwoch auch den Kommentar des PDM-Präsidenten McHenry Venaani in einer Wochenzeitung, „das Verschenken von kommunalem Land an Ausländer sei keine Lösung, sondern eher eine Enttäuschung für die schwarze Gemeinschaft,“ kritisiert. Man sollte sich nicht auf „spirituelle Messiasse“ [ in der MEHRZAHL] verlassen.
In einer ministeriellen Erklärung teilte der Minister mit, er sei besorgt über „die Berichterstattungsethik bestimmter Personen“ und mancher Medienhäuser, die sich entschieden hätten, „nicht authentifizierte Information“ zu veröffentlichen. Der Zweck sei wohl nur ihnen bekannt.
„Daher ist aus unserer Sicht Volksverhetzung in heiklen Angelegenheiten wie Landumverteilung und Eigentumsverhältnissen unangebracht“, kritisierte Schlettwein.
Anlass war die öffentliche Anhörung eines parlamentarischen Ausschusses, als Folge eine Petition der AR-Bewegung, die ein Verbot für jeglichen Besitz von Grund und Boden in Namibia für Ausländer wünscht. Die AR hatte auch gleich einen dementsprechenden Gesetzentwurf mitgeliefert.
Das vom vorigen Landminister Utoni Nujoma vorgelegte neue Landgesetz wurde zurückgezogen. Schlettwein teilte nun mit, ein überarbeiteter Entwurf soll noch dieses Jahr wieder vorgelegt werden.
„Die Fehlinformationen, die unethische Berichterstattung und der Mangel an Faktenüberprüfung brachten nicht nur öffentliche Hetze, sondern haben das Potential, zu unerwünschte Folgen im Land zu führen“, sagte der Minister am Mittwoch.
„Niemand, kein Ausländer und kein Namibier kann Land unter einem Eigentumstitel in kommunalen Gebieten besitzen. Grundeigentum und Besitz in Städten ist erlaubt. Green Schemes hingegen sind auch abgegrenzte und vermessene ‚Grundstücke‘, die für landwirtschaftliche Zwecke deklariert sind und gehören immer noch zum Gemeindeland,“ betonte der Minister.
Das neue Bodengesetz (Land Bill) betrifft kommunales und kommerzielles Land.
Paragraf 102 des neuen Gesetzentwurfes „verbietet vollständig das Eigentum von landwirtschaftlichen (kommerziellen) Boden durch Ausländer, was gemäß des jetzigen Landreformgesetzes von 1995 jetzt nicht der Fall ist“, betonte Schlettwein.
„Kommunales Land kann nicht durch einen Eigentumstitel in Kommunalgebieten besessen werden, es können jedoch verschiedene Rechte gewährt werden für unterschiedliche Landnutzung in Namibia wie Pacht, gewohnheitsmäßige Landrechte und gegebenenfalls Landnutzungsrechte für Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen.“
Als positives Beispiel nannte er den erfolgreichen Anbau von Tafeltrauben bei Aussenkehr.
Pachtverträge für kommunales Land für mehr als 10 Jahre und über 100 Hektar werden von den Land Boards/Bodengremien dem Minister zur Genehmigung empfohlen. Derzeit könnten einige geplante landwirtschaftliche Großprojekte bisher nicht „durchstarten“ da manche Projektplaner 99 Jahre Pacht wünschen, während die Regierung meine, dass eine Regellaufzeit von 25 Jahren mit Verlängerungsoption realisierbar sei. Nicht-Namibiern ist es gesetzlich erlaubt, Land zu pachten (nur für Investitionszwecke) bis zu 25 Jahren mit Verlängerungsoption unter Berücksichtigung der sozialen Verantwortung eines solchen Investors gegenüber der Gemeinschaft. Es sollten namibische Partner dazu geholt werden.
WINDHOEK
Minister Carl Schlettwein hat im Parlament am Mittwoch auch den Kommentar des PDM-Präsidenten McHenry Venaani in einer Wochenzeitung, „das Verschenken von kommunalem Land an Ausländer sei keine Lösung, sondern eher eine Enttäuschung für die schwarze Gemeinschaft,“ kritisiert. Man sollte sich nicht auf „spirituelle Messiasse“ [ in der MEHRZAHL] verlassen.
In einer ministeriellen Erklärung teilte der Minister mit, er sei besorgt über „die Berichterstattungsethik bestimmter Personen“ und mancher Medienhäuser, die sich entschieden hätten, „nicht authentifizierte Information“ zu veröffentlichen. Der Zweck sei wohl nur ihnen bekannt.
„Daher ist aus unserer Sicht Volksverhetzung in heiklen Angelegenheiten wie Landumverteilung und Eigentumsverhältnissen unangebracht“, kritisierte Schlettwein.
Anlass war die öffentliche Anhörung eines parlamentarischen Ausschusses, als Folge eine Petition der AR-Bewegung, die ein Verbot für jeglichen Besitz von Grund und Boden in Namibia für Ausländer wünscht. Die AR hatte auch gleich einen dementsprechenden Gesetzentwurf mitgeliefert.
Das vom vorigen Landminister Utoni Nujoma vorgelegte neue Landgesetz wurde zurückgezogen. Schlettwein teilte nun mit, ein überarbeiteter Entwurf soll noch dieses Jahr wieder vorgelegt werden.
„Die Fehlinformationen, die unethische Berichterstattung und der Mangel an Faktenüberprüfung brachten nicht nur öffentliche Hetze, sondern haben das Potential, zu unerwünschte Folgen im Land zu führen“, sagte der Minister am Mittwoch.
„Niemand, kein Ausländer und kein Namibier kann Land unter einem Eigentumstitel in kommunalen Gebieten besitzen. Grundeigentum und Besitz in Städten ist erlaubt. Green Schemes hingegen sind auch abgegrenzte und vermessene ‚Grundstücke‘, die für landwirtschaftliche Zwecke deklariert sind und gehören immer noch zum Gemeindeland,“ betonte der Minister.
Das neue Bodengesetz (Land Bill) betrifft kommunales und kommerzielles Land.
Paragraf 102 des neuen Gesetzentwurfes „verbietet vollständig das Eigentum von landwirtschaftlichen (kommerziellen) Boden durch Ausländer, was gemäß des jetzigen Landreformgesetzes von 1995 jetzt nicht der Fall ist“, betonte Schlettwein.
„Kommunales Land kann nicht durch einen Eigentumstitel in Kommunalgebieten besessen werden, es können jedoch verschiedene Rechte gewährt werden für unterschiedliche Landnutzung in Namibia wie Pacht, gewohnheitsmäßige Landrechte und gegebenenfalls Landnutzungsrechte für Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen.“
Als positives Beispiel nannte er den erfolgreichen Anbau von Tafeltrauben bei Aussenkehr.
Pachtverträge für kommunales Land für mehr als 10 Jahre und über 100 Hektar werden von den Land Boards/Bodengremien dem Minister zur Genehmigung empfohlen. Derzeit könnten einige geplante landwirtschaftliche Großprojekte bisher nicht „durchstarten“ da manche Projektplaner 99 Jahre Pacht wünschen, während die Regierung meine, dass eine Regellaufzeit von 25 Jahren mit Verlängerungsoption realisierbar sei. Nicht-Namibiern ist es gesetzlich erlaubt, Land zu pachten (nur für Investitionszwecke) bis zu 25 Jahren mit Verlängerungsoption unter Berücksichtigung der sozialen Verantwortung eines solchen Investors gegenüber der Gemeinschaft. Es sollten namibische Partner dazu geholt werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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